31. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1918

Eisenbahnverkehr zwischen dem Besatzungsbrückenkopf Köln und dem restlichen Deutschland sind ab dem 1. Januar 1919 nicht mehr möglich

                                          Verkehrssperre.
   Die Eisenbahndirektion Elberfeld gibt folgendes bekannt: Vom
1. Januar 1919 ab wird der Brückenkopf Köln in das besetzte links-
rheinische Gebiet einbezogen. Personen- und Güterver-
kehr zwischen dem besetzten Brückenkopfgebiet und der neutralen
Zone und darüber hinaus wird damit gesperrt. Die der
Personenbeförderung dienenden Züge verkehren nur noch bis zur
letzten Station vor der Brückenkopflinie. Fahrkarten nach dem be-
setzten Brückenkopfgebiet und darüber hinaus werden nicht mehr
ausgegeben, ebenso wird Gepäck und Expreßgut, Eilgut und Fracht-
gut dorthin nicht mehr abgefertigt.
   Nur auf den Strecken Düsseldorf-Hbf. – Düsseldorf-Reisholz –
Hilden, Vohwinkel – Ohligs, Osberghausen – Engelskirchen
verkehren einzelne, ausschließlich zur Beförderung von Arbeitern
bestimmte Züge. Ferner verkehren auch weiterhin noch die Schnell-
züge D 37/38. Diese Schnellzüge dürfen nur von Reisenden benutzt
werden, die im Besitze eines besonderen, für diese Züge gültigen
Erlaubnisscheines sind.
   Zu den Arbeiterzügen können Arbeiterfahrkarten und zu den
Schnellzügen D 37/38 Fahrkarten an solche Reisenden ausgegeben
werden, die im Besitze der Erlaubnisscheine sind. Das Nähere be-
züglich des Personenzug- und Arbeiterverkehrs vom 1. Januar 1919
ab ist aus der auf den Stationen aushängenden Bekanntmachung zu
ersehen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Die Arbeiter- und Soldatenräte im britisch besetzten Gebiet müssen ihre Tätigkeit einstellen

      Die AS-Räte in unserm Bezirk.
   Der Regierungspräsident zu Köln hat soeben auf Veranlassung
des britischen Generalgouverneurs die nachstehende Verfügung an
die Behörden des von der britischen Armee besetzten Gebietes ergehen
lassen: Der britische Generalgouverneur hat angeordnet, daß sich
in den von den britischen Truppen besetzten rechts- und linksrheini-
schen Gebieten die AS-Räte jeglicher Einwirkung auf die Staats-
und Kommunalbehörden sowie der Einmischung in die Verwaltungs-
angelegenheiten zu enthalten haben. Hiernach haben die AS-Räte
ihre gesamte hierauf bezügliche Tätigkeit unverzüglich einzustellen und
sich auch der Benutzung staatlicher und kommunaler Gebäude und
Einrichtungen zu enthalten. Ich ersuche ergebenst dies baldigst den
AS-Räten bekanntzugeben und diejenigen Personen, die der Anord-
nung des britischen Generalgouverneurs entgegenhandeln mir nam-
haft zu machen. Die englischen Militärbehörden werden dann gegen
dieselben einschreiten.
   Im hiesigen Bezirk haben die Arbeiterräte schon vor einigen
Tagen ihre Tätigkeit auf den Rathäusern eingestellt. Die Vertretung
der Interessen der arbeitenden Bevölkerung liegt jetzt wieder (wie
auch früher) in den Händen der sozialdemokratischen Stadtverord-
netenfraktionen.

12. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Dezember 1918

Entlassene deutsche Soldaten dürfen auch im besetzten Brückenkopf Köln weiter ihre Militäranzüge tragen.

              Entgegenkommen der englischen Besatzung.
   Der englische Befehlshaber in Köln hat erklärt, daß gegen das
Tragen von Militäranzügen seitens entlassener Soldaten Bedenken
nicht bestehen, daß jedoch in diesem Falle keine Militärmützen dazu
getragen werden dürfen.

4. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1918

Vor der Besetzung des Kölner Brückenkopfes

                    Der Truppendurchmarsch beendet.
   Gestern nachmittag marschierten die letzten deutschen Truppen
durch Köln. Ein Teil davon fuhr, ein anderer Teil marschierte noch
in dieser Nacht durch unsern Kreis. Heute morgen 6 Uhr mußten
nach uns gemachten Mitteilungen alle Truppen Köln verlassen haben,
da heute vormittag die Vorhut der Besatzung in Köln eintreffen
wird. Daß in den nächsten Tagen auch in unserm Kreise die Vor-
huten eintreffen werden, dürfte zur Tatsache werden. Die wirkliche
Besatzungsarmee soll ja erst am 13. Dezember eintreffen. Ist die
uns gemachte Mitteilung von Köln, über die auch die Kölner Lokal-
presse heute die gleichen Angaben macht, richtig, dann tun alle
Soldaten, die sich noch in Uniform befinden, gut, möglichst sofort
Zivilkleider anzuziehen. Andernfalls laufen sie Gefahr, interniert zu
werden. An die Bevölkerung richten wir schon jetzt das Ersuchen,
sich den Anordnungen der Besatzungsarmee zu fügen, so schwer das
auch manchem fallen wird. Wir rechnen damit, daß auch die Entente
ein Interesse am schnellen Abschluß des Friedens hat und daß der
Friedensabschluß auch den Abzug der Besatzungstruppen mit sich
bringt.

