23. Juni 1915

BAST_23_06_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juni 1915

Verkauf von Beutepferden an Landwirte auf dem Schlachthof Köln.

Verkauf von Beutepferden
   Morgen, Donnerstag, vormittags 10½  Uhr, wird die
Landwirtschaftskammer auf dem Schlachthofe in Köln einen
Verkauf von Pferden veranstalten. Es gelangen zum Verkauf:
40 ein- und zweijährige Fohlen ( 19 Hengste, 16 Stuten,
5 Wallache) nordfranzösischen und warmblütigen Schlages. Als
Anläufer sind nur rheinische Landwirte zugelassen, die
sich durch amtliche Bescheinigung als solche ausweisen
können und sich Innehaltung der Bedingungen, die vor
dem Verkauf verlesen werden, schriftlich verpflichten. Der Ver-
lauf erfolgt ohne Garantie nur gegen Barzahlung.

3. April 1915

03041915wehruntauglichepferde

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1915

Verteilung von Beute- oder dienstuntauglichen Pferden durch die Landwirtschaftskammer

Schleiden, 31. März. Beim Kriegsministerium
laufen zahlreiche Gesuche um Ueberlassung von Beute-
pferden und von dienstunbrauchbaren Pferden ein.
Die Verteilung dieser Pferde ist aber in Preußen
und in den Bundesstaaten, die im Bezirk preußischer
Armeekorps liegen, Sache der Landwirtschaftskammern.
Anträge auf Pferdeüberweisung swolle man daher,
stets an die zuständigen Landwirtschaftskammern richten.

2. Dezember 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 2. Dezember 1914

Versteigerung von Beutepferden in Köln

Bekanntmachung.
Die Landwirtschaftskammer wird unter Mitwirkung der
Rheinischen Pferdezentrale am Mittwoch, den 2. Dezember
und Donnerstag, den 3. Dezember 1914. Vormittags von
10 Uhr an, auf dem Schlachthofe in Cöln ca. 250 Beute-
pferde (3 Hengste, eine Anzahl Stuten und Gebrauchspferde
sowie einige Fohlen) und 28 von der Landwirtschaftskam-
mer käuflich übernommene belgische Fohlen, meist 1 ½ jährige
Wallache, versteigern.
Als Ankäufer der Beutepferde sind nur Landwirte aus der
Rheinprovinz und den benachbarten Provinzen und als Ankäufer
der 28 belgischen Fohlen nur Landwirte aus der Rheinprovinz
Zugelassen, die sich durch amtliche Bescheinigung ausweisen müssen
und die sich schriftlich verpflichten, die Pferde nur im eigenen
landwirtschaftlichen Betriebe zu verwenden.
Der Verkauf erfolgt ohne Garantie nur gegen Barzahlung.
Zum Versteigerungsplatz haben nur Landwirte, die sich als
solche durch amtliche Bescheinigung ausweisen können, Zutritt.
Schleiden, den 30. November 1914,
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.

 

 

26. Oktober 1914

1914 10 26-5

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 26. Oktober 1914

Versteigerung von Beutepferden in Köln.

Hilden, 26. Oktober. Am Dienstag, den 27. Oktober und Mittwoch, den 28. Oktober, von 10 Uhr ab findet ein Verkauf von Beutepferden durch die Landwirtschaftskammer unter Mitwirkung der Rheinischen Pferdezentrale auf dem Schlachthofe in Köln statt. Es gelangen ca. 400 Beutepferde zur Versteigerung.