22. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. März 1918

Die Stadtverwaltung Ohligs macht auf nicht beachtete Verkehrsregeln aufmerksam: das Befahren der Bürgersteige, aber auch der Fußgängerbrücke am Ohligser Bahnhof, mit Karren und Wagen, das Auf- und Abspringen von fahrenden Straßenbahnwagen und das respektlose Verhalten gegenüber Straßenbahnschaffnerinnen

  Ohligs. Verkehrsbeschwerden. In der Regel ist
es das Publikum, das mit mehr oder weniger berechtigten Be-
schwerden über unser Verkehrswesen in der Tagespresse das
Wort ergreift. Heute wollen wir einmal der Sicherheits-
behörde das Wort geben. In letzter Zeit hat das Befahren
der Bürgersteige mit Karren und kleinen Leiterwagen überhand
genommen. Der geregelte Verkehr wird dadurch gehemmt.
Fuhrwerk, auch das kleinste, gehört nicht auf den Bürgersteig,
sondern auf den Fahrdamm. Aber nicht nur die Bürgersteige
werden von Vehikeln aller Art befahren, nein, mancher fährt
mit Kinder-, Heu- und sonstigen Wagen sogar über die Fuß-
gängerbrücke am Bahnhof. Der Name „Fußgängerbrücke“
sollte eigentlich jedem Menschen sagen, daß das kein Fahrweg
ist. Dann zum dritten: Das Auf- und Abspringen von fahren-
den Straßenbahnwagen ist zwar verboten, das Verbot wird
aber nicht genügend beachtet. Leichtsinnige Fahrgäste über-
treten immer wieder dieses Verbot, selbst auf die Gefahr hin,
mit dem Straßenpflaster unangenehme Bekanntschaft zu machen.
Und zum Schluß: „Kommt den Frauen zart ent-
gegen!“, sagt schon ein deutscher Dichter. Darum beherzige
dieses Wort auch dann, wenn du es mit einer Straßenbahn-
schaffnerin zu tun hast. Folge ihren Anweisungen, denn in
ihre Hand ist große Macht gelegt. Auf Grund des § 10 der
Fahrordnung kann sie dich, wenn du widerborstig bist, kurzer-
hand an die frische Luft befördern, und eine gesalzene Geld-
oder Gefängnisstrafe steht dir außerdem noch in Aussicht.

28. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. September 1917

Die missbräuchliche Nutzung von Bürgersteigen durch Heuwagen und Schiebkarren in Ohligs

   Ohligs. Wer sich vor Strafe schützen will,
möge folgendes beachten: In den letzten Tagen sind bei der
Polizeiverwaltung überaus zahlreiche Beschwerden über eine
mißbräuchliche Benutzung der Bürgersteige durch Besitzer von
Heuwagen, Schiebkarren usw. eingelaufen. Sonderbarerweise
treffen diese Beschwerden in den meisten Fällen für die Bürger-
steige im Mittelpunkt der Stadt zu. Der Bürgersteig ist nach
der Straßen-Polizeiverordnung nur für den Fußgängerverkehr
da. Dies scheint den Besitzern von Heuwagen, Schiebkarren usw.
nicht genügend bekannt zu sein. Um dieser mißbräuchlichen Be-
nutzung ein Ende zu bereiten, sind die Polizeibeamten erneut
angewiesen, jede Uebertretung im vorgedachten Sinne zur An-
zeige zu bringen und dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig nur
für Fußgänger frei bleibt. Selbst die für den Fußgängerver-
kehr angelegte Eisenbahnbrücke, die doch gewiß schmal genug ist,
wird der Bequemlichkeit halber von einer ganzen Anzahl Per-
sonen ständig mit Heuwagen, Karren und dergl[eichen] befahren. Die
Verkehrsstörung wird hier um so mehr empfunden, als ein Aus-
weichen kaum möglich ist. Das Befahren der Brücke ist eben-
falls nach der bestehenden Verordnung bei Strafe verboten.