25. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1918

Der Zentralverband der Handlungsgehilfen möchte auch nach Kriegsende den Siebenuhr-Ladenschluss gesetzlich beibehalten.

                          Der Siebenuhr-Ladenschluß
ist gegenwärtig für einen Teil der Geschäfte durch eine Bundes-
ratsbekanntmachung, für einen weiteren Teil der Läden durch
provinziale oder lokale Zivil- und Militärbehörden vorge-
schrieben worden. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen
hat den Reichstag und den Bundesrat in einer umfangreichen
Denkschrift gebeten, durch ein Reichsgesetz den Siebenuhr-
Ladenschluß für alle Geschäfte auch für die künftige Friedens-
zeit vorzuschreiben.