9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Nach der Auflösung des Bezirkskommandos Solingen ist ab sofort die Versorgungsstelle für den Stadt- und Landkreis Solingen für die Betreuung der Angelegenheiten von Kriegsbeschädigten, Invaliden, Rentnern und sonstigen derartigen Angelegenheiten zuständig.

           Bekanntmachung.
   Das Bezirkskommando in Solingen ist mit dem 1. Dezember
1918 aufgelöst.
   Zur Versorgung der Kriegsbeschädigten, Invaliden und Renten-
empfänger bleibt die bisherige Versorgungsabteilung weiter bestehen
und erhält die Bezeichnung:
„Versorgungsstelle für den Stadt- u[nd] Landkreis Solingen“
   Dieselbe wurde dem Oberbürgermeisteramt Solingen angegliedert,
die Büroräume befinden sich Rathausstraße 20.
   Außerdem gehören zur Versorgungsstelle Solingen folgende ört-
liche Meldeämter- und Stellen:
            1. Meldeamt Solingen, Rathausstraße 45,
            2. Meldeamt Opladen, Bürgermeisteramt,
            3. Meldeamt Benrath, Kaiser-Wilhelmstraße,
            4. Meldestelle Leverkusen, Farbenfabriken,
            5. Meldestelle Haan, Bürgermeisteramt,
            6. Meldestelle Burg a[n] d[er] Wupper.
      Anmeldungen usw. werden bei der Versorgungsstelle, den Melde-
ämtern und Meldestellen in der Zeit von 9 – 12 Uhr vormittags und
2½ – 5 Uhr nachmittags angenommen. Ebendaselbst werden Aus-
künfte erteilt.
   Schriftliche Gesuche sind an die Versorgungsstelle
Solingen oder die örtlichen Meldeämter und Melde-
stellen zu richten.
   Solingen, den 7. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister:            Soldatenrat:                  Versorgungsstelle:
      gez. Dicke.                      gez. Bauermann.                 gez. Tschirner.

6. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. September 1918

Die Volksküchen in Benrath öffnen wieder versuchsweise.

   Benrath. Massenspeisung. Nachdem kleinere Sonder-
zuteilungen für Massenspeisungen in Aussicht gestellt worden sind,
werden die Volksküchen der Gemeinde von Montag, dem 9. Sep-
tember, ab in beschränktem Umfange versuchsweise den Betrieb wieder
aufnehmen. Die Zulassung der einzelnen Haushaltungen zu der für
sie zuständigen Volksküche ist künftig aber nur im Falle besonderer
Bedürftigkeit und auch dann nur gegen entsprechende Kürzung an den
zur Verteilung gelangenden Fleisch- und Lebensmittelanteilen an-
gängig. Es werden künftig gegen Kürzung von je einem Anteil
Fleisch, Fett und Nährmitteln zwei Portionen Suppe verabreicht.
Die Suppenausgabe geschieht wie bisher gegen Marken, die unter
Vorlegung der neu ausgestellten Zulassungsbescheinigungen bei den
Markenausgabestellen wöchentlich zu entnehmen sind. Die Fleisch-
kürzung ist auf Veranlassung des Regierungspräsidenten neu einge-
führt; das dadurch gewonnene Fleisch wird in den Küchen geeignete
Verwendung finden. Der Preis für den Suppenanteil wird von 30
auf 40 Pf[enni]g heraufgesetzt. Die bisherigen Ausweise sind ungültig.
Neue Ausweise können im Lebensmittelamt unter Vorlegung sämt-
licher Fleischkarten und des Lebensmittelbuches beantragt werden,
und zwar für den Bezirk der Volksküche Benrath I (Schulstraße) und
Benrath II (Arbeiterheim) Freitag vormittag, Hassels Freitag nach-
mittag, Holthausen Samstag vormittag, Urdenbach Samstag nach-
mittag. Die Markenausgabe findet für die kommende Woche am
Montagvormittag in den bekannten Markenausgabestellen statt.

6. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. September 1918

In Benrath können keine Zigarren mehr ausgegeben werden

   Benrath. Keine Zigarren. Da es der Gemeinde
nicht mehr möglich gewesen ist, neue Vorräte an Zigarren zu
erwerben, ist sie jetzt zu ihrem Bedauern gezwungen, die bereits
ausgegebenen Gutscheine als verfallen zu erklären.

31. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918

Gegen die Schließung der Benrather Volksküche wird protestiert.

