22. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Februar 1915

Das Backen der Burger Bretzeln in der bisherigen Weise wird vom Regierungspräsidenten in Düsseldorf verboten.

Burg a[n] d[er] Wupper. Keine Burger Bretzeln
mehr! Eine Versammlung der Bäcker des Kreises Mettmann
hatte sich, wie gemeldet, kürzlich dahin ausgesprochen, dass die
Burger Bretzeln ähnlich wie Zwieback Kindernahrung
seien, die weiter gebacken werden dürfe. Der Regierungsprä-
sident von Düsseldorf hat diese Ansicht nicht geteilt. Er hat
verfügt, dass das Backen der Bretzeln in der bisherigen Weise
verboten werde. Die Burger Bretzeln könnten nur dann auf
den Markt gebracht werden, wenn der Mehlzusatz höchstens
10 Prozent betrage und wenn sie als Kuchen gebacken würden.
Wie den Brötchen, dürfte damit auch den Burger Bretzeln für
die Dauer des Krieges ein Ende bereitet sein. – Nach der An-
sicht von Sachkennern wird es vielen Burger Bretzelbäckern
schwer werden, über die Zeit des Backverbots ohne Verlust
ihrer Existenz hinwegzukommen.

9. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1915

Bäckereien in Solingen dürfen nur noch drei Brotsorten und keine Brötchen mehr backen.

   Solingen. Keine Brötchen mehr! Nun gibt’s zum
Morgenkaffee keine Brötchen mehr. Auch das „grau gewordene“
Kriegsbrötchen wird nicht mehr auf dem Tisch erscheinen. Eine
Verfügung der Behörde, die seit Mittwoch voriger Woche
herausgegeben ist, verbietet den Bäckern das Brötchenbacken.
Es dürfen nur noch drei Brotsorten, und zwar Graubrot,
Kriegsbrot und Schwarzbrot gebacken werden. Durch diese An-
ordnung sind viele kleine Bäckereien, die sich ausschließlich mit
der Herstellung von Feingebäck befaßt haben, in die große Bedräng-
nis geraten. In einer großen Anzahl von Bäckereien, die auch
Gesellen beschäftigen, ist die Arbeitszeit einge-
schränkt worden. Es wird nur noch halbe Tage gearbeitet,
da die Hauptarbeit der Bäcker in der Herstellung von Fein-
gebäck und Brötchen besteht. Das Backen von Bretzeln ist er-
laubt, doch dürfen diese Backwaren nur als Kindernahrung
dienen. Durch diese Ausnahme, die die Behörde gemacht hat,
sind viele Kleinbäcker, besonders in Burg an der W[upper], in der
Lage, ihren Betrieb, wenn auch in beschränkten Maße, fort-
zuführen.