Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. März 1916
Kriegsbedingte Einschränkungen für die Karnevalstage 1916
Stellvertretendes
Generalkommando 8. Armeekorps.
Abt. IIc Nr. 1639.
Bekanntmachung.
Um Kundgebungen, die der ernsten Zeit nicht ent-
sprechen, während der bevorstehenden Karnevalstage vorzu-
beugen, verbiete ich für den Bezirk des 8. Armeekorps
während der Zeit vom 2. bis 8. März 1916:
1. den gewerbsmäßigen Ausschank von Branntwein
(Spirituosen) aller Art in sämtlichen Wirtschafts-
betrieben,
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