26. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1916

Liest die Polizei oder das Militär hier heimlich mit?

Geheimnisvolle Briefmarder.
   Wir lesen in der „Essener Arbeiterzeitung“:
   „Eine Reihe bekannter Genossen am Niederrhein macht
seit längerer Zeit eine sonderbare Beobachtung. Ihre Briefe
tragen deutliche Merkmale, daß sie von fremder Hand geöffnet
und dann wieder zugeklebt sind. Zur Oeffnung werden an-
scheinend die verschiedensten Methoden angewandt, auf die wir
hier nicht näher eingehen wollen. Es ist von Interesse, festzu-
stellen, wieviele und welche Genossen unter der Manie des ge-
heimnisvollen Briefschnüfflers zu leiden haben. Wer deshalb
vermutet, daß auch seine Briefe unterwegs
diesem großen Unbekannten in die Hände
fallen, schneide sie an einer Stelle vor-
sichtig auf und übergebe das Kuvert, wenn
es ihm verdächtig vorkommt, dem Partei-
sekretariat zur weiteren Veranlassung.“

2. Mai 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Mai 1915

Die Bekanntmachung soll das Weiterleiten militärischer Geheimnisse unterbinden.

     Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.

     Es ist zu meiner Kenntnis gekommen,
daß aus Feldpostbriefen in unzulässiger Weise
zum Teil von Frauen Nachrichten über Truppen-
bewegungen und Absichten unserer Heeres-
leitung öffentlich weiter erzählt sind.
     Abgesehen von der Gefahr, daß unsere
Feinde davon Kenntnis erhalten, ist es va-
terländische Pflicht, über alle derartigen Vor-
gänge zu schweigen und sie vor der Oeffent-
lichkeit zu hüten.
     Ich warne hiermit ausdrücklich vor der
Weiterverbreitung solcher Nachrichten, sei es
schriftlich oder mündlich, und werde gegen
jedermann, wer es auch sei, der dies Verbot
übertritt, auf Grund der gesetzlichen Bestim-
mungen über Landesverrat und Verrat mili-
tärischer Geheimnisse vorgehen.
    Cöln, den 25. April 1915 .
        Der Gouverneur der Festung Cöln.
                 v. Held,
              General der Infanterie.

17. April 1915

17041915deutscheSprache

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. April 1915

Ankündigung der Einschränkung des Briefgeheimnisses zur Spionageabwehr

Schleiden, 12. April. Von heute ab dürfen
nach einer Anordnung des stellvertretenden komman-
dierenden Generals in den Kreisen Aachen-Stadt und
Land, Bitburg, Erkelenz, Eupen, Heinsberg, Geilen-
kirchen, Malmedy, Montjoie, Prüm und Trier bis
auf weiteres auch Briefe des innern deutschen Verkehrs
nur offen aufgeliefert werden. Für den inländischen
Postverkehr sind Briefe und Postkarten nur in deut-
scher Sprache zulässig, in jeder anderen Sprache sowie
in geheimer Schreibart unzulässig. Verboten sind
Mitteilungen über Rüstungen, Truppen-, Schiffs-
bewegungen und andere militärische Maßnahmen. Weiterlesen