4. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Januar 1918

Auf Bezugsscheine entfallen keine Gebühren.

     –  Keine Gebühr für Bezugscheine. Die
Reichsbekleidungsstelle hat auf ihre Absicht, Ge-
bühren für Bezugsscheine einzuführen, endgül-
tig verzichtet. In einem Rundschreiben an die
Landeszentralbehörden, in dem diese ersucht
werden, auf die Vervollkommnung und Ver-
besserung der örtlichen Bezugscheinstellen mit
allem Nachdruck hinzuwirken, wird mitgeteilt,
daß die Reichsbekleidungsstelle zunächst zur
finanziellen Erleichterung dieser Verbesserung
der Bezugsscheinstellen die Erhebung einer
angemessenen Gebühr für jeden dem Verbrau-
cher auszustellenden Bezugschein erwogen habe.
Auf das Gutachten des Beirats der Reichsbe-
kleidungsstelle hin ist aber diese Absicht
aus schwerwiegenden Gründen fallengelassen
worden.

23. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. November 1917

Es werden keine Bezugscheine an Ausländer abgegeben.

    –  Keine Bezugscheine an Ausländer. Die
Reichsbekleidungsstelle macht darauf aufmerk-
sam, daß für ausländische Zivilpersonen, die
nicht in Deutschland wohnen, insbesondere für
die ausländische Bevölkerung, die in den Grenz-
orten einkauft, Bezugscheine nicht ausgefertigt
werden. Die Ausländer sind darauf hinzuwei-
sen, ihren Bedarf im Auslande zu decken.