24. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1918

Weibliche Arbeitskräfte sollen zugunsten heimkehrender Soldaten entlassen werden, entschied der Demobilmachungsausschuss in Solingen

   Solingen. In der gestrigen Sitzung des Demo-
bilmachungs-Ausschusses beschäftigte man sich mit der
Frage der Entlassung der weiblichen Arbeitskräfte. Wenn der
Haushaltungsvorstand ausreichend verdient, sollen die gleichfalls
arbeitenden Frauen der gleichen Familien entlassen werden, um den
aus dem Felde heimgekehrten Arbeitern Platz zu machen. In eine
Kommission zur Regelung der Frauenarbeit wurden Dr. Hornung,
Rapp, Schütz und Spitzer gewählt. Dann entschloß man sich, über
die Zuständigkeit des Gewerbegerichts am nächsten Montag einen
endgültigen Entschluß fassen zu lassen.

23. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd, 1563 Demobilmachung und Erwerbslosenfürsorge 1918 – 1922

Anfrage des Euskirchener Landwirtschaftsverein an den Bürgermeister für mehr Arbeitskräfte

Euskirchen, den 23.12.1918.
Tagebuch 3431 F.
Dem städtischen Arbeitsnachweise hierselbst stehen zur
Zeit infolge Stockung von Handel und Jndustrie eine grosse
Anzahl kräftiger Leute zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Wie
bekannt , mangelt es der Landwirtschaft infolge Zurückziehens
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23. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1897-1929, B 70, Bl. 44/46

Das Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung informiert in diesem Rundschreiben über die Schlachtung von gesunden Militärpferden. Dies soll unterbunden werden. Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau gibt dies im neuen Jahr an die Beamten der Gemeinde weiter.

W.
Sgl. [Sieglar] 18/1. 1919.
VI
1.) Rev III zur
Die Beamten sind zu unter-

weisen.
2.) Z. d. A.
[…]
Der [Bürgermeister]
L[indlau]

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Eigenakten Bürgermeister Johann Lindlau“ 1918-1925, B 1942

Bürgermeister Johann Lindlau übermittelt dem Landrat in Siegburg die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Sieglar, welche bei der Demobilmachung entstanden.

          Nachweisung
     der Einnahmen und Ausgaben
    für Rechnung der deutschen Heeres-
    verwaltung in der Bürgermeisterei
                         Sieglar

Gegenstand                         Einnahmen   Ausgaben
                                               M    Pf       M    Pf
a) Einnahmen
9 Pferde zum Schlachten   2050

1 Bandsäge                          50
5 Karren                               520
1 E Benzinmotor                 100
100 Schwemmsteine             3
                                           2723

b) Ausgaben
Heu und Stroh                                          3260

Bewachung der Luftschiffhalle                480
Kartoffeln                                                    610
Instandsetzung der Schulen                   1800
Ersatz der gestohlenen und                    1000
zerstörten Schulgeräte
                                                                   7150
                        ab Einnahmen                  2723
                        bleibt Fehlbetrag.             4427

                      Die Richtigkeit bescheinigt
                     Sieglar, den 21. Dezbr. 1918.
                     Der Bürgermeister
                                  L[indlau]

erl. 21.12. M.
Zur Verfügung vom 15.12.1918, Dema A. 1104

JNo. V. 4057.

   An
den Herrn Landrat
zu
Siegburg

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Wegen der hohen Eisenbahnauslastung wird der zivile Reiseverkehr aufs mindeste beschränkt.

