29. Oktober 1915

19151029_Gemüsepreise_121

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915

Die Preise für Dauergemüse, Zwiebeln und auch Buchweizen werden reguliert.

    –   Höchstpreise für Gemüse. Der außer-
ordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauer-
gemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in
nächster Zeit durch eine Festsetzung von Höchst-
preisen begegnet werden, nachdem auch der zu-
ständige Ausschuß des Beirats der Reichsprü-
fungsstelle für Lebensmittel eine solche Maß-
nahme als unerläßlich und dringend befürwor-
tet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt laut
„Tägl. Rundsch.“ wegen des Buchweizens.

27. Oktober 1915

1915 10 27-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. Oktober 1915

Der Preissteigerung für Dauergemüse und Zwiebeln wird eine Festsetzung von Höchstpreisen entgegengesetzt.

Hilden, 27. Okt. Der außerordentlichen, durch die Verhältnisse nicht begründeten Steigerung der Preise für Dauergemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in allernächster Zeit durch Festsetzung von Höchstpreisen begegnet werden, nachdem auch der zuständige Ausschuß des Beirates der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittel eine solche Maßnahme als unerläßlich und dringend befürwortete hat. Eine ähnliche Regelung schwebt wegen Buchweißenmehl.

27. Oktober 1915

BAST_27_10_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1915

Bald auch Höchstpreise für Dauergemüse, Zwiebeln und Buchweizen

Höchstpreise für Gemüse.
   Der außerordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauergemüse und
Zwiebeln wird voraussichtlich in allernächster Zeit durch
eine Festlegung von Höchstpreisen begegnet werden, nachdem
auch der zuständige Ausschuß des Beirats der Reichsprüfungs-
stelle für Lebensmittel eine solche Maßnahme als unerläßlich
und dringend befürwortet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt
wegen des Buchweizens.