2. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juni 1916

Freispruch für zwei Kriegerfrauen: Kein Betrug bei der Kohlenabgabe im Gaswerk Solingen

   Solingen. Falsche Methoden! Die Art der Koh-
lenabgabe an Kriegerfrauen durch das städtische Gaswerk hat
Fehler gezeigt, die heute morgen in einer Verhandlung vor
dem hiesigen Schöffengericht klar zutage traten. Zwei Frauen
waren angeklagt, sich eines Betrugsversuchs zum Scha-
den der Stadt schuldig gemacht zu haben, indem sie die An-
weisung auf einen Zentner Kohlen bei der Empfangnahme nicht
abgegeben hatten. Die Frauen wurden freigesprochen, da von
einem Betrugsversuch keine Rede sein könne. Der Schein war
nur für den Tag der Ausstellung gültig. Die Angeklagten
hatten ihre Kohlen nachmittags geholt und es ist sehr unwahr-
scheinlich, daß sie es hätten unerkannt wagen können, auf den-
selben Schein nochmals Kohlen zu holen, da um 5 Uhr der Ver-
kauf geschlossen wurde. Ein Betrugsversuch aber würde erst
dann vorliegen, wenn die Frauen den Versuch tatsächlich unter-
nommen hätten, auf den Schein noch einmal Kohlen zu ent-
nehmen. Der als Zeuge vernommene Direktor des städtischen
Gaswerkes stützte seine Angaben lediglich auf Verdachtsmomente,
positive Angaben konnte dieser Zeuge nicht machen. Uns will
scheinen, daß die Gaswerksverwaltung gut daran täte, ein System
zu finden, daß möglichst ein Betrug durch die Kohlenempfänger
unmöglich gemacht wird. Bisher sind 13 Personen zur
Anzeige gebracht und auch einige bestraft worden, die die Stadt
beim Kohleneinkauf geschädigt haben.

10. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1916

Gefängnisstrafe für einen Betrug in einer sozialen Ausnahmesituation

e. Leverkusen. Mutterliebe. Die Arbeiterin Maria
W. hatte auf den Farbwerken von dem zuständigen Betriebs-
meister eine Lohnanweisung über 3,50 Mark erhalten. Auf dem
Wege zum Lohnbureau setze sie vor die Zahl eine „1“. Auf
den ersten Blick wurde die Fälschung bemerkt, denn das Mädchen
hatte bei der „Fälschung“ einen Bleistift von einer anderen
Farbe (!!) verwandt. Vor der Strafkammer bemerkte die An-
geklagte, sie habe aus der Not den Lohnzettel geändert und sich in
den Besitz der nicht verdienten 10 Mark setzen wollen. Sie
habe für ihr Kind Kostgeld bezahlen müssen,
aber nicht gewußt, woher sie in diesen teuren Zeiten das Geld
nehmen solle. Im Sinne der Anklage wurde sie dem Antrage
gemäß zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. – Hoffentlich
gelingt es dem Mädchen, eine bedingte Begnadigung zu er-
reichen.

2. April 1916

1.4. Vohwinkeö

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 2.4.1916

Verurteilung des Bauunternehmers Franz Schaaf wegen Mietbetrugs.

Umgegend und Nachbargebiete.
Die Mietszuschüsse der Gemeinden.
Vohwinkel, 1. April. Der Bauunternehmer Fr[an]z
Schaaf hatte in einem Hause an der Solingerstraße
eine Wohnung an die Kriegerfrau G. vermietet. Die
Gemeindeverwaltung erklärte, 50 v[om] H[undert] der Miete der
Frau zu übernehmen, wenn er einen Nachlaß von 25
v[om] H[undert] gewähre, so daß die Frau nur 25 v[om] H[undert] zu be-
zahlen brauche. Sch[aaf] ging hierauf ein, ließ sich aber
trotzdem von der Frau auch das letzte Viertel Miete ga-
rantieren. Vom Schöffengericht und von der Strafkam-
mer in Elberfeld wurde er darauf wegen Be-
trugs in einen Geldstrafe genommen. In dem Urteile
wurde ausgeführt es liege einen vermögens-
rechtliche Schädigung der Gemeinde vor;
denn diese würde den Mietzuschuß nicht gewährt haben,
wenn sie gewußt hätte, daß Sch[aaf] die Vereinbarung nicht
einhalte. Sch[aaf] wandte sich an das Oberlandesge-
richt in Düsseldorf, das aber die Entscheidung
der Elberfelder Strafkammer bestätigte, und zwar mit
der Begründung, daß die Merkmale des Betrugs von
der Vorinstanz einwandfrei festgestellt seien. Sch[aaf] habe
sich einen Vermögensvorteil verschafft, auf den er kei-
nen Anspruch besaß.

25. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1916

Ein angeblicher Kriegsverletzter versuchte sich in Ohligs Unterstützungen zu erschwindeln

   Ohligs. Ein Schwindler hat unsere Stadt in den
letzten Tagen unsicher gemacht. Bei der hiesigen nationalen
Frauengemeinschaft erschien der angebliche Kriegsverletzte
Karl Benteich, der angab, aus dem Kriegslazarett in
Essen entlassen worden zu sein, um hier bei einer Firma in
Arbeit zu treten. Der Mann ersuchte um Unterstützung. Diese
wurde dem Manne in Aussicht gestellt. Man ersuchte ihn, noch
einmal vorzusprechen. Der angebliche Kriegsinvalide, der auch
das Band des Eisernen Kreuzes trug, ließ sich nicht mehr
wiedersehen. Als man sich auf der von ihm angegebenen
Arbeitsstelle erkundigte, wußte man dort von nichts. Der
Schwindler, ein angeblicher Techniker, war von großer, statt-
licher Figur, er trug einen hellen Ueberzieher und gab an, im
Kriege einen Nerven[s]chock erlitten zu haben. Da angenommen
wird, daß er auch anderwärts versuchen wird, Betrügereien
auszuführen, so sei vor ihm gewarnt.

11. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1916

Hausierer verkaufen Solinger Hausfrauen Wasser als Salatöl

  Solingen. Schwindler. Im oberen Kreise Solingen
treiben sich zur Zeit Hausierer herum, die den Hausfrauen
„Salatöl“ zum Preise von 2 Mark für das Liter zum
Kaufe anbieten. Da Speise- und Bratöl schon seit längerer
Zeit ganz enorm im Preise gestiegen ist (das Liter kostet jetzt
5 Mark), so finden sich viele Hausfrauen, die auf dieses
„billige Angebot“ eingehen oder vielmehr hineinfallen,
indem sie in der Regel gleich mehrere Liter von dem „billigen“
Salatöl kaufen. Beim Gebrauch müssen die Käuferinnen dann
zu ihrem Schrecken erkennen, daß sie einem Schwindler in die
Hände gefallen sind. Der Inhalt der Flaschen besteht zum
übergroßen Teil aus Wasser, nur eine dünne Schicht Oel
schwimmt auf der Oberfläche. Die Schwindler sprechen köl-
nischen Dialekt. Wer sich also vor Schaden hüten will, der
weise den „Oel“-Händlern die Tür.

4. Februar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1916 

Wahrsagerei kann zu Verurteilungen führen. 

     –  Wahrsagen als Betrug. Das Reichs-
gericht hat es in einer Entscheidung gebilligt,
daß ein Angeklagter wegen Wahrsagens nach
§ 264 des Strafgesetzbuchs verurteilt ist.
In den Gründen heißt es: „Der Angeklagte
war sich seiner Unfähigkeit, die Zukunft
vorauszusagen, bewußt. Indem er gegen-
über Personen, die sich an ihn wendeten,
diese Fähigkeit behaupteten, hat er ihnen
eine unware Tatsache vorgespiegelt. Sein
Vorgehen war von vornherein von der Ab-
sicht beherrscht, die Leute durch seine Vor-
spiegelungen zur Hergabe von Geld für
seine wertlose Leistung zu bestimmen. Das
genügt zur Annahme betrügerischer Absicht.
Daß er ausdrücklich von vornherein Geld
verlangte, ist dazu nicht erforderlich.

1. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916

Fortsetzung des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes (Teil 1 wurde am 29. Januar 1916 veröffentlicht)

Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
                                im Jahre 1915.
                                       II.
                                   Butter.
   Grobe Verfälschungen wurden im hiesigen Bezirke nicht bemerkt,
obgleich die große Knappheit dies vermuten ließ. Betrug der Wasser-
gehalt der Butter nur um weniges die gesetzlich vorgeschriebene
Grenze (16 Prozent) für gesalzene Butter, so wurden zunächst Ver-
warnungen angeraten. In einem Falle bei einem Wassergehalte von
22 Prozent wurde die Probe beanstandet, da bei 10 Pfund immer-
hin c[irc]a ½ Pfund Wasser als Butterfett. Bei einer Probe
überstieg der zugesetzte Kochsalzgehalt die übliche Grenze (1-2 Pro-
zent). Es wurden 3,6 Prozent ermittelt. Eine andere Probe war als
erheblich ranzig und verdorben zu bezeichnen. Eine von privater
Seite in Verdacht einer Zumischung von Margarine eingelieferte
Probe erwies sich als gute Butter.
   Für ein Nachbaramt wurde eine Kontrolluntersuchung einer an-
geblichen Butter ausgeführt. Diese bestand fast ganz aus Fremd-
fetten (Kokosfette, die künstlich der Butter ähnlich gefärbt waren).
Zum Strecken von Butter tauchte ein Butterpulver auf, das
aus Kartoffelstärkemehl und Kochsalz mit geringen Mengen Natron-
bicarbonat und künstlichem Farbstoff bestand. Es wurde eine War-
nung veröffentlicht.

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29. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1916

Verwandter gibt sich telegrafisch als im Krieg stehender Ehemann einer Solingerin aus und betrügt diese um 70 Mark.

Solingen. Kriegerfrauen, Vorsicht! Eine Krie-
gerfrau, deren Mann in Belgien steht, erhielt dieser Tage
plötzlich aus Stuttgart ein Telegramm, in dem mitgeteilt
wurde, er habe Urlaub erhalten und sei im Begriffe, nach
Hause zu fahren. Sie möge ihm telephonisch 70 Mark senden.
Der Frau kam die Sache zwar etwas sonderbar vor, aber sie
schickte die 70 Mark. Am Donnerstag kam wieder ein Tele-
gramm aus Stuttgart an, in dem nochmals um 60 Mark ge-
beten wurde. Gleichzeitig erhielt die Frau aber einen Brief
von ihrem Manne aus Belgien, aus dem zu entnehmen war,
daß die Geschichte von seiner Anwesenheit in Stuttgart ein
Schwindel war. Die Frau verständigte daraufhin die
Polizei, und diese stellte fest, daß ein Verwandter der
Frau in Stuttgart die Rolle ihres Mannes gespielt
und ihr das Geld abgelockt hatte.

13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Nepper wollen bei Haustürgeschäften minderwertige Kunstwolle zu hohen Preisen an die Frau bringen

  Solingen. Vorsicht vor Tuchneppern! In
Solingen und besonders in der Umgegend treiben jetzt wieder
Tuchnepper ihr betrügerisches Handwerk. Tuchnepper
sind Leute, die mit einem so gut wie wertlosen tuch-
artigen Produkt hausieren, das sie zu einem anscheinend
mäßigem, in Wirklichkeit aber schwindelhaft teuren Preise an
den Mann oder lieber noch in Abwesenheit des Mannes an
die Frau bringen. Das Zeug, mit dem sie ihre Käufer
hineinlegen, ist sogenannte Kunstwolle, kein Gewebe,
sondern ein Fabrikat, das durch Pressung hergestellt wird,
nicht die mindeste Haltbarkeit hat, und nicht ein-
mal wert ist, Schneiderlohn daranzuwenden. Ein Genosse
traf gestern einen solchen Tuchnepper in Schlicken, wo er
sein unsauberes Geschäft betrieb. Die Kerle arbeiten übrigens

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3. November 1915

1915 11 03-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. November 1915

Ein Hildener Milchhändler wird, nach erneutem Betrug, angezeigt.