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4. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1918

Am Vorabend der Besatzung: Arbeiterräte und rote Fahnen

  Achtung, Arbeiter- und Soldatenräte!
   Laut Bekanntmachung des Aktionsausschusses für den Kreis
Solingen sind die schwarz-weiß-roten Fahnen sofort
einzuziehen, weil in allernächster Zeit mit der feindlichen Be-
satzung zu rechnen ist. Auf allen öffentlichen Gebäuden
bleiben die roten Flaggen. Alle Arbeiter- und
Soldatenräte des Kreises werden ersucht, ihre
Namen unverzüglich in Arbeiterrat umzuändern.

2. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1918

Soldaten in Uniform droht Internierung durch Besatzungstruppen

   Soldaten, besorgt euch Zivilkleider!
   Nach Mitteilung der Waffenstillstandskommission machen die
Feinde Schwierigkeiten, weil entlassene Soldaten westlich des Rheins
und innerhalb der zu besetzenden Brückenköpfe Uniform tragen. Sie
laufen Gefahr, interniert zu werden. Es kann deshalb nicht dringend
genug geraten werden, nach Entlassung baldigst Zivilkleider anzu-
ziehen.

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Wald und Solingen liegen im Brückenkopf Köln und haben feindliche
Besatzungen zu erwarten.

   Wald. Feindliche Besatzung für Wald. Auf eine
vom Bürgermeister Heinrich und dem Arbeiter- und Soldatenrat an
das Große Hauptquartier gerichtete bezügliche Anfrage ist am Sams-
tag folgende Drahtantwort eingegangen:
   „Wald und Solingen im Brückenkopf haben feindliche
Besatzung zu erwarten.“

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Gräfrath wird zur neutralen Zone gehören

   Gräfrath. Unsere Stadt neutrale Zone. Der Bür-
germeister von hier hatte sich an die Oberste Heeresleitung gewandt
und von dieser die Antwort erhalten, Gräfrath gehöre zur
neutralen Zone.

22. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. November 1918

Eine neue Festlegung für den Brückenkopf Köln wird bekanntgegeben.

  – Abgrenzung der Brückenköpfe und der neu-
tralen Zone. Nach einer neueren Feststellung
kommt für den Brückenkopf Köln folgende Grenze
der 30-Kilometer-Zone in Betracht: Holthausen
einschließlich – Unterbach ausschließlich – Haan
einschließlich – Wald einschließlich – Solingen
einschließlich – Remscheid ausschließlich – Wer-
melskirchen ausschließlich – Lindlar ausschließlich
– Much ausschließlich – Neunkirchen einschließlich
– Geistingen einschließlich – Obercassel (bei Bonn)
einschließlich. Die Ostgrenze der neutralen Zone
verläuft westlich Bocholt – Westrand Oberhausen
– westlich Mülheim – östlich Ratingen, nördlich
Wünsrath – nördlich Elberfeld – westlich Rade-
vormwald – östlich Wipperfürth – östlich Hül-
senbusch – östlich Marieberghausen – östlich Ei-
torf und geht dann weiter über Heidelberg, Bruch-
sal zur Schweizer Grenze.

21. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1918

Der Status des zukünftigen Besatzungsgebietes

An die Bevölkerung der links-
      rheinischen Gebiete
und der Umgebung von Köln, Coblenz und Mainz!
   Die Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages be-
deuten für die linksrheinischen Gebiete und die rechts-
rheinischen Gebiete innerhalb eines mit 30 Kilometer im
Halbmesser um die Rheinbrücken von Köln, Koblenz und
Mainz geschlagenen Kreise (sogenannte Brückenköpfe)
folgendes:

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15. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1918

Die bergischen Orte im Besatzungsgebiet um den Brückenkopf Köln

   Was wird im Bergischen besetzt?
   Die „Remscheider Zeitung“ schreibt: Der in den Waffen-
stillstandsbedingungen angegebene Brückenkopf Köln wird vom
Feinde in einem Umkreise von 30 Kilometer besetzt. Es fallen
in dieses Besatzungsgebiet die bergischen Orte Benrath, Hilden,
Haan, Ohligs, Wald, Solingen, Burg und Wermelskirchen. Es
wird die Frage aufgeworfen, ob es nach der feindlichen Besetzung
des linken Rheinufers, vor allem mit den Städten Köln, Mainz,
Koblenz, Straßburg noch unmittelbare Verkehrsmöglichkeiten
geben wird. Die Sorge ist überflüssig und unberechtigt; Post
Telegraph und Eisenbahn werden auch während der Zeit der
feindlichen Besetzung keinen wesentlichen Beschränkungen unter-
worfen sein. Wieweit eine Zensur und Durchsuchung der ein-
zelnen Personen Platz greifen wird, muß abgewartet werden.
Jedenfalls ist zur erwarten, daß der Verkehr mit den besetzten
Gebieten aufrechterhalten bleibt.
   Ein Anlaß zur Beunruhigung besteht nicht.