14. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1918

Eindrückliche Warnung an die Bevölkerung vor den Gefahren, die von Zündern von Fliegerbomben, Blindgängern und abgestürzten Flugzeugen ausgehen

         Vorsicht beim Auffinden von Fliegerbomben.
   Von seiten des stellvertr[etenden] Generalkommando des 7. Armee-
korps geht und folgendes zu:
   Trotz wiederholter Warnungen und Belehrungen läßt es
die Bevölkerung immer noch an der nötigen Vorsicht beim
Auffinden von Blindgängern und Zündern von Fliegerbomben
und Abwehrgeschossen fehlen. Jede unsachgemäße Berührung
kann den Blindgänger und scharfen Zünder zum Detonieren
bringen. So wurden in den letzten Tagen einem Manne, der
einen Blindgänger aufhob, durch das infolgedessen expol-
dierende Geschoß beide Arme und Beine abgerissen. Ebenso ist
die größte Zurückhaltung bei der Besichtigung niedergegangener
oder abgeschossener Flugzeuge geboten. Nichts anrühren! Fort
mit brennenden Zigarren und Pfeifen wegen der durch
etwa auslaufendes Benzin bestehenden großen Feuersgefahr.
Vor einigen Tagen ereignete sich ein großes Unglück dadurch,
daß die hinzuströmende Landbevölkerung ein abgeschossenes,
halbverbranntes Flugzeug untersuchte und zum Teil bestieg.
Eine Bombe, die sich noch am Flugzeug befand, explodierte
plötzlich, tötete 13 Personen und verletzte über 20 meist schwer.
Am gleichen Tage kletterte ein Knabe in ein an einer anderen
Stelle abgestürztes Flugzeug und machte sich an dem Ma-
schinengewehr zu schaffen. Die Waffe entlud sich und tötete
ein Kind. Pflicht der Eltern und Schulen ist es, immer wieder
die Kinder nachdrücklichst auf die großen Gefahren der Neu-
gierde hinzuweisen. Jedermann bedenke, daß er durch leicht-
sinnige Handlungen nicht nur sich selbst, sondern auch andere
ins Verderben stürzen kann.

1. August 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760, Bl. 80.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Blinden-Unterrichts-Anstalt in Düren V. Baldus berichtet am 1. August 1918 vom Fliegerangriff auf Düren.

[Bl. 80 r]
Düren, der 1. VIII 18
Dem Herrn Landeshauptmann
in Düsseldorf
berichte ich, daß beim heutigen Fliegerangriff auf
Düren 25 – 28 Bomben abgeworfen worden sind. Als Opfer
sind bis heute abend 10 Tote und 16 Schwerverletzte – von
denen voraussichtlich noch eine Anzahl sterben werden –
amtlich festgestellt worden. Leichtverletzte melden sich be-
kanntlich selten.
Der in unserem Gebäude liegende Blindgänger wird
[Bl. 80 v]
morgen früh entladen. Bis dahin stellt das hiesige Bateil-
lon eine Wache von 4 Mann.
Außer einer Anzahl geborstener Fensterscheiben ist in und
um den Anstaltsbauten Schaden nicht angerichtet worden.
Wir alle sind mit dem Schrecken davon gekommen.
V. Baldus

16. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1918

Bekanntmachung für Fliegerbombenfunde.

                     Bekanntmachung.
Die Bewohner der umliegenden Ortschaften
werden ersucht bei Abwurf von Fliegerbomben
durch feindliche Flieger, soweit Gelände außer-
halb des Fußartillerie Schießplatzes Wahn in
Betracht kommt, die Sprengstücke und Zünder-
teile zu sammeln und baldigst unter Angabe
des Fundortes und der Zeit des Fundes der
Kommandantur des Fußartillerie-Schießplatzes
Wahn abzuliefern.
Blindgegangene Fliegerbomben sind wegen
der damit verbundenen Lebensgefahr nicht zu
berühren, sondern am Fundort zu belassen.
Von dem Funde ist umgehend die genannte
Kommandantur in Kenntnis zu setzen, welche
das Weitere veranlassen wird.
Siegburg, den 10. Januar 1918.
Der Landrat.

21. Juli 1915

21071915 blindgänger

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1915

Bekanntmachung über die Behandlung von Blindgängern

Bekanntmachung
Es ist vorgekommen, daß aus dem Felde stammende
Blindgänger und sonstige schafte Artillereigeschosse mit
der Post und mit der Eisenbahn von Privaten ver-
sandt worden sind. Schon mehrfach ist durch das
Hantieren mit solchen Geschossen schweres Unglück
entstanden. Jedes Bewegen und Aufnehmen scharfer
Artilleriemunition und von Blindgängern oder ihre
sonstige Behandlung durch Nichtsachverständige ist
äußerst gefährlich. Wo solche Geschosse angetroffen
werden, sind sie an Ort und Stelle zu belassen,
während das nächste Artillerie-Depot oder die
nächste Behörde schleunigst zu verständigen ist.
Diese werden das weiterhin Erforderliche veranlassen.
Schleiden, den 13. Juli 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg