Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915
Der Regierungspräsident hat das Backverbot für Burger Brezeln teilweise
wieder aufgehoben
Burg a[n]. d[er]. Wupper. Es gibt wieder Burger Brezeln!
Auf Grund der Verordnungen über die Regelung des Verkehrs mit
Brotgetreide und Mehl war die Herstellung von Burger Brezeln
untersagt worden. Die zahlreichen Burger Brezelbäcker wurden
durch das Backverbot empfindlich getroffen. Der Regierungspräsi-
dent hat jetzt das Verbot teilweise wieder aufgehoben. In der Ver-
fügung an den Landrat heißt es u[nter]. a[anderem].: Mit Rücksicht darauf, daß
auch nach dem Gutachten der Handwerkskammer es einem großen
Teil der Burger Brezelbäcker nicht möglich ist, in ihren jetzigen
Betriebsstätten und mit ihren jetzigen Betriebsmitteln Brot herzu-
stellen, auch zur Herstellung der Brezeln anderweitig Mehlersatzstoffe
nicht verwandt werden können, bin ich damit einverstanden, daß, so-
weit ein örtliches Bedürfnis vorliegt, die Ausnahmebestimmung des
§ 9 der Musterverordnung über eine Regelung des Verkehrs mit
Brotgetreide und Mehl auch auf Burger Brezeln mit der Maßgabe
Anwendung findet, daß nur das übliche kleine Format hergestellt
werden darf. Die Herstellung kann ferner nur in dem Umfange
zugelassen werden, als aus Ersparnissen und den auf dortigen
Kreis nach den allgemeinen Grundsätzen entfallen Mehlmengen