Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juni 1916
Regelung über Beutestücke, die als Andenken gelten.
– Beutestücke als Andenken. Zum Be-
halten von Beutegegenständen als Anden-
ken werden den Kriegsteilnehmern besondere
Erlaubnisscheine erteilt. Die eingerichteten