31. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1918

Landgericht Elberfeld: Verhandlung gegen zwei Solinger USPD-Genossen – u.a. Hermann Merkel – wegen der illegalen Verbreitung eines Flugblattes und ein bemerkenswertes Urteil

     Wegen unerlaubter Flugblattverbreitung
wurde gestern unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors
Crigee gegen die Genossen Merkel und Körner ver-
handelt. Nachdem die Anklage wegen versuchten Landesver-
rats fallen gelassen worden war, handelte es sich jetzt nur noch
um Verbreitung von Flugschriften ohne behördliche Geneh-
migung. Nach Verlesung der Anklageschrift und des in Frage
kommenden Flugblattes richtete der Vorsitzende einige Fragen
an die Angeklagten. Nach kurzen Plädoyers des Staatsan-
walts beantragte dieser für Merkel eine Haftstrafe von einem
Monat, für Körner 50 Mark Geldstrafe unter Anrechnung der
Untersuchungshaft.

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14. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juni 1918

Der Friede von Brest-Litowsk hat keine Auswirkungen auf die Behandlung der polnischen Arbeiter in Deutschland.

      Zur Behandlung der polnischen Arbeiter.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des
7. Armeekorps geht uns folgendes zu:
   Bei verschiedenen Stellen im Korpsbezirk sind Zweifel dar-
über entstanden, ob durch den Abschluß des deutsch-russischen
Friedensvertrages in der Behandlung der hier beschäftigten
polnischen Arbeiter eine Aenderung eingetreten sei, insbe-
sondere, ob die mit den polnischen Arbeitern abgeschlossenen
auf Kriegsdauer lautenden Arbeitsverträge auf Grund des
Friedensschlusses mit Rußland abgelaufen seien. Zur Behe-
bung dieser Zweifel wird darauf hingewiesen, daß der Frie-
denschluß von Brest-Litowsk sich nur auf dass eigentliche Ruß-
land, nicht aber auf die sogenannten Randstaaten, ins-
besondere nicht auf Polen bezieht. Die hier beschäftigten pol-
nischen Arbeiter werden also von dem Friedensschluß in Brest-
Litowsk überhaupt nicht berührt.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Fehlverhalten des Solinger Schöffengerichts – Russisch-Polnische Arbeiter dürfen nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ nicht mehr als feindliche Ausländer betrachtet werden.

   Solingen. Sind russisch-polnische Arbeiter noch
feindliche Ausländer? Das hiesige Schöffengericht behan-
delt die russisch-polnischen Arbeiter noch immer als feindliche Aus-
länder, indem es die Verordnungen des Generalkommandos, die
diese betreffen, in Anwendung bringt und infolgedessen zu Be-
strafungen kommt, die unseres Erachtens nicht berechtigt sind. Durch
den Frieden von Brest-Litowsk, der jetzt auch von beiden ver-
tragschließenden Staaten ratifiziert ist, sind die Russen aus der Zahl
unserer Gegner ausgeschieden. Aber auch ohne diesen Frieden sind
die aus dem früheren Russisch-Polen stammenden Leute keine feind-
lichen Ausländer mehr, weil von den Mittemächten die Unab-
hängigkeit Polens anerkannt worden ist. Der Standpunkt des hie-
sigen Schöffengerichts scheint uns weder staatsrechtlich noch juristisch
irgendwie haltbar.

5. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Oberlar“ 1896-1929, B 990, S. 48

Schulfrei in Oberlar wegen des Friedensschlusses mit Rußland

[März],, 5.  Am 3. März wird der Friede mit Groß-Rußland unterzeichnet.
                Aus diesem Anlasse hat Sr. Majestät der Kaiser angeordnet, daß am
                Montag, den 4. oder Dienstag, den 5. März der Unterricht in den Schulen
                ausgesetzt werden soll. Dieser Anordnung gemäß fiel an hiesiger
                Schule am 5. März der Unterricht aus.