1. März 1916

01031916karnevalstage

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. März 1916

Kriegsbedingte Einschränkungen für die Karnevalstage 1916

Stellvertretendes
Generalkommando 8. Armeekorps.
Abt. IIc Nr. 1639.
Bekanntmachung.
Um Kundgebungen, die der ernsten Zeit nicht ent-
sprechen, während der bevorstehenden Karnevalstage vorzu-
beugen, verbiete ich für den Bezirk des 8. Armeekorps
während der Zeit vom 2. bis 8. März 1916:
1. den gewerbsmäßigen Ausschank von Branntwein
(Spirituosen) aller Art in sämtlichen Wirtschafts-
betrieben,
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31. März 1915

31031915branntweinausschanksverbot

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. März 1915

Bekanntmachung der Einschränkungen für den Ausschank für Branntwein im Bezirk des 8. Armeekorps

Verordnung.
Ich verordne für den Bezirk des VIII: Armeekorps:
§ 1.
Jeder Ausschank von Trinkbranntwein sowie von aus
Branntwein gemischten Getränken ist verboten an Samstagen,
Sonntagen, Montagen, den gesetzlichen Feiertagen und dem
nächsten auf sie fallenden Werktage.
An den übrigen Tagen ist der Ausschank nur von
11 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends erlaubt. Weiterlesen