Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Juli 1917
Restriktionen für die Milchviehhalter im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Die außergewöhnliche Maßnahmen zur Versorgung
der Bevölkerung mit Fleisch für die nächsten 3
Monate bedingen einen großen Eingriff in die Milch-
viehbestände. Bei der Auswahl des zur Schlachtung
gelangenden Viehs soll darauf Rücksicht genommen
werden, daß hauptsächlich das für die Milchproduktion
nicht in Frage kommende Vieh abgeliefert wird, da-
gegen das reichlich milchgebende Vieh nach Möglichkeit
erhalten bleibt. Es wird hierbei darauf aufmerk-
sam gemacht, daß diejenigen Kuhhalter, die bisher
ihren Verpflichtungen auf dem Gebiete der Milch-
und Butterablieferung nur mangelhaft nachge-
kommen sind, bei der Viehablieferung stärker
herangezogen werden können, als diejenigen, die
ihre Pflicht erfüllt haben. Der Kreis Schleiden
gehört bedauerlicherweise zu den Kommunalverbänden,
in denen die Kuhhalter ihrer Butterablieferungspflicht
in sehr mangelhafter Weise nachkommen. Auf An-
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