5. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1917

Auch interne Partei-Versammlungen der Sozialdemokraten müssen polizeilich angemeldet werden.

                Die Bezirksleitung ist meldepflichtig.
   Wegen Nichtanmeldung einer abgehaltenen politischen
Versammlung wurde Genosse Otto Niebuhr von der Elber-
felder Strafkammer zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Die
politische Versammlung bestand aus der Bezirksleitung der
sozialdemokratischen Partei des Niederrheins. Wir wissen zwar
nicht, warum das Gesetz vorschreibt, daß politische Versamm-
lungen angemeldet und unter dem Belagerungszustand sogar
genehmigt werden müssen; wir können uns auch keine Vor-
stellung davon machen, welche Motive der Gesetzgeber hatte.

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