8. November 1916

08111916-reichshuelsenfruchtstelle

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. November 1916

Bekanntmachung über den Verkauf von Buchweizen über Bezugsscheine

Bekanntmachung.
Aus Mitteilungen der von der Reichshülsenfrucht-

stelle mit Bezugsscheinen ausgestatteten Mühlen und
deren Händler ergibt sich, daß die Erzeuger von Buch-
weizen mit der Abgabe ihrer Ernte außerordentlich
zurückhalten. Da infolge des zur Zeit herrschenden
Kartoffelmangels namentlich in den rheinisch-westfälischen
und oberschlesischen Industriegegenden außerordentlich
große Nachfrage nach Erzeugnissen der Buchweizen-
müllerei herrscht, ist es im Interesse der Ernährung
der für den Heeresbedarf arbeitenden Bevölkerung
unbedingt erforderlich, daß alle abgabepflichtigen Buch-
weizenmengen erfaßt werden.
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7. Oktober 1916

07101916-buchweizen-und-hirse

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Oktober 1916

Bekanntmachung über den Handel mit Buchweizen und Hirse auf Bezugsschein

Buchweizen und Hirse.
Auf Grund des § 3 der Bundesratsverordnung
über Buchweizen und Hirse vom 29. Juni 1916 und
der Bundesratsverordnung vom 14. September 1916
(R[eichs] G[esetz] Bl[att] S[eite] 625 und S[eite] 1031) in Verbindung
mit Artikel III der Bekanntmachung zur Durchführung
dieser Verordnungen vom 16. September 1916 (R[eichs]
G[esetz] Bl[att] S[eite] 1049) macht die Reichshülsenfruchtstelle
hiermit bekannt, daß die käufliche Ueberlassung
von Buchweizen und Hirse in dem nach den Ver-
ordnungen zulässigen Umfange verlangt.
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29. Oktober 1915

19151029_Gemüsepreise_121

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915

Die Preise für Dauergemüse, Zwiebeln und auch Buchweizen werden reguliert.

    –   Höchstpreise für Gemüse. Der außer-
ordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauer-
gemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in
nächster Zeit durch eine Festsetzung von Höchst-
preisen begegnet werden, nachdem auch der zu-
ständige Ausschuß des Beirats der Reichsprü-
fungsstelle für Lebensmittel eine solche Maß-
nahme als unerläßlich und dringend befürwor-
tet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt laut
„Tägl. Rundsch.“ wegen des Buchweizens.

27. Oktober 1915

BAST_27_10_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1915

Bald auch Höchstpreise für Dauergemüse, Zwiebeln und Buchweizen

Höchstpreise für Gemüse.
   Der außerordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauergemüse und
Zwiebeln wird voraussichtlich in allernächster Zeit durch
eine Festlegung von Höchstpreisen begegnet werden, nachdem
auch der zuständige Ausschuß des Beirats der Reichsprüfungs-
stelle für Lebensmittel eine solche Maßnahme als unerläßlich
und dringend befürwortet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt
wegen des Buchweizens.