2. Oktober 1915

2. Oktober 1915

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorf General-Anzeiger vom 2.10.1915

Beschlagnahmung von Schlaf-, Haar- und Pferdecken

Beschlagnahme von Decken.
Im Reichs- und Staatsanzeiger veröffent-
lichen die vier Kriegsministerien die sofort in
Kraft tretende Bekanntmachung betreffend die
Beschlagnahme von Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken (Woy-
lachs). Aus dem Inhalt sei folgendes hervor-
gehoben:
Beschlagnahmt werden alle Schlafdecken,
Haardecken und Pferdedecken in demselben Um-
fange, wie sie auf Grund der Bekanntmachung
vom 31. August 1915 meldepflichtig waren, ferner
Deckenstoffe und nicht abgepaßte
Deckenstücke. Beschlagnahmt sind ferner die
in Arbeit befindlichen oder künftig herzustel-
lenden Decken ohne Rücksicht auf die Menge, die
Größe und das Gewicht in dem Augenblick, wo
sie den Webstuhl verlassen. Neue Herstellungs-
verträge für Woylachs und Schlafdecken werden
zukünftig nur noch von der Königlichen Feld-
zeugmeisterei Berlin und dem Königlichen Be-
kleidungs-Beschaffungsamt Berlin abgeschlossen.
Eine Veränderung in dem Eigentum oder Ge-
wahrsamverhältnis der Decken seit deren An-
meldung soll möglichst dem Webstoff-Meldeamt
mitgeteilt werden. Dieses ist ermächtigt, das
Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen
auf die von ihm zu bezeichnenden Personen
oder Behörden zu übertragen. Ebenso sind alle
Anfragen und Anträge über die vorliegende
Bekanntmachung an das Webstoff-Meldeamt zu
richten.
Von den amtlichen Vertretungen des Han-
dels (Handelskammern u[nd] s[o] w[eiter]) sind Abdrücke der
Bekanntmachung unentgeltlich gegen Einsen-
dung des Portos erhältlich.

12. Januar 1915

BAST_12_01_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1915

Soldaten bitten um Wolldecken, sogenannte Burgerdecken, ein Produkt aus dem Städtchen Burg a.d. Wupper

                     Das II. Bataillon
des Reserve-Infanterie-Regiments N[umme]r 17
                          bittet um
                     wollene Decken
neue und auch gebrauchte, sogenannte Burgerdecken, für
die Krieger, die in dieser rauen Witterung in den Schützen-
gräben in treuer Wacht aushalten. Die sich hier zur Zeit
befindlichen Verwundeten des Bataillons werden um rege
                     Beteiligung am Sammeln gebeten.
Für die treue Fürsorge wird von Seiten des Bataillons im
voraus herzlichst gedankt und wird gebeten, die Decken bis
                    zum 20. Januar bei der Firma
Gebr[üder] Weissfeldt, Solingen, Kaiserstr[aße] 157
      einzuliefern, von wo dieselben abgeholt werden.