27. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. September 1918

Neue Bierpreise für den Regierungsbezirk Düsseldorf

                        Wichtig für Biertrinker.
   In einer Besprechung, die Vertreter der Brauereien,
Wirte und Arbeiter bei der Regierung in Düsseldorf hatten,
wurden als Ausschankpreise für Biere für den
Regierungsbezirk Düsseldorf vom 1. Oktober ab festgesetzt: für
das Liter für Wirtschaften ohne besonderen Aufwand 1 Mark,
für Wirtschaften mit vermehrtem Aufwand 1,20 Mark, für
Kaffees und ähnliche Betriebe 1,50 Mark und für solche mit
außergewöhnlichem Aufwand 1,80 Mark. Die Bestimmungen,
in welche Klasse die einzelnen Wirtschaften gehören, werden
von den Stadtverwaltungen festgelegt. Von einer Festsetzung
der Preise für bierähnliche Getränke soll Abstand genommen
werden, bis eine Festlegung des Begriffes erfolgt ist.

18. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1918 

Preisunterscheide beim Bier sind nicht nachvollziehbar.

   – Eine Erhöhung des Bierpreises ist neu-
erlich für den Bezirk der norddeutschen Brauerei-
steuergemeinschaft angekündigt worden. Süddeutsch-
land, wozu auch einige thüringer Bezirke gehö-
ren, hat bisher nichts verlauten lassen, obwohl dort
der Bierpreis niedriger ist, wie nördlich vom
Main. Das Bier war im Süden bekanntlich stets
nicht unerheblich billiger, wie im Norden, ob-
wohl niemals ein triftiger Grund für diesen
Preisunterschied gefunden werden konnte. Jetzt
im Kriege, wo wirklich alles teuer genug ist und
die Kräftigung doch recht nötig tut, sollte darum
jede einseitige norddeutsche Bierpreiserhöhung
recht genau geprüft werden. Bayern hat auch
keine Rohstoffe und Arbeitskräfte für halb um-
sonst und liefert doch das billige Bier. Was dort
möglich ist, müßte sich doch auch überall in Deutsch-
land verwirklichen lassen.

11. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1918

Die Biersteuereinnahmen in Wald sind deutlich zurückgegangen.

   Wald. Der Bierverbrauch ist im letzten Jahre weiter
ganz erheblich zurückgegangen, was die Eingänge an kommunaler
Biersteuer deutlich beweisen. Im abgelaufenen Rechnungsjahr hat
die Stadtkasse 2076,39 Mark Biersteuer vereinnahmt, gegen 5608,59
Mark im Jahre 1916 und 12 935,16 Mark im letzten Friedensjahre
Bier wegen seines geringen Alkoholgehaltes im letzten Jahre durch-
weg nur 30 Prozent pro Hektoliter betrug, während für normales
Bier 65 Pf[enni]g pro 100 Liter zu zahlen sind.

22. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Mai 1918

Ein Flaschenbierhändler wurde während des Biertrinkens vom Blitz erschlagen.

  – Mtb. Ein Kreuznacher Flaschenbierhändler
wurde hier bei dem Gewitter am Mittwoch vor-
mittag um die zehnte Stunde auf der Straße vom
Blitz erschlagen, in dem Augenblick, als der Mann
eine Hacke in der Hand hatte und in der andern
eine Flasche Bier hielt, aus der er just trinken
wollte.

8. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. April 1918

Geschäftsbericht des Solinger Gewerkschaftshauses für 1917

         Das Solinger Gewerkschaftshaus
                      im vierten Kriegsjahre.
   Am Samstagabend tagte im Gewerkschaftshause die Generalver-
sammlung der „Genossenschaft Gewerkschaftshaus“, um den Bericht
des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegenzunehmen
und über die weitere Entwicklung des Unternehmens zu beraten.
Genosse Eckstein leitete die Verhandlungen.

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20. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Januar 1918

Für die Zivilbevölkerung ist einfacheres dünneres Bier vorgesehen.

    –  Nur noch „Einfachbier“ für die Zivil-
bevölkerung. Während für das Heeresbier ein
Stammwürzegehalt von 6 Prozent vorgeschrie-
ben ist, wird für die Zivilbevölkerung „Bier“
mit einem Stammwürzegehalt bis zu 3 Pro-
zent hergestellt. Einzelne Brauereien geben
aber auch das 6 prozentige Bier an ihre Kund-
schaft ab. Jetzt soll eine Bundesratsverord-
nung erlassen werden, nach der es verboten ist,
Bier mit mehr als 3 Prozent Stammwürzege-
halt an die Privatkundschaft zu liefern. Die
Veranlassung dazu geben die schlechten Aussich-
ten für die weitere Gerstebelieferung der Brau-
ereien.

2. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1917

Bier für Rüstungsarbeiter lehnenSolingens Arbeiter ab

Solingen. Bier für Rüstungsarbeiter. Dem
Zentralausschuß für Inlandsbierversorgung wurde mitgeteilt,
daß die zuständigen Verteilungsstellen den Brauereien nunmehr
5 Prozent Gerste des Friedensverbrauchs für die Versorgung
der Rüstungsarbeiter mit Bier zuweisen werden. Die
Rüstungsarbeiter des Solinger Industriebezirks lehnen bekannt-
lich die Verwendung von Gerste zur Bierherstellung ab und
wünschen, daß die vorhandenen Gerstevorräte restlos als Nähr-
mittel der menschlichen Ernährung dienen sollen. Das ist in
einer der letzten Konferenzen der Fabrikausschüsse in einer jeden
Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zum Ausdruck gekommen.

14. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1917

Die Preisprüfungsstelle Solingen diskutuierte über Wucher, Bier, Milch und Kartoffeln.

            Von der Preisprüfungsstelle.
   Die Preisprüfungsstelle hielt gestern nachmittag im Solinger
Sparkassengebäude eine Sitzung ab. Es lagen wieder mehrere Be-
schwerden vor, in denen gegen hiesige Geschäftsleute der Verdacht
ausgesprochen wurde, daß sie Preiswucher getrieben hätten. Bei der
Aussprache wurde festgestellt, daß das Kriegswucheramt festgesetzt hat,
daß im Lebensmittelhandel der Gewinn für den Großhandel 10 Pro-
zent und für den Kleinhandel 20 Prozent als höchster Satz gelten
dürfe. Ein Fall, der den Handel mit Weichkäse betrifft, dürfte wohl
besonders das allgemeine Interesse erwecken. Ein dänischer Händler
verkaufte durch die Vermittlung eines hiesigen Bäckermeisters ein
größeres Quantum Rahmkäse an eine Remscheider Firma. Der Preis
für den Zentner Käse betrug 420 Mark, während der Höchstpreis für
Inlandskäse derselben Sorte nur 1,30 Mark für das Pfund beträgt.
Der Bäckermeister erhielt 8 Mark Provision für seine Tätigkeit.
Kriegswucher konnte den an dem Handel Beteiligten nicht nachge-
wiesen werden, weil keinerlei Kontrolle der Aussagen möglich war.
Nach Ansicht der Preisprüfungsstelle liegt hier aber ein Fall von
Kettenhandel vor. Das Kriegswucheramt soll versuchen, in dieser Be-
ziehung Aufklärung zu schaffen. Gegen die Beteiligten wird außer-
dem strafrechtlich vorgegangen werden, weil sie die Kriegsverordnung
nicht beachtet haben, nach der die Ware bei der ZEG. und bei der
Gemeindeverwaltung hätte angemeldet werden müssen.
   Interessante Aufschlüsse gab auch ein Fall, in dem ein hiesiger
Geschäftsmann wegen Kriegswuchers angezeigt war, weil er Tonseife
für 35 Pf[enni]g das Stück verkauft hatte. Der Mann hatte mit einem
Gewinn von 40 Prozent gearbeitet. Es wurde festgestellt, daß der
Preis ursprünglich höchstens 16 Pf[enni]g betragen hat, so daß auch in
diesem Falle die Ware durch den Kettenhandel ungebührlich verteuert
worden ist.

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10. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1917

Einführung von Höchstpreisen für Bier in Solingen

   Solingen. Höchstpreise für Bier. Nach einer Bekannt-
machung des Oberbürgermeisters von gestern gelten nun auch bei
uns Höchstpreise für Bier. Den Wirten wird außerdem vorgeschrieben,
die Preise an sichtbarer Stelle im Wirtslokal bekannt zu machen und
auch die Maße der Gläser anzugeben, die sie in ihrem Betriebe be-
nutzen. Arbeitet ein Wirtschaftsbetrieb mit besonders hohen Un-
kosten, so kann der Oberbürgermeister für solche Lokale höhere, aber
vom Regierungspräsidenten bereits festgesetzte Preise bestimmen. In
vielen Fällen werden hiesige Wirte ihre stark in die Höhe ge-
schraubten Bierpreise wieder herabsetzen müssen. Gibt es doch Wirte,
die glattweg für einen Liter Dünnbier im Gläserausschank 1 Mark
bis 1,20 Mark berechnet haben. Das Vermischen von Bier mit Bier-
ersatz ist nicht zulässig und gilt als Lebensmittelverfälschung im
Sinne des Strafgesetzbuches. Man wird dieses Vorgehen nur be-
grüßen können. Aber man fragt sich doch: Wie steht es mit den
Brauern? Die haben es verstanden, alles, was sie drückt, auf die
Wirte und so indirekt auf deren Gäste abzuwälzen. Die Biersteuer
darf bekanntlich auf den Rechnungen nicht zu Lasten der Wirte er-
scheinen. Da haben sich aber die Brauer zu helfen gewußt. Sie be-
rechnen jetzt die An- und Abfuhr der Gebinde und nehmen
einen gepfefferten Preis für das Eis, das zum Abkühlen
des Bieres in den Wirtschaften dient. Ein Gebot der Gerechtigkeit
wäre es also, wenn man die Brauer an den Kriegslasten teilnehmen
ließe. Die außerordentlich hohen Gewinne, die die meisten von ihnen
auch im letzten Kriegsjahre wieder erzielt haben, lassen das nur ge-
rechtfertigt erscheinen.

8. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917 

Bier wird in der Pfalz zugeteilt.

    Biermarken für das Verkehrspersonal.
Um bei dem knappen Bierbestand der Bahn-
hofswirtschaften die Versorgung des im
Dienste befindlichen Verkehrspersonals mit
Bier aus den Bahnhofswirtschaften tunlichst
sicher zu stellen, werden nach einer soeben
erlassenen Bekanntmachung der Eisenbahndi-
rektion Ludwigshafen für das pfälzische Ver-
kehrspersonal Biermarken eingefühhrt. Dem
einzelnen ist ein Höchstbezug von täglich
drei halben Litern zugestanden.

17. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Januar 1917

Neue Höchstpreise für Bier werden bekanntgegeben.

     –  Höchstpreise für Bier. Laut „Tag“
steht der Erlaß einer Bundesratsverordnung
unmittelbar bevor, die eine Regelung der
Bierpreise für das gesamte norddeutsche
Brausteuergebiet bezweckt, und zwar ist ein
Höchstpreis von 32 Mk. für hundert Liter in
Aussicht genommen. Dieser Preis versteht
sich nur ab Fabrikationsort oder franko Ver-
schankstätte des Fabrikationsortes. Eine ge-
setzliche Regelung des Ausschankpreises in
den Gastwirtschaften ist wegen der großen
Verschiedenartigkeit der Verhältnisse nicht
vorgesehen, doch sollen die Gastwirte gehal-
ten sein, vom 1. Februar d. Js. ab den Liter-
preis des Kleinverkaufs durch Aushang in
den Lokalen bekanntzugeben.

17. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Januar 1917

Einschränkungen auch beim Flaschenbier.

    –  Flaschenbier wird demnächst für die
Zivilbevölkerung nicht mehr zu haben sein,
da es den Schwerarbeitern zugeführt wird.
Durch die angekündigte Neuregelung würde
der Bierpreis nicht erhöht werden.

3. Januar 1917

19170103_biereinschraenkung_520

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Januar 1917

Bekanntmachung zur Biereinschränkung

                    Biereinschränkung.
      Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass die Brauereien der nachgenannten Verbände
wegen der ganz geringen Zuteilung von Braugerste durch die Reichsregierung gezwungen sind, die
Abgabe von Bier an ihre Kundschaft erheblich einzuschränken. Eine noch weitere Einschränkung
ist nicht ausgeschlossen.
     An die Bevölkerung richten wir die ernste Bitte, die dringende Notwendigkeit der unabwend-
baren Massnahme nicht zu verkennen und auf die gegebenen Verhältnisse die gebotene Rücksicht
zu nehmen.
Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien zur Förderung ihrer
              gewerblichen Interessen, G. m. b. H., Dortmund
              Vereinigung Rheinischer Brauerei-Verbände, Cöln.

29. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Dezember 1916

In einem Leserbrief klagt eine „Hausfrau aus dem Landkreise Solingen“ den Zuckermangel und die gleichzeitige Verschwendung von Zucker zur Herstellung von alkholischen Getränken an. Sie fordert ihre Geschlechtsgenossinnen auf, gegen diesen Mißstand „im organisierten Kampfe (…) für das öffentliche Wohl“ vorzugehen.

        Getreide und Zucker für Alkohol.
   Eine Hausfrau aus dem Landkreise Solingen schreibt uns:
   In vergangenem Sommer wurde unsern Hausfrauen überall
und auch hier im Landkreise Solingen das Einmachen ohne Zucker
warm empfohlen, „damit nichts umkomme“. Es wurde dabei in
sichere Aussicht gestellt, daß wir im Winter mehr Zucker bekommen
würden und dann alles Versäumte nachholen könnten.

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23. Dezember 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Dezember 1916

Bierverkauf während der Feiertage im Hotel Büsch in Schleiden

Hotel Büsch, Schleiden.
Während der Feiertage
Münchener,
Pilsener und helle Biereim Anstich!