Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Die Preise für Dauergemüse, Zwiebeln und auch Buchweizen werden reguliert.
– Höchstpreise für Gemüse. Der außer-
ordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauer-
gemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in
nächster Zeit durch eine Festsetzung von Höchst-
preisen begegnet werden, nachdem auch der zu-
ständige Ausschuß des Beirats der Reichsprü-
fungsstelle für Lebensmittel eine solche Maß-
nahme als unerläßlich und dringend befürwor-
tet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt laut
„Tägl. Rundsch.“ wegen des Buchweizens.