  Benrath. Massenspeisung. Die letzte Bekanntmachung
des hiesigen Bürgermeisters wegen Schließung der Volks-
küche hat in großen Kreisen der Arbeiterbevölkerung recht beun-
ruhigend gewirkt. Das beweisen einige Zuschriften, die wir in dieser
Sache erhalten haben. Wir wollen zunächst von einer Veröffentlichung
der Beschwerden Abstand nehmen in der Hoffnung, daß die für die
Volksküche in Frage kommenden amtlichen Stellen noch die Sache
durchberaten und zwar nach vorherigem Anhören von Vertretern
der Benrather Arbeiterschaft.

8. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1918

Erhöhte Preise verlangte die Rhein Bahn für die Straßenbahnfahrt am Wochenende

  Ohligs. Neuer Kleinbahnzuschlag. Die Rheinische
Bahngesellschaft erhebt vom 20. Juli ab auf ihren Strecken nach
Benrath, Ohligs und Vohwinkel Samstags von 2 Uhr
nachmittags, sowie an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von
10 Pf[enni]g, um dadurch eine Verminderung des um diese Zeit starken
Personenverkehrs herbeizuführen. Wochen- und Monatskarten, sowie
Schüler- und Arbeiterkarten bleiben von diesem Zuschlag befreit. –
Wir glauben nicht, daß der genannte Zweck, eine Verminderung des
Personenverkehrs am Samstag und Sonntag erreicht wird. An
Samstagen kommen fast ausschließlich Arbeiter in Frage, die von
auswärts von der Arbeitsstelle zu ihrer Familie fahren. Die Rhei-
nische Bahngesellschaft wird höhere Gewinne abwerfen, das ist der
einzige Erfolg der Maßnahmen.

8. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918

Junge Arbeiterin wegen Fluchtbeihilfe für französische Kriegsgefangene verurteilt

   Richrath. Beihilfe zur Flucht von Kriegsge-
fangenen. Wegen dieser Beschuldigung mußte sich die 17 Jahre
alte Arbeiterin Johanna W. von hier vor der Strafkammer in
Düsseldorf verantworten. Auf einem Eisenwerk bei Benrath hatte das
Mädchen einen französischen Kriegsgefangenen kennen gelernt und mit
diesem ein Verhältnis angefangen. Ein Gefreiter, welcher die
Aufsicht über die Kriegsgefangenen führte, nahm es mit seinen
Pflichten nicht so genau, deshalb wurde es dem Pärchen möglich,
manchen heimlichen Spaziergang zu machen. (Der Gefreite ist des-
halb abgelöst und mit 6 Monaten Festung bestraft worden.) Am 12.
August waren zwei Kriegsgefangene und auch die Arbeiterin W.
verschwunden. Bei Baal an der holländischen Grenze wurden die

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12. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1917

Ein Beschluss des Kreiswirtschaftsamtes sieht vor, Brot frische Kartoffeln zuzusetzen – die Umsetzung erweist sich als schwierig.

Hilden, 12. Nov. Der Beschluß des Kreiswirt-
schaftsamtes, im Landkreise Düsseldorf dem Brot frische
Kartoffeln zuzusetzen, bereitet in seiner Durchführung 
Schwierigkeiten. Dem Kriegswirtschaftsamte war es nicht
gelungen, eine Anlage für die Trocknung der Kartoffeln zu
gewinnen, um die Kartoffeln bis zum 1. Februar, von
welchem Tage an zum Backen des Brotes als Zusatz Kar-
toffelmehl geliefert wird, in einen Zustand zu bringen, der
ein eßbares Brot sichert. Infolgedessen sollten die Kar-
toffeln in frischem Zustande dem Brot zusetzt werden. In
Benrath hat man von diesem Zusatz abgesehen und be-
schlossen, die Kartoffeln als Zulage zur verminderten Brot-
ration zu verteilen, und auch in Hilden wird man in dieser
Richtung folgen müssen.

29. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1917

Ein belgischer Maurer wurde wegen absichtlicher Sachbeschädigung auf einer Heeresbaustelle in Benrath zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