Hilden, 3. Nov. Der Milchhändler Wilhelm M., welcher sich kürzlich für unsere Hausfrauen in der Weise unangenehm bemerkbar machte, daß er der von ihm verkauften Milch weit mehr als 100 Prozent Wasser zusetzte und vom Gericht zu einer Geldstrafe von 200 Mark verurteilt wurde, hat es bei dem fehlgeschlagenen Versuch, seine Einkünfte aus dem Milchverkauf auf diese unlautere Weise zu erhöhen, nicht bewenden lassen. Er hat ein neues Mittel ersonnen. Er ließ den Boden des Milchmasses verdoppeln, um dadurch weniger Milch abzugeben, als er bezahlt bekam. Freilich ist der Betrug ruchbar geworden, die Polizei hat sich die Sache etwas näher angesehen, das falsche Milchmaß beschlagnahmt und diesen Milchhändler, dem der Handel ganz verboten werden sollte, zur Anzeige gebracht.

28. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Gefängnisstrafen für „Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben“

     Kriegsschwindler.
   Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben, beschäftigen fast täglich die Strafgerichte. Gewöhn-
lich handelt es sich um Leute, die nie Soldat gewesen sind, aber
über ihre angeblichen Erlebnisse in diesem Kriege das Blaue
vom Himmel herunterlügen. Besonders schlimm hatte es der
wohnungslose Arbeiter S. gemacht, der sich vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten mußte. In Krimmitschau
in Sachsen war der Mann zunächst aufgetaucht und hatte mit
großer Zungengeläufigkeit von seinen „Heldentaten“ auf dem
östlichen Kriegsschauplatze erzählt. Für seine „Tapferkeit“ wollte
er das „Eiserne Kreuz“ bekommen haben, konnte davon aber
nur das Band vorzeigen. Nebenbei zeigte er auch seine Künste
als Schlangenmensch und machte dadurch recht gute Geschäfte.
Bei einer Familie, die den armen „Krieger“ bewirtete, ließ er
aus „Dankbarkeit“ eine wertvolle Taschenuhr verschwinden.
Mit seinen Schwindeleien kam Seifert bis nach dem Rheinland
und gab auch in der hiesigen Gegend eine kurze Gastrolle. Durch
einen Zufall konnte ihm in Düsseldorf das Handwerk gelegt
werden. Bei fünf verschiedenen Familien hatte er sich dort
als „pensionierter“ Krieger“ einlogiert und sich immer gut ver-
pflegen lassen, in den meisten Fällen bis zu fast einer Woche.
Von den Frauen bekam er Darlehen bis zu 10 Mark, weil
er versprach, das Geld nach Empfang der „Pension“ zurückzu-
bezahlen.

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5. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1915

Informationen über die unlauteren Machenschaften von Firmen, die angeblich Darlehn vergeben, ihren Profit aber aus Vorschusszahlungen schlagen.

   Solingen. Die Darlehnsschwindler leben jetzt
im goldenen Zeitalter. Geld wird überall gebraucht. Und so
ist es nicht zu verwundern, daß die verlockenden Angebote der
Schwindler eine große Zauberkraft ausüben. Diese Schwindler
haben vor allem ihren Sitz in Berlin, Hamburg, Leipzig, Bres-
lau, Köln oder einer sonstigen Großstadt. Sie unterhalten ein
ganzes Heer von gewissenlosen Agenten an den kleineren
Plätzen. Jedem Agenten ist ein bestimmter Bezirk zur aus-
giebigen Bearbeitung zugewiesen. Hierbei sind ihm manche
Lokalblätter das beste Hilfsmittel. Er stellt daraus die Namen
der Geldsucher fest. Auch erläßt er selbst in dieser Sorte Zei-
tungen vielsagende Inserate, worauf er zahlreiche Angebote
erhält. Die Geldsuchenden werden nun möglichst in der Woh-
nung des Agenten in Abwesenheit von Zeugen bearbeitet. Es
wird ihnen die bestimmte Zusicherung gegeben, daß sie das Geld
erhalten. Sie müssen einen Vorschuß zahlen, der sich nach der

