Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. November 1916
Bekanntmachung über den Verkauf von Buchweizen über Bezugsscheine
Bekanntmachung.
Aus Mitteilungen der von der Reichshülsenfrucht-
stelle mit Bezugsscheinen ausgestatteten Mühlen und
deren Händler ergibt sich, daß die Erzeuger von Buch-
weizen mit der Abgabe ihrer Ernte außerordentlich
zurückhalten. Da infolge des zur Zeit herrschenden
Kartoffelmangels namentlich in den rheinisch-westfälischen
und oberschlesischen Industriegegenden außerordentlich
große Nachfrage nach Erzeugnissen der Buchweizen-
müllerei herrscht, ist es im Interesse der Ernährung
der für den Heeresbedarf arbeitenden Bevölkerung
unbedingt erforderlich, daß alle abgabepflichtigen Buch-
weizenmengen erfaßt werden.
Weiterlesen