   e. Richrath. Ein gefährlicher Mensch. An den Neu-
bauten der Benzinlagerwerke für die Heeresverwaltung in der Nähe
von Benrath wurde zur Beförderung von Baumaterialien ein elektri-
scher Aufzug benutzt. Unbefugten war die Benutzung des Aufzuges
auf das strengste verboten und aus Sicherheitsgründen alle Maschinen-
lager, d[as] h[eißt] die Schmierlöcher besonders verdeckt worden. Am 27. Juli
bemerkte ein Bauführer der Firma Zingraf in Düsseldorf den bel-
gischen Maurer Maximilian L. von hier an dem in Tätigkeit gesetzten
Aufzug und aus mehreren Lagern kam Rauch heraus. Auf den Zu-
ruf des Bauführers lief der Maurer davon und eine Besichtigung des
Aufzuges ergab, daß Sand in die Schmierlöcher gestopft und mehrere
Lager dadurch in Brand geraten waren. Wegen Sachbeschädigung
wurde der Maurer verhaftet und mußte sich vor der Strafkammer in
Düsseldorf verantworten. Der Angeklagte erzählte in gebrochenem
Deutsch, er habe lange auf Mörtel gewartet und sich schließlich diesen
mit dem Aufzug selbst in die Höhe gezogen. Entschieden stellte er in
Ab[rede] an den Aufzugslagern etwas gemacht zu haben. Viele Um-
stände, besonders frühere Schwätzereien, wurden gegen ihn ausgelegt.
Der Betriebsleiter der Neubauten führte als Zeuge aus, durch den
Brand der Maschinenlager hätte ein nicht zu übersehendes Unglück
entstehen können. Kurzschluß in der elektrischen Leitung würde sicher
entstanden sein und sich dieser Brand dann auf die Benzinlager über-
tragen haben. Wegen dem fehlenden Mörtel habe sich der Angeklagte
nicht aufzuregen brauchen, denn es habe sich für den Mann um Lohn-
arbeiten gehandelt. Das Gericht war der Ansicht, der Angeklagte
habe mit Absicht den Aufzug beschädigt, um einen Brand hervorzu-
rufen und verurteilte ihn zu der höchsten Strafe von 2 Jahren Ge-
fängnis. Weinend beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

13. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1916

Benrather Fabrikarbeiter nach mehrfachem Vergehen an Schulmädchen zu fünf Jahren Zuchthaus inklusive zehnjährigem Verlust der Bürgerrechte verurteilt.

        Ein schlimmer „Kinderfreund“.
wurde von der Strafkammer in Düsseldorf eine Zeitlang aus
der menschlichen Gesellschaft entfernt. Es handelte sich um den
48 Jahre alten Fabrikarbeiter Adolf Brüderle, der zuletzt in
einem Logishause in Benrath wohnte. Wegen Sittlichkeits-
verbrechens, begangen an Schulmädchen auch aus dem Kreise
Solingen, war der Mann mehrfach zu längeren Zuchthaus-
strafen verurteilt worden, verfiel aber immer wieder in den-
selben Fehler. In Benrath hatte er vier erwachsene Schul-
mädchen an sich gelockt und sich an ihnen vergangen. Er be-
schenkte die Kinder jedesmal mit 20 bis 50 Pfennigen. Durch
einen Zufall wurde das Treiben dieses Lüstlings aufgedeckt.
Das Gericht war der Ansicht, auf Milde dürfe der Angeklagte
nicht mehr rechnen und müsse die ganze Strenge des Gesetzes
spüren. Er wurde wegen fortgesetzten Sittlichkeitsverbrechens
im Sinne des §176 Abs[atz] 3 des Strafgesetzbuches zu 5 Jahren
Zuchthaus verurteilt. Auch wurden ihm die bürgerlichen
Ehrenrechte auf 10 Jahre aberkannt.

30. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1915

Verbotener Verkehr mit Kriegsgefangenen.
bringt immer wieder Personen (meistens Frauen) auf die
Anklagebank. Gewöhnlich ist es die den Frauen angeborene
Neugierde, die zu dem verbotenen Verkehr Anlaß gegeben hat.
Zwischen Hilden und Benrath wurden im Mai französische
Kriegsgefangene beschäftigt. Diese Leute wollte die Ehefrau
J., eine geborene Belgierin, unbedingt einmal sehen und begab
sich am 12. Mai in Begleitung ihrer Tochter und von Freun-
dinnen in die Nähe der Arbeitskräfte der Franzosen. Sie
unterhielt sich ziemlich laut mit ihrer Tochter in französicher
Sprache und erregte dadurch lebhaftes Interesse bei den Kriegs-
gefangenen. Mit einem der Leute ließ sie sich in eine Unter-
haltung ein. Sie soll diesem auch Geld zugesteckt haben.
Bewachungsmannschaften brachten die Frau zur Anzeige, und
am Samstag hatte sie sich vor der Strafkammer in Düsseldorf
zu verantworten. Die Frau, die sich mit Unkenntnis der gesetz-
lichen Bestimmungen entschuldigte, wurde zu 1 Tag Gefängnis,
der geringsten zulässigen Strafe, verurteilt.