Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1918
Die Herstellung von Bonbons wird verboten.
– Verbot der Bonbonkocherei. Durch Bekannt-
machung des Staatssekretärs des Kriegsernährungs-
amtes ist die gewerbliche Verarbeitung von Zucker
zu Süßigkeiten ausdrücklich verboten, soweit der
Zucker nicht von der Reichszuckerstelle oder der
Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeits-
gewerbe oder einen Kommunalverband für diesen
Zweck zugeteilt ist. Danach ist fortan die Herstel-
lung von Süßigkeiten in Lohn nicht mehr ge-
stattet.