3. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. November 1916

Das Solinger Bekleidungsgeschäft C. Artmeier wirbt trotz des eingeführten Bezugsscheinsystems weiter für sein Unternehmen. Es weist die potentiellen Kunden aber daraufhin, dass sie zum Kleidungskauf einen behördlich abgestempelten Bezugsschein benötigen.

   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Einkauf in meinem grossen Spezialgeschäft nach
wie vor die denkbar grössten Vorteile bietet. Hier
sind, durch frühzeitig wahrgenommene Einkaufsgelegen-
heiten, die Auswahl und Warenbeschaffenheit erstklassig
und die Preise billig.
   Die vorgeschriebenen Bezugsscheine bieten kein Hin-
dernis. Sie müssen aber für jeden Gegenstand einen von
der Behörde der Wohngemeinde abgestempelten Bezugs-
schein haben, lassen Sie sich denselben also frühzeitig
ausstellen und abstempeln, Sie können dann kaufen wo
es ihnen beliebt, wo Ihnen die grössten Vorteile geboten
werden.
C. Artmeier Solingen,
                   Kaiserstr. 178/180.
   Das grösste Haus für Herren- und Knaben-Kleidung.

6. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1916

Vor der Einführung der Kleiderkarte werben Solinger Bekleidungsgeschäfte nochmals für den freien Verkauf ihrer Waren.

                 Bekanntmachung
           für das kaufende Publikum.
   Das Reichsamt des Innern hat durch seine
Zweigabteilung, die Reichsbekleidungsstelle,
eine Verfügung dahingehend erlassen, dass
nach dem 1. August 1916 zur Sicherstellung der
Vorräte bestimmte Warengattungen nur gegen
einen von berufenen Organen ausgestellten
Bezugsschein abgegeben werden dürfen.
   Damit ab 1. August der voraussichtliche
Andrang zu den Ausgabestellen der Bezugs
scheine vermieden wird, erlauben wir uns höfl[ich]
das verehrliche Publikum darauf aufmerksam zu
machen, dass es uns bis zum 1.August d[ieses] J[ahres]
gestattet ist, sämtliche Waren, welche
nach aufgenommener Inventur 20% unserer
Warenläger ausmachen, ohne Bezugsschein ab-
zugeben. Wir empfehlen daher, den Verkauf in
fertiger Herren-, Knaben- und Berufskleidung
bis dahin vorzunehmen.
         Verband für Herren- und Knabenkleidung
          E.V. (Reichsverband), Sitz Düsseldor.
              Der hiesigen Bezirksgruppe sind
              folgende Firmen angeschlossen:
                    C. Artmeier,
                    W. Oppenheimer.

Zur gefl[issentlichen] Beachtung!
   Vom 1. August d[ieses] J[ahres] ist zum Einkauf von
           Herren-Kleidung
           Knaben-Kleidung
           Berufs-Kleidung
ein behördlich ausgestellter Bezugsschein
(Kleiderkarte) erforderlich.
   Um Unbequemlichkeiten aus dem Wege zu ge-
hen, bitten wir unsere geehrte Kundschaft ihre
Einkäufe möglichst vor dem 1. August bei uns
zu machen; da es uns gestattet ist, bis dahin
20% unserer riesigen Vorräte zu verkaufen.
   Unsere Läger sind noch reichhaltig sor
tiert.
               Gediegene alte Qualitäten.
               Geschmackvolle Neuheiten.
   Sehr billige Preise sichern Ihnen einen
guten Einkauf.
                Gebrüder Weissfeldt
Kaiserstraße Solingen Rostertreppe
                Fernsprecher 2074.