16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Ablauf einer Antragstellung zur Vermißtennachforschung bei der Kriegsgefangenenvorsorge oder beim Roten Kreuz

Schleiden, 14. Nov[ember] (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Um Rückfragen bei Anträgen auf Nachforschung nach
Vermißten zu vermeiden und dadurch keine Zeit un-
nötig zu verlieren, wird darauf hingewiesen, daß bei
diesen Anträgen anzugeben ist: Des Vermißten:
Familienname: Vorname: Dienstgrad: geboren am:
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26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Richtige Antragsstellung von Urlaubs- und Zurückstellungsgesuchen sowie deren korrekte Abgabestelle; ausführliche Erklärung des vertretenden Landrates Dr. Kirchhoff

Bekanntmachung.
Trotz aller Abmahnungen werden noch immer Ur-
laubs- und Zurückstellungsgesuche für Militärpersonen
und Wehrpflichtige unrichtig angebracht und mit Vorliebe
höheren Stellen vorgelegt. Noch immer glauben die
Antragssteller, sich mehr Erfolg von ihren Anträgen
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8. März 1916

BAST_08_03_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1916

Eine Leserin beschwert sich über die städtischen Kartoffelverkäufer, da diese außer der neu eingeführten Kartoffelkarte auch noch die Brotkarte zur Kontrolle beim Kartoffelverkauf verlangt hätten. Somit hätten viele Frauen unnötig doppelte Wege auf sich nehmen müssen.

  Keine Kartoffeln auf die Kartoffelkarte!
   Eine Leserin schreibt uns:
   Am Montag und Dienstag sind Fett- und Kartoffelkarten aus-
gegeben worden. Man sollte nun meinen, daß diese Kartoffelkarten
auch sofort Gültigkeit hätten. Aber wer dies denkt, wird, wenn er
gestern mit seiner neuen Kartoffelkarte den Einkauf bewerkstelligen
wollte, eines besseren belehrt worden sein. Die Kartoffelkarte ist in
einzelne Rubriken eingeteilt, von denen die erste den Vermerk „5.
bis 11. März 1916“ trägt. Und in der auf der ersten Seite abge-
druckten Anordnung heißt es: „Kartoffeln dürfen von den Händlern nur
gegen Vorzeigung dieser Karte abgegeben werden.“

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