Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918
Aufruf zur Fristwahrung von Anträgen zum Zurückstellung vom Heeresdienst
Bekanntmachung.
Gemäß Anordnung des stellv[ertretenden] Generalkommandos VIII.
A[rmee] K[orps] wird hiermit bestimmt, daß für die Folge-Anträge auf
Zurückstellung vom Heeresdienst, soweit nicht bereits letztmalige
Zurückstellung verfügt worden ist, mindestens 6 Wochen (nicht
4 Wochen wie bisher) vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei
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