27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Aufruf zur Folgeleistung des Befehls der Wiederaufnahme des Lazarettdienstes

Bekanntmachung.
Ein Teil des in den Lazaretten tätig gewesenen
Pflegepersonals hat sich von seinem Posten eigenmächtig
entfernt und die kranken und verwundeten Kameraden
in hilflosem Zustand im Stich gelassen. Unseren
verwundeten und kranken Kameraden, deren Blut
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27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Befehl zum Melden der im 8. Armeekorps arbeitenden Ärzte

Bekanntmachung.
Sämtliche bisher dem Heere angehörigen, im Be-
reiche des 8. Armeekorps befindlichen Aerzte, welche
in einer Dienststelle des 8. Armeekorps Dienst nicht
versehen, habe sich sofort in dem nächsten Festungs-
oder Reservelazarett zum Dienst zu melden.
Coblenz, den 18. November 1918.
Der kommandierende General
Graf von Schmettow.
Der Soldatenrat. Hancke.

12. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Dezember 1917

Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit bei Beurlaubung von der Dienst- oder Wehrpflicht zum Zwecke der zivilen Tätigkeit

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.

Abt[ei]l[un]g V. W. Nr. 8963.
Verordnung
1.
Dienstpflichtige, welche zur Beschäftigung in einem Zivil-
berufe vom Militärdienst zurückgestellt oder von der Truppe oder
Dienststelle beurlaubt worden sind, haben die Pflicht, die Arbeit
bei der Arbeitsstelle sofort aufzunehmen. Geschieht dies nicht
oder wird die Arbeit niedergelegt, so haben sie sich sofort bei
dem zuständigen Bezirkskommando zu melden.
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