17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Die Bedingungen, die bei der bevorstehenden Verteilung von Einmachzucker im Landkreis Solingen zu beachten sind.

              Verteilung von Einmachzucker.
   Die baldige Beerenobsternte gibt jetzt schon Veranlassung, die
Grundsätze mitzuteilen, nach denen der dem Kommunalverbande zur
Verfügung stehende Einmachzucker verteilt werden soll. Nach den be-
stehenden Bestimmungen sollen nur Haushaltungen, nicht einzelne
Personen berücksichtigt und dabei der herkömmlichen häuslichen Obst-
verwertung besonders gedacht werden. Bei Vermeidung der Nicht-
berücksichtigung sind die Bedarfsanmeldungen für die ganze Einmach-
zeit bis zum 5. Juni schriftlich den Bürgermeisteramt einzureichen.
Dabei muß angegeben werden, welche Menge Einmachzucker im
vorigen Jahre verwendet worden und wie groß der Obstbaumbestand
ist. Die Mindestmenge, die ausgeben wird, beträgt 5 Pfund. Die
Abgabe erfolgt nur in runden 5 Pfund. Die Lieferung von je
1 Pfund Zucker zieht nach sich den Verzicht auf zwei Pfund Brotaufstrich
nach Karte, weil ja der Zucker hauptsächlich zur Herstellung von
Brotaufstrichen verwandt werden soll. Bei Entnahme von mehr als
15 Pfund bez[iehungs]w[eise] bei Familien von mehr als 5 Köpfen von mehr als
25 Pfund sind neben dem vorgedachten Verzicht auf Brotaufstrich
für jedes Pfund Zucker 2 Pfund Beerenobst oder 4 Pfund Stein-
bez[iehungs]w[eise] Kernobst oder auch 2 Pfund Marmelade, alles bei guter Be-
schaffenheit gegen Erzeugerpreise abzugeben. Bei Nichterfüllung der
Verpflichtung Zug um Zug sind 25 Pf[enni]g für das Pfund Zucker zu
hinterlegen, die bei Nichterfüllung bis zum 1. Oktober verfallen.
Die Höchstmenge Zucker, die abgegeben werden kann, muß sich nach
den Anmeldungen richten. Die Art der Ablieferung des Obstes und
der Entnahme des Zuckers wird örtlich und so einfach wie möglich
geregelt und demnächst bekanntgemacht werden. Natürlich müssen
bei den geringen Mengen an Zucker, die zur Verfügung stehen, die
Wünsche in angemessenen Grenzen gehalten und die Sorge tunlichst
dem Trocknen des Obstes und den bekannten Einmacharten ohne oder
mit wenig Zucker zugewandt werden. Um denjenigen Familien, die
nicht einmachen können, einen Ausgleich zu gewähren, wird ein Teil
des Einmachzuckers sowie das abzuliefernde Obst zur gewerbsmäßigen
Herstellung von Brotaufstrich verwandt und in dieser Weise den be-
treffenden Kreisen zugeführt werden.
      Opladen, den 14. Mai 1918.
                                                                  Der Landrat: Lucas.

3. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. März 1918

Vor dem Kauf von Marmelade wird gewarnt.

   – Warnung vor Ankauf von Marmelade
und Brotaufstrichmitteln. Die gesamten Be-
stände an Marmelade und sonstigen zucker-
haltigen Brotaufstrichmitteln sind rationiert
und werden den Verbrauchern nur in den dazu
bestellten Verkaufsstellen auf Lebensmittel-
karten zugeführt. Alle Ware ist demnach dem
freien Handel entzogen. Soweit trotzdem Brot-
aufstrichmittel von dem freien Handel etwa
angeboten werden sollten, kann es sich nur um
Ware handeln, die im Schleichhandel wider-
rechtlich erworben ist. Vor dem Ankauf wird
daher auf das dringendste gewarnt. Es besteht
ein Absatzverbot, und nicht nur der Verkauf
sondern auch der Ankauf wird strafrechtlich ver-
folgt.

29. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917

Obstzüchter erhalten im Landkreis Solingen die amtliche Erlaubnis, aus einem Teil ihrer selbstgewonnen Ernte Obstkraut herzustellen.

                     Bekanntmachung.
   Das Landesamt für Gemüse und Obst zu Berlin hat den Obst-
züchtern des Landkreises Solingen die Herstellung einer beschränkten
Menge von Obstkraut aus ihrem selbstgewonnenen Obst genehmigt.
Die so gewonnenen Brotaufstrichmittel werden auf die später zu
liefernde Marmelade angerechnet. Zur Herstellung des Obstkrautes
müssen vorwiegend Birnen verarbeitet werden, damit tunlichst große
Mengen Aepfel den Marmeladenfabriken zugeführt werden können.
   Die Obstzüchter des Kreises haben diesbezügliche Anträge bei dem
zuständigen Bürgermeisteramt, bei dem auch die näheren Bestim-
mungen einzusehen sind, mündlich anzubringen. Dabei ist genau an-
zugeben, wie groß der Obstbestand ist, wieviel Personen zum Haus-
halt gehören und bei welcher Krautfabrik das Obstkraut hergestellt
werden soll.
   Opladen, den 25. August 1917.
                                                          Der Landrat.
                                I[n] V[ertretung]: Dr. Kramer, Regierungsassessor.

8. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917 

Brotaufstrich statt haltbarer Marmelade

   oc. Himbeeren und Johannisbeeren rei-
fen augenblicklich. Für die Hausfrauen, de-
nen der Zucker oder auch die Geldmittel feh-
len, um größere Mengen für den Winter ein-
zumachen, sei ein billiges Rezept angegeben,
wie man wenigstens kleine Mengen (1 – 2
Pfund) zu sofortigem Gebrauche am besten
ausnutzt, solange es frische Ware gibt. Durch
Einkochen zu Marmelade geht bekanntlich
das Quantum sehr stark zurück. Man kann
nun ein erheblich größeres Quantum erzie-
len, wenn man die Früchte mit dem nöti-
gen Zucker zu Saft kocht – es können ruhig
noch Fruchtreste darin bleiben – und dann
vor dem Erhalten soviel Gelatine hinzu-
setzt, daß eine dicke, streichbare Masse ent-
steht. Diese Marmeladenherstellung ist sehr
ergiebig; von 2 Pfund Himbeeren erhält
man fast ebensoviel Marmelade, die wegen
ihres Wohlgeschmacks von jedem gern ge-
gessen wird. Ihr einziger Fehler ist, daß
sie nicht lange hält – vielleicht nur eine
Woche oder zwei. In dieser Zeit ist sie je-
doch meistens auch bereits aufgegessen. Die
Hausfrau kann dadurch, solange es frische
Beeren gibt, stets einen wohlschmeckenden
Brotaufstrich im Hause haben.

22. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Juni 1917

Die Verteilung von Einmachzucker steht unmittelbar bevor

                 Einmachzucker.
   Amtlich wird mitgeteilt:
   Eine erste Rate des Einmachzuckers wird bereits in nächster
Zeit in den Gemeinden verteilt werden. Die Unterverteilung vom
Kreise auf die Gemeinden ist bereits erfolgt, Zucker auch an den
Abnahmestellen vorhanden. Es empfiehlt sich nicht, jetzt schon den
größeren Teil des Zuckers zu vergeben, weil ja die Hauptverwen-
dung erst später erfolgt und nicht der Zubereitung von Gelees, die
viel Zucker erfordert, aber unwirtschaftlich ist, Vorschub geleistet
werden soll. Richtiger ist die Herstellung von Marmeladen, die ge-
ringere Mengen Zucker beanspruchen.
   Da der Einmachzucker in erster Linie dazu bestimmt ist, häus-
lichen Brotaufstrich zu schaffen, nicht aber gewerblich benutzt zu
werden, so ist die auszuteilende Höchstmenge nach der Zahl der
Haushaltungsangehörigen in geeigneter Weise beschränk worden.
Wer mehr Obst hat, möge es verkaufen und auf dem geeignetsten
Wege den Krautpressen und Marmeladenfabriken zuführen.

14. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917

Ausgabe von Brotaufstrichen, Kriegsmus und Kunsthonig auf Lebensmittelbuch im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Im Laufe dieses Monats gelangen in sämtlichen

Bürgermeisteramtsbezirken des Kreises folgende Waren
auf das Lebensmittelbuch zur Ablieferung:
auf Marke A 1 und B 3 je ein Pfund Brotaufstrich-
mittel, Kriegsmus und Kunsthonig zu 55 Pfennig
pro Pfund. Ferner:
auf Marke B 4 ein halbes Pfund Weizengries zu
28 Pfennig pro Pfund,
auf Marke B 5 ein halbes Pfund Haferpräparate
zu 45 Pf[enni]g pro Pfund.
Schleiden, den 11. April 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.

8. November 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1916

Da im Zuge der allgemeinen Verknappung auch Brotaufstriche schwerer zu bekommen waren, empfiehlt das Siegburger Kreisblatt kaltes Gemüse als Alternative.

       – Gemüse als Brotaufstrich. Bei der
derzeitigen Knappheit an Brotaufstrichmit-
teln sei auf eine in manchen Gegenden
wenig bekannte Verwendung von gekochtem
kalten Gemüse hingewiesen. Gekochtes mit
etwas Mehl oder Fett geschmortes erkaltetes
Gemüse ist auf Brot gelegt ein vorzüglicher
Ersatz für Butter oder Marmelade. Das
Gemüse darf jedoch für diesen Zweck nicht
zu kalt aufbewahrt werden, sondern muß
Zimmerwärme besitzen, da es in kälterem
Zustande sehr an Geschmack verliert. Die
sogenannten „Gemüsebrote“ enthalten reich-
lich Nährsalze und besitzen einen erfrischen-
den Geschmack. Besonders eignen sich er-
kaltete und zerkleinerte gekochte Mohrrüben
als Brotaufstrich, aber auch andere Gemüse
wie Spinat und die Kohlarten sind als Belag
verwendbar. Ein Versuch ist daher jeder
Hausfrau zu empfehlen.

18. September 1916

1916-09-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. September 1916

Anordnung des Kriegsministeriums für die Beschlagnahmung von Pflaumen und Äpfel zur Mus- und Marmeladenfabrikation.

Hilden, 18.Sept. Sämtliche stellv. General-
kommandos haben auf Anordnung des Kriegsministeriums
die Beschlagnahme von Pflaumen undAepfel
für die Mus- und Marmeladenfabrikation zur Versorgung
des Heeres und der Zivilbevölkerung mit Marmelade be-
fohlen. Weiterlesen