16. Juni 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juni 1916

Regelung über Beutestücke, die als Andenken gelten.

    –  Beutestücke als Andenken. Zum Be-
halten von Beutegegenständen als Anden-
ken werden den Kriegsteilnehmern besondere
Erlaubnisscheine erteilt. Die eingerichteten

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