Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 22. August 1918
Zum Thema Kriegstrauungen
Hilden, 22. August . Kriegstrauungen. In
weiterem Verfolg des Erlasses vom 7. Januar 1918 ist
die Befugnis zur Erteilung des Heiratserlaubnis gemäß
Zimmer 7 der Heiratsverordnungen für kriegsgefangene und
in neutralen Ländern internierte Unteroffiziere und Ge-
meine des Friedensstandes des preußischen Heeres den Ver-
tretern des Kriegsministeriums in Kriegsgefangenenange-
legenheiten bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaften
in Bern, im Haag und in Kopenhagen für die in der
Schweiz bzw. Holland und Dänemark oder Norwegen be-
findlichen Mannschaften übertragen worden. im Einver-
nehmen mit dem Königl. Bayerischen, Sächsichen und
Württembergischen Kriegsministerium ist auch für die Un-
teroffiziere und Gemeinen dieser Kontingente die gleiche
Befugnis nach den für die geltenden Bestimmungen auf
die genannten Vertreter des preußischen Kriegsministe-
riums übertragen worden.