25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

In Wald soll bald Einmachzucker ausgegeben werden

   Wald. Einmachzucker. Im kommenden Monat soll
die erste Rate Einmachzucker zur Ausgabe gelangen. Eine
entsprechende Bekanntmachung erscheint in den nächsten Tagen,
worauf die Hausfrauen schon jetzt aufmerksam gemacht werden.
Die Anmeldungen erfolgen durch Eintragung in Listen und
wird bei Eintragung eine Kontrollkarte ausgegeben. Diese
ist vorsichtig aufzubewahren, da nur gegen Vorzeigung der-
selben später die Bezugsscheine ausgegeben werden.

16. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1918

Eine Solingerin wurde wegen Fälschung ihres Petroleum-Bezugsscheins zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Solingen. Daß Bezugsscheine Urkunden im
Sinne des Gesetzes sind und Fälschung oder Ver-
fälschungen derselben nur mit Gefängnis geahndet werden können,
sollte eigentlich schon allgemein bekannt sein. Die Arbeiterin Amalie
Kl. von hier hat das nicht gewußt, sie wäre somit nicht dazu über-
gegangen, einen über 1 Liter Petroleum lautendem Bezugsschein der-
art zu ändern, daß sie die dreifache Menge beziehen konnte. Die
Strafkammer in Elberfeld erkannte auf das gesetzlich geringste
Strafmaß von einer Woche Gefängnis.

29. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917

Beschwerde über die Unfreundlichkeit der Verwaltungsangestellten bei der Bezugsscheinausstellung in Ohligs

                    Nicht so schnippisch!
   Eine Leserin aus Ohligs schreibt uns:
   Bezugnehmend auf den Artikel in der vorletzten Sams-
tags-Nummer „Nicht so gnädig!“ ersuche ich Sie um Abdruck
dieser Zeilen:
   Vor einigen Tagen war ich genötigt, mir einen Bezugs-
schein holen zu müssen. Dies ist mir sowie den meisten meiner
Bekannten immer eine höchst unangenehme Pflicht. Man wird
nämlich an der Stelle, wo diese Scheine ausgestellt werden
(Suppenheiderstraße), stets sehr feindselig empfangen. Ganz
besonders gilt dies von der Angestellten, der das Stempeln
der Scheine obliegt. Ich hatte Gelegenheit, zu beobachten, wie
eine des Schreibens nicht recht kundige Frau dreimal
einen Schein schreiben mußte, ehe er zur Zufrieden-
heit der „Beamtin“ ausfiel. Von allen Seiten hört man die
Klage über die Knappheit des Papiers. In Ohligs gibt es
schon verschiedene Geschäfte, in die man Einpackpapier mit-
bringen muß. Aber hier wird nicht gespart. Da muß eine
alte Frau drei Scheine ausschreiben, weil keine der Angestellten
für sie einen Federstrich machen mag. Meiner Ansicht nach
wäre ihnen keine Perle aus der Krone gefallen, wenn sie der
Frau den Schein geschrieben hätten. Also: Etwas mehr Zuvor-
kommenheit, meine Damen! Ehret das Alter! hieß es ehedem.
Aber das ist wohl schon lange her. Heute glaubt die Jugend,
das Alter schikanieren zu sollen!

3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Glühlampen werden rationiert.

      – Einschränkung für den Betrieb und die
Herstellung von Glühlampen. Die Glühlampen-
fabriken werden in nächster Zeit einer beson-
deren Rationierung unterworfen werden. Ins-
besondere soll eine Einschränkung der noch im-
mer sehr bedeutenden Ausfuhr von Glühlampen
vorgenommen werden. Man hat die Erfahrung
gemacht, daß für deutsche Glühlampen augen-
blicklich im Auslande niedrigere Preise ange-
legt werden, als sie im Inlande gefordert wer-
den müssen. Zudem ist der Verdacht nicht ganz
von der Hand zu weisen, daß vielfach deutsche
Glühlampen über die neutralen Staaten ins
feindliche Ausland gelangt sind. Für den Ver-
kehr im Inlande wird das Bezugsscheinsystem
eingeführt werden.

11. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Mai 1917 

Es sind weiterhin keine Bezugsscheine für Seidenstoffe nötig.  

    –  Keine Bezugscheine für Seide. Gegen-
über den in Verbraucherkreisen umgehenden
von interessierten Kreisen genährten und zu
sinnlosem Einhamstern verführenden Ge-
rüchten, die besagen, Seide würde binnen
kurzem dem Bezugsscheinzwange unterwor-
fen werden, erklärt die Reichsbekleidungs-
stelle, daß sie nicht beabsichtigt, Seide von
der Freiliste zu streichen und der Bezugs-
scheinpflicht zu unterwerfen.

6. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. April 1917 

Ablauf der Gültigkeit von Bezugsscheinen.

   – Verfall alter Bezugscheine. Vom 1.
April ab dürfen von den Gewerbetreibenden,
Kleinhändlern, Maßgeschäften, Schneider
usw. vor dem 1. März 1917 ausgefertigte
Bezugsscheine alten Muster A und B über
Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren nicht
mehr angenommen werden. Die Annahme
solcher Bezugsscheine ist strafbar. Anträge
auf Umschreibung von Bezugsscheinen zur
Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden
von den Ausfertigungsstellen grundsätzlich
abgelehnt.

8. November 1916

08111916-reichshuelsenfruchtstelle

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. November 1916

Bekanntmachung über den Verkauf von Buchweizen über Bezugsscheine

Bekanntmachung.
Aus Mitteilungen der von der Reichshülsenfrucht-

stelle mit Bezugsscheinen ausgestatteten Mühlen und
deren Händler ergibt sich, daß die Erzeuger von Buch-
weizen mit der Abgabe ihrer Ernte außerordentlich
zurückhalten. Da infolge des zur Zeit herrschenden
Kartoffelmangels namentlich in den rheinisch-westfälischen
und oberschlesischen Industriegegenden außerordentlich
große Nachfrage nach Erzeugnissen der Buchweizen-
müllerei herrscht, ist es im Interesse der Ernährung
der für den Heeresbedarf arbeitenden Bevölkerung
unbedingt erforderlich, daß alle abgabepflichtigen Buch-
weizenmengen erfaßt werden.
Weiterlesen

3. November 1916

BAST_03_11_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. November 1916

Das Solinger Bekleidungsgeschäft C. Artmeier wirbt trotz des eingeführten Bezugsscheinsystems weiter für sein Unternehmen. Es weist die potentiellen Kunden aber daraufhin, dass sie zum Kleidungskauf einen behördlich abgestempelten Bezugsschein benötigen.

   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Einkauf in meinem grossen Spezialgeschäft nach
wie vor die denkbar grössten Vorteile bietet. Hier
sind, durch frühzeitig wahrgenommene Einkaufsgelegen-
heiten, die Auswahl und Warenbeschaffenheit erstklassig
und die Preise billig.
   Die vorgeschriebenen Bezugsscheine bieten kein Hin-
dernis. Sie müssen aber für jeden Gegenstand einen von
der Behörde der Wohngemeinde abgestempelten Bezugs-
schein haben, lassen Sie sich denselben also frühzeitig
ausstellen und abstempeln, Sie können dann kaufen wo
es ihnen beliebt, wo Ihnen die grössten Vorteile geboten
werden.
C. Artmeier Solingen,
                   Kaiserstr. 178/180.
   Das grösste Haus für Herren- und Knaben-Kleidung.

12. August 1918

12081916 möbel

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. August 1916

Verkaufsanzeigen für Decken und Bettwaren ohne Bezugsschein

Ohne Bezugsschein!!
Wir haben noch abzugeben: kompl[ette] Betten, Matratzen,
Unter- und Oberbetten, Plumeaux und Kissen in
jeder Füllung, Steppdecken in allen Preislagen.
Möbel- und Waren-Zentrale Gemünd
von Emil Herbrand
nur Bahnhofsstraße