28. August 1915

BAST_28_08_1915_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1915

Der Postverkehr mit in Russland internierten Deutschen ist nicht mehr als Kriegsgefangenpost möglich, sondern nur noch über die Vermittlung des neutralen Auslandes.

Briefverkehr mit deutschen Zivilgefangenen
                           in Rußland.
   Nach einer Entscheidung der russischen Regierung ist den deut-
schen Zivilgefangenen in Rußland der unmittelbare Briefverkehr mit
der Heimat untersagt, weil sie sich nicht in Konzentrationslagern be-
finden, sondern nur gezwungen sind, in den ihnen angewiesenen Ort-
schaften zu leben, und daher ihr Postverkehr den allgemeinen Be-
stimmungen zu unterwerfen ist. In Deutschland können daher Post-
sendungen an diese Gefangenen nicht mehr nach Art der Kriegs-
gefangenensendungen unmittelbar, sondern nur noch durch Mittels-
personen im neutralen Ausland versandt werden.

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