Keine Weihnachtsreisen!
   Niemand darf jetzt ohne zwingendste
   Gründe reisen! Vergnügungs-, Erholungs-,
   Urlaubsreisen müssen unbedingt unter-
   bleiben. Die Eisenbahn muss Truppen
   heimbefördern, die Städte mit Nahrungs-
   mitteln mit Kohlen, Rohstoffen versorgen. Die
   Eisenbahn kann das unbedingt Nötige für
   Demobilisation und Aufrechterhaltung der
   Wirtschaft nur leisten, wenn sie den Zivil-
   personenverkehr aufs äußerste be-
   schränkt. Niemand hat jetzt das Recht,
   sie ohne Not in Anspruch zu nehmen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Die hohe Auslastung der Eisenbahn durch den Güterverkehr und die Rückführung der Truppen sowie die Reparationen an Frankreich zwingen zur fast völligen Einschränkung des zivilen Reiseverkehrs.

               Starke Einschränkung des Personenverkehrs.
   Die Eisenbahndirektion Elberfeld macht bekannt:
   Die Eisenbahn wird gegenwärtig durch die Abbeförderung der
Truppen sehr stark in Anspruch genommen. Hierzu kommt der starke
Güterverkehr zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen und Kohlen.
Die Bewältigung dieses gesamten Verkehrs würde schon in Friedens-
zeiten auf Schwierigkeiten stoßen, läßt sich aber jetzt aus dem Grunde
nicht mehr bewältigen, weil die Bahnanlagen und Betriebsmittel
infolge der langen Dauer des Krieges und der Unmöglichkeit einer
ordnungsmäßigen Instandhaltung an Leistungsfähigkeit bedeutend
verloren haben. Als weitere Erschwernis kommt hinzu, daß die Aus-
lieferung der großen Anzahl Lokomotiven und Wagen an Frankreich
in Ausführung begriffen ist. Aus allen diesen Gründen kann der
Verkehr im bisherigen Umfange nicht mehr bewältigt werden. Ein-
schränkungen müssen eintreten. Die Abbeförderung der Truppen in
ihre Standorte und der einzelnen Soldaten in ihre Heimat darf
keine Verzögerung erleiden. Die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen
und Kohlen muß gesichert bleiben. Auch der Arbeiter- und Berufs-
verkehr darf zur Erhaltung des Wirtschaftslebens nicht beeinträchtigt
werden.
   Sonstige Reisen, soweit nicht ganz besonders zwingende Gründe
vorliegen, müssen zum Besten der Reisenden selbst und des ganzen
Volkes unterbleiben.
   Fahrkarten werden deshalb nur in besonders dringlichen Fällen
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die durch die örtlich
zuständige Polizeibehörde, Handelskammer, Handwerkskammer erteilt
werden kann, verabfolgt. Nähere Auskunft erteilen die Fahrkarten-
ausgaben.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Heinrich Ströbel erläutert die Position der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei und ihre Mitwirkung an der Regierung. Dabei grenzt er die USP einerseits von den Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) ab, lehnt aber ebenso entschieden den Spartakus-Bund wegen seiner extremen Forderungen ab.

                    Die
   Unabhängige Sozialdemokratie.
                  Von Heinrich Ströbel.
   Der Verlauf des Krieges und die Revolution hat die Unab-
hängige Sozialdemokratie in eine eigentümliche Lage versetzt. Der
Zwang der historischen Ereignisse hat sie mitten zwischen zwei sozi-
alistische Parteien gestellt, zwischen die Mehrheitssozialisten und den
Spartakus-Bund. Aber es waren nicht nur die Verhältnisse, die ihr
diese Stellung aufnötigten, sondern auch, und vor allem, ihre Grund-
sätze und die Gebote der politischen Vernunft.
   Mit beiden Nachbarparteien hat die USP. Berührungspunkte
und gemeinsame Interessen. Dennoch kann sie sich weder mit der
einen noch der anderen verschmelzen, will sie nicht ihr innerstes Wesen
verleugnen und ihre geschichtliche und politische Mission treulos ver-
raten.

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18. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Dezember 1918

Der deutschen Wirtschaft soll zum Aufschwung geholfen werden.

