16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

In Sachsen werden Gänse und Enten geraubt. Ein Gemeindearbeiter versucht dabei einen Räuber aufzuhalten und verliert dabei ein Ohr.

Räuberromantik im Kriege.
Aus der Gegend Delitsch wird berichtet: Zwei
Raubgesellen mit Luftgewehren bewaffnet fuhren
auf Fahrrädern auf verschiedene Gutshöfe in
Reibnitz und erlegten schießgewand die stattlichen
Gänse und Enten. Nachdem sie ihre Beute im
Rucksack verstaut hatten, ohne daß die verdutzten
Bewohner sie an ihren Räubereien verhindern
konnten, fuhren sie von dannen. Ein Reibitzer
Gemeindebearbeiter versuchten den Räubern den
Rückzug zu verlegen und er kam mit einem der
Räuber ins Handgemenge. Bei dem Ringen biß
der Spitzbube dem Reibitzer glatt das eine Ohr ab.
Als Gegenleistung mußte der Räuber ebenfalls
ein Ohr auf dem Kampfplatze zurücklassen. Die
Verbrecher entkamen.

26. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Oberlar“ 1896-1929, B 990, S. 48

Siegesmeldungen in der Schulchronik von Oberlar

März   26.  
Großer Sieg über die Engländer wurde gemeldet, am 22.
hieß es 16 000, am 23. 25 000, am 24. 30 000 und am 25. 45 000                        Gefangene nebst großer Beute an Kriegsmaterial; mehr
als 600 Geschütze und tausende Maschinengewehre. Auf Be-
fehl Sr. Majestät, unter dessen Führung sich das siegreiche Vor-
dringen vollzog, fiel heute der Unterricht aus. In der
Linie Monchy-La Fère, etwa 80 km lang, wurde der
Sieg erfochten.

15. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Januar 1915

Für „mehrere 1000 Meter Belgische Kriegsbeute-Ware hübsche, moderne Muster, passend für Blusen, Kleider und Röcke ganz aussergewöhnlich billig“ wirbt das Textilgeschäft Gebr. Alsberg in Solingen

15. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Januar 1915

Aus in Frankreich beschlagnahmten umfangreichen Wollbeständen wird „Kriegswolle“ hergestellt, die nicht nur für die Deckung des Bedarfs des Heeres genügt, sondern auch zu fetsgelegten Preisen in den zivilen Handel gelangen wird.

   Solingen. ,,Kriegswolle‘‘. Auf Veranlassung des
Kriegsministeriums werden aus den beschlagnahmten Woll-
beständen drei Sorten Strickgarn als ,,Kriegswolle‘‘ hergestellt
und zu festgelegten Einheitspreisen an die Großhändler abge-
gegeben, die ebenfalls zu bestimmten Preisen zu verkaufen
sind. Auch die Preise für den Kleinverkauf sind festgelegt und
dem ,,50-Gramm-Anhänger‘‘ aufgedruckt. Der Spinner hat
den Großhändler und dieser den Kleinhändler, der die Kriegs-
wollte geliefert bekommt, durch ein bestimmtes Formular zur
Einhaltung der vorgeschriebenen Preise und Bedingungen zu
verpflichten. Die Meldung, für M. 300 Millionen Rohwolle sei
in dem Bezirk Roubaix-Tourcoing beschlagnahmt worden, ist
stark übertrieben. Allerdings sind so bedeutende Posten vorge-
funden worden, daß sie nicht nur zur Deckung des Bedarfes
des Heeres an Tuch ausreichen, sondern auch noch ungefähr
500 000 Kilo zur Verarbeitung an die Privatgewerbe abge-
geben werden können. Diese Abgabe wird in der allernächsten
Zeit erfolgen.

27. November 1914

BR 0043 Nr. 151 Bl. 61r BR 0043 Nr. 151 Bl. 61v

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 151, Bl. 61r-v

 

Aus Sicht der an der deutschen Behörden waren Pferde eine äußerst begehrte Kriegsbeute, da sie für die Aufrechterhaltung vieler landwirtschaftlichen Betriebe an der Heimatfront dringend benötigt wurden. Im Rheinland wurden Versteigerungen von sogenannten „Beutepferden“ in der Regel von der Landwirtschaftskammer veranstaltet, wie die vorliegende Ankündigung vom November 1914 zeigt. Der Zugang zur Versteigerung war dabei streng reglementiert: Nur Landwirte, die sich auch als solche ausweisen konnten und sich zu einer sachgemäßen Verwendung der Tiere verpflichteten, wurden als Bieter akzeptiert.

25. November 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1914

Behandlung von Kriegsbeute

Vermischtes.
Schleiden, 23. Nov. Im Anzeigenteile unserer
heutigen Nummer erläßt das Kriegsministerium eine
Bekanntmachung, welche die Behandlung der Kriegs-
beute betrifft. Alle dem Feinde abgenommenen aber
von ihm auf dem Schlachtfeld zurückgelassenen Be-
kleidungs- und Ausrüstungsstücke sowie ganz besonders
auch die Waffen und die Munition gehören zur
„Kriegsbeute“, deren Eigentum dem Deutschen Reich
zusteht. Ihre sorgfältige Sammlung und Abführung
ist wichtig.