1. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Mai 1918

In Ohligs trafen sich Vertreter der fünf Städte Gräfrath, Höhscheid, Ohligs, Solingen und Wald, um über eine Vereinigung der Städte zu beraten

   Aus dem Kreise Solingen.
   Zur Vereinigung der fünf Städte des
            oberen Kreises Solingen.
   Die Stadtverordneten von Ohligs, Wald,
Gräfrath, Höhscheid und Solingen hatten in ihren
letzten Sitzungen einstimmig Kommissionen gewählt zur Prüfung der
Frage der Zusammenlegung dieser Städte. Herr Bürgermeister
Czettritz von Ohligs hatte die Mitglieder der Stadtverordneten zu Solingen
eingeladen. Jede Stadt hatte 6 Mitglieder zu dieser Kommission
entsandt.
   Herr Bürgermeister Czettritz eröffnete die Sitzung. Auf
seinen Vorschlag wählte die Kommission Herrn Oberbürgermeister
Dicke von Solingen zum Vorsitzenden. Dieser erstattete hierauf
folgenden Bericht:

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21. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. März 1916

Im Kreishaus Opladen tagte der Preisprüfungs-Ausschuss des Landkreises Solingen. Neben den neuen Regelungen für Schweinefleisch standen die Versorgung und die Preise von Kartoffeln im Mittelpunkt der Diskussion. Ergebnis: Kartoffeln unter 6,50 Mark werden sich für die Konsumenten kaum beschaffen lassen. Versorgungslücken sind zu erwarten

           Eine Sitzung des Preisprüfungs-
                   Ausschusses
tagte gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Landrats im
Kreishause zu Opladen. Die Sitzung hatte sich in erster Linie
mit dem neu festgesetzten Kleinhandelspreisen für Fleisch und
Kartoffeln zu beschäftigen. Der Vorsitzende besprach zunächst
die zuletzt herausgekommene Verordnung der Höchstpreise für
inländisches Schweinefleisch. Nach dieser sind die Preise für die
einzelnen Stücke festgesetzt, die Zahl der verschiedenen Wurst-
sorten wird beschränkt, inländisches Schweinefleisch darf keiner
Räucherung mehr unterworfen werden, ebenso darf nicht mehr
als ein Drittel des ausgeschlachteten Gewichtes verarbeitet
werden. Es entsteht nun die Frage, ob in kleineren Gemeinden,
in denen die Unkosten nicht so groß sind, nicht die Preise anders
abgestuft werden können und zwar niedriger. In einer kurzen
Aussprache, in der zur Kenntnis gebracht wurde, daß die fest-
gesetzten Preise auf Probeschlachtungen beruhen, verständigte
man sich dahin, die Preise, wie sie in der angeführten Ver-
ordnung angegeben sind, als angemessen für alle Gemeinden
beizubehalten. Die Kosten für Durchführung der Verordnung
übernimmt der Kreis.

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