    –  Das Demobilisationsamt für die Belebung
der Wirtschaft. Die Reichsregierung hat dem
Demobilisationsamt auf dessen Vorschläge mehrere
hundert Millionen Mark bewilligt, die ausschließlich
dem Zwecke dienen sollen, dem darniederliegenden
wirtschaftlichen Leben einen neuen Anstrieb und
wieder einen gewissen Aufschwung zu geben.

17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Das Reserve-Feld-Artillerie-Regiment 11 bedankt sich bei den Gräfrathern für die Einquartierung.

     Stadtgemeinde Gräfrath.
   Dem Bürgermeister ist folgendes Schreiben des hier einquar-
tierten gewesenen Res[erve]-Feld-Art[illerie]-Reg[imen]t 11 zugegangen:
                        Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
   Im Namen des mir unterstellten Regiments möchte ich Ihrer
Gemeinde auch nochmals schriftlich unser aller Dank aussprechen
für den so überaus herzlichen Empfang, welchen Sie uns bereitet
haben.
   Wir wissen es voll und ganz zu würdigen, was es in dieser Zeit
heißt, daß die Bürger Ihrer Gemeinde ihr Letztes hergaben, um uns
einen fröhlichen Tag zu bereiten. Es hat uns allen von neuem das
Bewußtsein geweckt, daß die Heimat trotz aller Schicksalsschläge in
Dankbarkeit zu würdigen weiß, was die Front über 4 Jahre hin-
durch geleistet hat und daß uns alle das gemeinsame Band der Liebe
zum deutschen Vaterlande in guten sowie in bösen Tagen aneinander-
kettet und verbindet.
   In diesem Sinne haben wir dankbar und freudigen Herzens
den so überaus warmen und herzlichen Empfang empfunden; in
diesem Sinne rufen wir mit Ihnen
                                    „Hoch Deutschland“.
   Ich zeichne mit vorzüglicher Hochachtung
                                          gez[eichnet] Westphalen,
   Major und Kommandeur des Res[erve]-Feld-Art[illerie]-Regiments Nr. 11.

16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Ohligs begrüßt die heimkehrenden Soldaten und gibt Verhaltensregeln bekannt.

                Aufruf an die heimkehrenden Soldaten!
   Kameraden! Beachtet bei der Ankunft auf dem Bahnhof die
Plakate. Sie sagen euch, wo ihr schnellstens die nötigen Lebens-
mittelmarken oder euer Essen selbst bekommt, wo ihr Unterkunft
findet, wo der nächstgelegene Arbeitsnachweis ist. Alle Vorkehrungen
gegen Arbeitslosigkeit sind getroffen. Für den äußersten Fall seid ihr
durch Erwerbslosenunterstützung sichergestellt. Der Arbeitsnachweis
sagt euch Näheres.
   Vergeßt eure Gesundheit nicht. Krankheit gefährdet mit euch
alle die, zu denen ihr heimkommt. Ihr habt freie ärztliche Versor-
gung. Seht Plakate am Bahnhof.
   Sucht Entlausungsanstalten und Bäder auf, ehe ihr ins eigene
oder fremde Quartier einzieht. Seht Plakate am Bahnhof.
   Vermeidet die großen Städte. Ihr findet anderwärts bessere
Ernährung und Unterkunft. Kommt aufs Land zurück! Ihr findet
dauernde Beschäftigung in der Landwirtschaft, die nur mit genügen-
den Arbeitskräften die Ernährung verbessern kann. Gesindeordnung
und das einschränkende Koalitionsrecht für Landarbeiter sind ge-
fallen. Nichts braucht euch mehr vom Lande fernzuhalten. Große
Ansiedelungen sind in Vorbereitung.
   In den ersten Wochen werden dringende Arbeitskräfte für die
Verkehrsmittel (Eisenbahn, Lokomotivenreparatur und Lokomotiven-
bau) und für die Kohlenbergwerke gebraucht. Näheres erfahrt ihr
beim Arbeitsnachweis.
   Soldaten! Bedenkt, daß eure Entlassung nicht auf einmal er-
folgen kann. Die Reihenfolge wird durch die wirtschaftlichen Not-
wendigkeiten bestimmt. Zuerst die Arbeiter der Transportanstalten
und des Bergbaues; die Angestellten der Arbeitsnachweise und Ge-
werkschaften, das Personal der Gas-, Wasser- und Kraftwerke;
jüngere Jahrgänge später als die älteren; Verheiratete vor den Un-
verheirateten. Die Ordnung muß eingehalten werden.
   Kameraden! Kehrt eurer Taten würdig heim! Sorgt alle selbst
dafür, daß keine Schande auf eure in unzähligen Schlachten unver-
letzte Ehre fällt! Bringt deutsche Pflichttreue und Ordnung, freudige
Kameradschaftlichkeit, die Ruhe des Feldsoldaten heim.
   Mit euch, ihr endlich Heimgekehrten, erbaut sich das ganze Volk
in freudiger Friedensarbeit die neue Welt. Seid willkommen!
   Ohligs, den 13. Dezember 1918.
                                             Der Bürgermeister: Czettritz.

