8. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1918

In Solingen und Umgebung können viele Ackerflächen nicht als Gartenland genutzt werden, weil sich Besitzer und Pächter verweigern

      Brachland für Gartenanlagen.
   Es ist sehr erfreulich, daß überall unsere fleißigen Hausfrauen
sich bemüht haben, in eigenen Gärten Gemüse zu ziehen, um so
dem Mangel abzuhelfen. Auch die kleinsten Stellen werden für diesen
Zweck ausgenutzt. Im Gegensatz hierzu ist zu bemerken, daß vor der
Stadt manche großen Ackerflächen nicht genügend bewirtschaftet worden
sind, z[um] B[eispiel] sind die großen Flächen zwischen Walder Wasserturm und
Gemeinsamen Krankenhaus, die verschiedenen Besitzern gehören, nicht
so bestellt, wie es die Zeitverhältnisse und das Allgemeinwohl ver-
langen müssen. Mehrere Morgen, die als Kleingärten gut hätten ver-
wandt werden können, sind seit 3 Jahren brach liegen geblieben. Der
Versuch der Behörden die zwangsweise Bewirtschaftung durchzusetzen,
wurde bisher von den Besitzern oder Pächtern vereitelt. Es ist dies zu
bedauern, weil gerade in dem nördlichen Stadtteil und am Schlag-
baum eine große Nachfrage nach Gartenland sich gezeigt hat. Es ist
zu wünschen, daß durch vielseitige Beschwerden gegen die bedauerns-
werte Mißwirtschaft der Landbesitzer jetzt im 4. Kriegsjahre verhindert
wird, daß die nahgelegenen und brauchbaren Ackerstücke nutzlos liegen
bleiben.

7. Februar 1916

BAST_07_02_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916

Eine Leser wünscht den Einsatz der Solinger Polizei, um auf den brachliegenden Flächen Kriegsgärten anlegen zu können

 Zur Gemüseversorgung.
   Ein Solinger Bürger schreibt uns:
   Eine Aufforderung, Gelände zum Anbau von Gemüse
und Kartoffeln zur Verfügung zu stellen, veranlaßt mich zu
der Anfrage, warum die Stadt nicht einfach die Revierpolizei
beauftragt, über alle in ihren Bezirken liegenden unbenutzten
Flächen bei den Eigentümern sich dahin zu erkundigen, warum
das Stück nicht angebaut ist oder wird, oder ob der Eigentümer
gestattet, daß die Stadt es einem Bewerber zur Benutzung zu-
weist oder selbst bebaut.
   Mancher Eigentümer liest die Zeitungsnotiz nicht, mancher
ist zu bequem zur Anmeldung, und andere glauben, ihr Grund-
stück sei zu klein, es lohne sich nicht, es anzumelden oder es
sei zu verwüstet und darum ungeeignet.

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