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1. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1915

Warnung der „Kriegerfrauen“ vor Haustürgeschäften und Bestellscheinschwindel

Kriegerfrauen!
   Weniger geschäftsgewandte Frauen sind vor allem das
Ausbeutungsobjekt der betrügerischen Provisionsreisenden
vieler großstädtischer Unternehmen. Die Frauen werden be-
sonders in Abwesenheit ihrer Männer aufgesucht und dann von
den redelustigen Reisenden so lange bearbeitet, bis sie einen
ihnen vorgelegten Schein sei es mit ihrem eigenen oder dem
Namen ihres Mannes unterschrieben. Der Inhalt des
Scheines stimmt nie mit dem mündlich Besprochenen überein.
Stets geht die Bestellung über die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der Bestellerin hinaus. Welches Unheil schon durch das leicht-
sinnige Unterschreiben von Bestellscheinen angerichtet wurde, ist
nicht zu ermessen. Man mache sich daher zum Grundsatz, nichts
zu unterschreiben, was man nicht zuvor genau durchgelesen
und in seiner ganzen Tragweite erfaßt hat, insbesondere keinen
Bestellschein zu unterschreiben, worin nicht klipp und klar die
Endsumme der Bestellung enthalten ist. Klauseln, die man
nicht versteht, und die eine unbillige Erschwerung der Rechts-
lage des Bestellers bezwecken, streiche man unweigerlich. Dies
gilt insbesondere von der Klausel über die Vereinbarung des
Erfüllungsortes oder Gerichtsstandes und über den Ausschluß
mündlicher Nebenabreden. Der Bestellscheinschwindel wird be-
sonders von einigen Firmen des Wäsche-, Wein-, Bücher-,
Modezeitschriften-, Musikinstrumenten- und Photo-
vergrößerungsvertriebs verübt. Man kaufe seine
Sachen nach Möglichkeit am Platze. Dort hat man sie vor
Augen und wird auch auf die Wünsche der Besteller eher Rück-
sicht genommen. Beschwerden gegen zweifelhafte Unternehmen
teile man der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindel-
firmen in Lübeck mit, die sie in zweckentsprechender Weise ver-
folgen wird.

12. August 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12 August 1914

Mahnung an die Ohligser Bürger, keine städtischen Hilfsleistungen für Notleidende zu missbrauchen. Geschäftsleute sollen kein Bargeld für Warengutscheine auszahlen.

    Mahnung an die Ohligser Bürgerschaft und an die
Geschäftsleute.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in
großzügiger und freigiebiger Weise eine verhältnismäßig
große Summe für die Linderung der Kriegs-
not bewilligt.
Es ist selbstverständlich, daß diese Gelder nur von solchen
in Anspruch genommen werden dürfen, die wirklich Not
leiden.

    Diejenigen Herren aus der Ohligser Bürgerschaft, die
sich der schweren und ehrenvollen Pflicht unterzogen haben,
die Verhältnisse der Antragsteller an Ort und Stelle zu prüfen,
haben die bedauerliche Feststellung gemacht, daß in manchen
Fällen die Mildtätigkeit der Stadt mißbraucht
worden ist. Die Verhältnisse waren zum Teil so, daß die In-
anspruchnahme der öffentlichen Hilfe nicht gerechtfertigt war.
Ferner wurde durch die mit den Verhältnissen vertrauten
Herren festgestellt, daß direkt unwahre Angaben auf dem
Rathaus gemacht worden waren.
Wer sich so benimmt und sich bei der allgemeinen Notlage
zu bereichern sucht, begeht ein Verbrechen gegen die wirklich
Armen und sozusagen einen Diebstahl zum Nachteile der steuer-
zahlenden Einwohner an öffentlichen Mitteln.

    Die Geschäftsleute werden dringend gebeten,
auf die überreichten Gutscheine nur solche Waren zu liefern,
die zum Leben notwendig sind. Es ist zu verwerfen, daß, wie
es geschehen ist, bares Geld gegen den Gutschein ausgehändigt
wurde. 

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