16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Der Walder Bürgermeister dankt der Bevölkerung für die Aufnahme der heimkehrenden deutschen Soldaten. Mit Entschädigungen sei aber kaum zu rechnen.

                                    Bekanntmachung.
   Die zurückkehrenden vaterländischen Truppen, die Wald durch-
zogen haben und zum Teil für einen oder mehrere Tage hier
rasteten, sind dank dem entgegenkommenden Verhalten der gesamten
Bevölkerung im allgemeinen gut untergebracht worden und haben
dies auch dankbar anerkannt. Auch ich möchte es nicht unterlassen,
hierdurch allen denen, die dazu beigetragen haben, unsere Krieger
hier zu beherbergen, meinen besten Dank auszusprechen.
   Da die Truppen auf Verpflegung durch die Bürgerschaft keinen
Anspruch hatten, weil sie ihre Feldküchen mit sich führten, auch für
vorübergehendes Quartier staatlicherseits kein Servis gewährt wird,
hat die Stadt mit minimalen Entschädigungen zu rechnen. Zu-
dem ist ja auch die Aufnahme seitens der Bevölkerung, zumeist frei-
willig d. h. ohne Quartierbillet, erfolgt. Ich nehme daher an, daß
im allgemeinen auf irgendwelche Vergütung verzichtet wird.
   Diejenigen jedoch, die Ansprüche wegen der Einquartierung
machen wollen, können dieselben am Mittwoch, den 18. Dezember,
auf Zimmer 12a (vormittags zwischen 8 ½ bis 12 ¼ Uhr), unter Vor-
lage der Belege (Quartierzettel pp.) geltend machen. Später ange-
meldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
   Wald, den 13. Dezember 1918.
                                                Der Bürgermeister: Heinrich.

16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Das Generalkommando erklärt unter anderem, dass die Entente die Arbeiter- und Soldatenräte in der neutralen Zone auflöst.

           Bestimmungen für das neutrale Gebiet.
   Das Generalkommando gibt bekannt: Durch die Nachver-
einbarungen mit der Entente dürfen die in der neutralen Zone
gelegenen Friedensstandorte mit Infanterie, Jägern, Ka-
vallerie und Pionieren wieder belegt werden. Artillerie- und
Sonderformationen sind ausgenommen. Es ist beabsichtigt,
die in Frage kommenden Regimenter nach ihrer Demobili-
sierung bald dorthin in Marsch zu setzen. Die Entente hat sich
das Kontrollrecht der neutralen Zone vorbehalten. Arbeiter-
und Soldatenräte werden von ihr nicht geduldet: sie sind daher
in der neutralen Zone aufzulösen. Mitglieder der Arbeiter-
und Soldatenräte, die in der neutralen Zone betroffen werden,
müssen gegenwärtig sein, von der Entente verhaftet zu werden.
Andererseits hat die Entente ihren Heeresangehörigen das Be-
treten der neutralen Zone verboten. Zuwiderhandelnde werden
festgenommen und der Entente ausgeliefert.

15. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Eigenakten Bürgermeister Johann Lindlau“ 1918-1925, B 1942

Der Demobilmachungskommissar und Landrat Strahl bittet den Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau, ihm die Einnahmen durch die Demobilmachung mitzuteilen und ihm zu übermitteln. Lindlau vermerkt, dass durch den Pferdeverkauf 2050 Mark eingenommen worden sind.

[…] Was haben wir für die Pferde
gelöst?
zus. 2050 M.[ark]
Nachw.[eise] eingereicht
z. d. A.
Lindlau 21/12

13. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1918

Von der Abrüstung des deutschen Heeres und dem Verkauf von Militärgütern wird die Bevölkerung im besetzten Gebiet kaum profitieren

                                Die Abrüstung des Heeres
bringt es bekanntlich mit sich, daß sehr viel Material zum Verkauf
gelangt. Da sich die Abrüstung in der Hauptsache im nichtbesetzten
Gebiete vollzieht, wird unser Bezirk dabei nur sehr wenig in Betracht
kommen können. Immerhin sollte man den Versuch machen, von
dem reichlichen Material an den zur Abrüstung bestimmten Plätzen
Geeignetes für hier zu erwerben. Hoffentlich werden die Engländer
einer Einfuhr keine Schwierigkeiten machen. Was alles in Betracht
kommen kann, werden die Interessen meist selbst am besten zu be-
urteilen verstehen. Wo solche Wünsche für eigene Verbraucher in
Betracht kommen, empfiehlt es sich, Mitteilung davon zu machen an
die Demobilmachungskommission des Kreises unter der Aufschrift:
„Landratsamt in Opladen“.

9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Neue Bestimmungen des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Sonntagsarbeit und weitere, das Arbeitsrecht betreffende, Regelungen in Zuge der wirtschaftlichen Demobilisierung.

                Bekanntmachungen
des Arbeiter- u[nd] Soldatenrats des Kreises Solingen
                           Telefon 2410.
      Geschäftszimmer im Sparkassengebäude, 2. Etage.
   Geschäftsstunden: morgens 9 – 12 Uhr, nachmittags 2 – 6 Uhr.

Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter.
   Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über
die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt) vom 12. November 1918 (Reichs-Gesetzblatt,
S[eite] 1304) ergeht hiermit die folgende Anordnung über die Regelung der
Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter:
   1. Die Regelung umfaßt de gewerblichen Arbeiter in allen ge-
werblichen Betrieben einschließlich des Bergbaues, in den Betrieben
des Reichs, des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände, auch
wenn sie nicht zur Gewinnerzielung betrieben werden, sowie in land-
wirtschaftlichen Nebenbetrieben gewerblicher Art.
   2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
darf die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn in Ab-
weichung hiervon von Vereinbarung eine Verkürzung der Arbeits-
zeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage herbeigeführt wird, kann
der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen
Werktage verteilt werden.
   3. Für die in Verkehrsgewerben, einschließlich der Eisenbahn-
Post- und Telegraphenverwaltung erforderlichen, durch die Zeitver-
hältnisse bedingten, allgemeinen Ausnahmen von vorstehenden Vor-
schriften sind alsbald Vereinbarungen zwischen Betriebsleitungen und
den Arbeitnehmerverbänden zu treffen. Sollten die Vereinbarungen
nicht innerhalb zweier Wochen zustandekommen, bleiben weitere An-
ordnungen vorbehalten.
   4. In Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet
oder bei denen eine ununterbrochene Sonntagsarbeit zurzeit im
öffentlichen Interesse nötig ist, dürfen zur Herbeiführung eines regel-
mäßigen wöchentlichen Schichtwechsels männliche Arbeiter über
16 Jahre innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen einmal zu einer
Arbeit von höchstens 16 stündiger Dauer einschließlich der Pausen
herangezogen werden, sofern ihnen in diesen 3 Wochen zweimal eine
ununterbrochene Ruhezeit von je 24 Stunden gewährt wird.
   5. Abweichend von den allgemein gültigen Vorschriften der Ge-
werbeordnung, dürfen Arbeiterinnen über 16 Jahre in zwei- oder
mehrschichtigen Betrieben bis 10 Uhr abends beschäftigt werden, wenn
ihnen nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhe-
pause von mindestens 16 Stunden gewährt wird. In diesen Fällen
kann an der Stelle der einstündigen Mittagspause eine halbstündige Pause
treten, die auf die Dauer der Arbeitszeit anzurechnen ist.
   6. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf
vorübergehende Arbeiten, welche in Notfällen unverzüglich vorge-
nommen werden müssen.
   7. In den Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet,
oder deren unbeschränkte Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse
nötig ist, kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende
Regelung durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten, bei berg-
baulichen Betrieben durch den Bergrevierbeamten widerruflich ge-
nehmigt werden, wenn die erforderliche Zahl geeigneter Arbeitskräfte
nicht zur Verfügung steht. Hierzu sind ein Antrag des Arbeitgebers
und, soweit nicht Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeit-
nehmerverbänden getroffen sind, die Zustimmungserklärung des Ar-
beiterausschusses oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Arbeiter-
schaft des Betriebes notwendig. Werden für die bezeichneten Be-
triebe weitergehende Vereinbarungen über Ausnahmen von den Be-
schäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter durch Verträge von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffen, so sind die Ge-
werbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten befugt, entsprechend den Ver-
trägen weitere Ausnahmen von den Arbeiterschutzbestimmungen wider-
ruflich genehmigen. Die genannten Beamten haben nach Erteilung
der Genehmigung die für den Betrieb zuständigen Arbeitsvermitt-
lungsstellen sofort auf den Mangel an Arbeitskräften in dem be-
treffenden Betriebe hinzuweisen. Die erteilten Genehmigungen sind
dem zuständigen Demobilmachungskommissar mitzuteilen.
   Dieser ist befugt, die genannten Beamten zum Widerruf ihrer
Genehmigungen zu veranlassen.
   8. Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern
keine tarifliche Regelung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnisse
mit dem Arbeiterausschuß oder, wenn ein solcher nicht besteht, mit der
Arbeiterschaft des Betriebes entsprechend den vorstehenden Bestim-
mungen festzulegen und durch Aushang in den Betrieben zu ver-
öffentlichen.
   9. Die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Bestim-
mungen wird den Gewerbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten über-
tragen. Zu diesem Zwecke sind sie befugt, mit den Arbeiterausschüssen
im Beisein des Arbeitgebers oder mit beiden Teilen allein zu verban-
deln, und zu diesem Zwecke die Arbeiterausschüsse einzuberufen.
   10. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, im Unvermögens-
falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer den vor-
stehenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen
Anordnungen zuwiderhandelt.
   War der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits wegen
Zuwiderhandlung nach Absatz 1 bestraft, so tritt, falls die Straftat
vorsätzlich begangen wurde, Geldstrafe von einhundert bis dreitausend
Mark oder Gefängnis bis zu sechs Monaten ein.
   11. Im übrigen finden die in Reichs- und Landesgesetzen und die
auf Grund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften im bisherigen Um-
fang soweit Anwendung, als sie nicht den vorstehenden Bestimmungen
zuwiderlaufen.
   12. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in
Kraft.
   Berlin, den 29. November 1918.
   Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung: Koeth.
               Der Wirtschafts-Ausschuß: Rapp. Schütz.