12. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Dezember 1917

Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit bei Beurlaubung von der Dienst- oder Wehrpflicht zum Zwecke der zivilen Tätigkeit

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.

Abt[ei]l[un]g V. W. Nr. 8963.
Verordnung
1.
Dienstpflichtige, welche zur Beschäftigung in einem Zivil-
berufe vom Militärdienst zurückgestellt oder von der Truppe oder
Dienststelle beurlaubt worden sind, haben die Pflicht, die Arbeit
bei der Arbeitsstelle sofort aufzunehmen. Geschieht dies nicht
oder wird die Arbeit niedergelegt, so haben sie sich sofort bei
dem zuständigen Bezirkskommando zu melden.
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7. Februar 1917

07021917-beurlaubung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 7. Februar 1917

Beurlaubung vom Heeresdienst für die Frühjahrsbestellung

Vermischtes.
Schleiden, 5. Febr[uar]. Es wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß Gesuche um Beurlaubung von Mann-
schaften aus dem Heeresdienste zur Frühjahrsbestellung
sofort beim zuständigen Herrn Bürgermeister zu
stellen sind, sofern der Urlaub während der Zeit vom
1. 3. bis 15. 4. gewünscht wird. Urlaub, welcher für
die Zeit vom 15[.] 4. bis 15. 5. gewünscht wird, muß
spätestens 20[.] 3. beantragt werden und zwar ebenfalls
durch den Herrn Bürgermeister.

11. August 1916

BAST_11_08_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. August 1916

Beurlaubungen von Militärangehörigen für den Ernteeinsatz in der Landwirtschaft

                               Ernte-Urlaub.
   Zur Sicherstellung der Kartoffel- und Rübenernte sowie
zur Herbstbestellung werden auch in diesem Jahr größere Be-
urlaubungen aus den Ersatztruppenteilen des 7. Armeekorps
erteilt.
   Die entsprechenden Anträge sind bis spätestens den 20.
d[ieses] M[onat]s bei den zuständigen Bürgermeisterämtern anzubringen.
   Dort können auch die Bedingungen in Erfahrung gebracht
werden, zu denen die Ueberweisung von landwirtschaftlichen
Arbeitern erfolgen kann.
   Da Beurlaubungen aus dem Felde grundsätzlich nicht
gewährt werden können, so darf die Erwartung gehegt werden,
daß von dem Angebot des Generalkommandos der weitest-
gehende Gebrauch gemacht wird.

11. Februar 1916

1916 02 11-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. Februar 1916

Für die Frühjahrsbestellung dürfen die Beurlaubungen von landwirtschaftlichen Arbeitern ab jetzt in einem größerem Umfang vorgenommen werden

Hilden, 11. Febr. Das stellvertretende General-
kommando des 7. Armeekorps hat in dankenswerter Weise
verfügt, daß zur Sicherung der Frühjahrsbestellung die
Beurlaubung von landwirtschaftlichen Arbeitern in größe-
rem Umfange vorgenommen werden darf. Für die Be-
urlaubung kommen nur Ersatztruppenteile des 7. Armee-
korps in Betracht und sind entsprechende Anträge auf
Ueberweisung der landwirtschaftlichen Arbeiter einschließ-
lich der Eigenbesitzer oder Pächter bei dem zuständigen
Bürgermeisteramt zu stellen. Wer keine Angehörigen bei
den Ersatztruppen hat, kann die Beurlaubung der er-
forderlichen landwirtschaftlichen Arbeiter rein zahlenmäßig
beantragen. Aus dem Felde können Beurlaubungen nicht
eintreten. Im allgemeinen ist nur eine Urlaubsdauer von
drei Wochen vorgesehen.

26. November 1915

19151126_Beurlaubung_148

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. November 1915

Schüler können in dringenden Fällen vom Unterricht beurlaubt werden.

    – Beurlaubung von Volksschülern. Auf
Grund einer Regierungsbestimmung können
solche Volksschüler für den Rest des Winter-
halbjahres beurlaubt werden, deren häusliche
und wirtschaftliche Verhältnisse bedürftig sind.
Es sind jedoch Arbeitsnachweise beizubringen.
Auch jüngere Schüler können in dringenden
Fällen zeitweilig vom Unterricht entbunden
werden.

25. Februar 1915

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1903-1936, B 138, Bl. 173-174

Hauptlehrer Johann Gronewald von der Bergheimer Schule teilt dem Bürgermeister die Änderungen mit, die er in der Unterrichtsgestaltung vorgenommen hat. Grund dafür war die kurzzeitige Beurlaubung der Lehrerin Anna Schell und der dadurch entstandene Lehrermangel.

                       Bergheim-Sieg, den 25. Februar 1915
            Hochgeehrter Herr Bürgermeister!
Sie haben dieser Tage Fräulein Schell auf 3 Tage beurlaubt mit der
Maßgabe, daß der Unterricht nicht ausfalle. Fräulein Schell sandte
mir das g. Schreiben mit der Bemerkung zu, daß Sie es für genügend
ansähen, wenn die Kinder der Mädchenklasse 1 St täglich 1 Stun-
de Unterricht erhielten. Nun er unterrichtet aber auch Fräulein Schell,
was Ihnen jedenfalls bei der Urlaubsbewilligung nicht erinnerlich
war, in der Mittelklasse. Ich hielt es nicht für angebracht, des Mon-
tags Nachmittags den Unterricht in dieser Klasse ausfallen zu lassen
und traf nun die Einrichtung nehme infolgedessen eine kleine Änderung
im Unterrichtsbetrieb dieser Klasse vor. Ich gab am Montag-Nachmit-
tage die Fächer, die ich sonst Freitag-Nachmittag erteile; Fräulein Schell
sollte dafür Freitag-Nachmittag den Unterricht übernehmen. Ich habe
bei dieser Änderung nur das Interesse der Schule im Auge gehabt. Mir
persönlich wäre war es sehr unangenehm, am Montag-Nachmittag zu
unterrichten, da ich Besuch hatte, mit dem für diesen Nachmittag ein Aus-
flug geplant war. Aber ich stellte meine Wünsche hinter das Schulinteresse
zurück. Ich glaubte, bei dieser Einrichtung auch in Ihrem Sinne zu halten sprechen.
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16. Oktober 1914

Stadtarchiv Troisdorf, „Wanderhaushaltungsschule“ 1911-1926, A 232, Bl. 112

Der Bürgermeister von Menden teilt dem Troisdorfer Bürgermeister Klev mit, dass er die Lehrerin der Wanderhaushaltungsschule beurlaubt hat, da die Schülerinnen wegen des Krieges wohl zu Hause unabkömmlich sind.

                                                                             Siegburg- Mülldorf, den 16.10.1914.

Der Bürgermeister              [Eingangsstempel]
von
Menden (Sieg).
J.-No.
Telephon Amt Siegburg No. 11.
Zum Schreiben vom 5.10. A No. 9484

An
das Bürgermeister Amt
Troisdorf.

Da während des Krieges eine hinreichende
Beteiligung von Schülerinnen wohl ausgeschlos-
sen ist, habe ich die Lehrerin während dieser
Zeit beurlaubt.
I.V.
Bender

z. d. A.
Tr.[oisdorf] 20/10.14.

der [Bürgermeister]
K[lev]

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