Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. April 1918
Flüchtiger vor der Wehrpflicht wird in Abwesenheit zu Gefängnisstrafe verurteilt!
e. Ohligs. Entziehung von der Wehrpflicht. Vor Er-
ledigung seiner Dienstpflicht war der angebliche Arbeiter Emil
Strößer, zuletzt hier wohnhaft, nach dem Auslande verduftet. Durch
einen Zufall wurde dessen Adresse bekannt. Eine Schwester von St.
verlangte einen Paß, um ihren in Amsterdam wohnenden Bruder
zu besuchen. Durch die Militärbehörde wurde der Wehrpflichtige auf-
gefordert, nach Deutschland zurückzukehren und sich bei dem Bezirks-
kommando in Wesel zu melden. Dieser Aufforderung kam St. nicht
nach, deshalb wurde ein Strafverfahren wegen Entziehung von der
Wehrpflicht eingeleitet. In Abwesenheit des Angeklagten wurde gegen
diesen vor der Strafkammer in Düsseldorf verhandelt. Wegen den
beharrlichen Weigerungen, nach Deutschland zurückzukehren erkannte
das Gericht auf 3 Monate Gefängnis.