21. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. August 1918

Ein Beispiel für den Schleichhandel in Hilden

Hilden, 21. August. Betrug, Der leidige
Schleichhandel hat schon manchem Geschäftsmann üble Er-
fahrungen gebracht. Kommt da vor einigen Tagen ein
Fremder in ein Zigarrengeschäft der Unterstadt und bietet
Zigarren zum Kaufe an, die angeblich in einem Lokal
der Oberstadt lagern. Da Zigarren heute begehrt sind,
ließ sich der Zigarrenhändler auf das Geschäft ein und
schickte sein Dienstmädchen mit 350 Mark nach der Ober-
stadt wo die Ware in Empfang genommen werden sollte.
Die Frau des Fremden hatte sich aber mit den Zigarren
in ein anderes Lokal begeben, wo der Unbekannte schließlich
feststellte, daß sie die Zigarren bei einem Zigarrenhändler
am Markt niedergelegt hat. Der Fremde zeigte sich gegen-
über dem Mädchen als „feiner Herr“ und meinte, daß er
die vergebenen Wege von ihr nicht umsonst verlangen
könne, gab 20 Mark Trinkgeld, überreichte eine Quit-
tung über 350 Mark und meinte, gegen Abgabe der
Quittung könnten die Zigarren am Markt in Empfang ge-
nommen werden. Dort angekommen bemerkte das Mäd-
chen und später auch der Zigarrenhändler daß sie einem
Schwindler ins Garn gelaufen waren, der sich inzwischen
mit der Straßenbahn entfernt hatte. – Aehnliche Schwin-
deleien sind vor einiger Zeit auch in verschiedenen bergi-
schen Gemeinden ausgeführt worden. Die Geschäftsleute
sollten trotz aller scheinbaren Vorteile, die der Schleich-
handel für sie bringt, etwas vorsichtiger sein.

31. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Mai 1918

Angesichts der bevorstehenden Herabsetzung der Brotration sollen alle Fälle von Brotbetrug von den Verbrauchern unbedingt angezeigt werden

         An die Adresse der Behörden!
   Die demnächst eintretende Herabsetzung der Brot-
ration macht eine schärfere Kontrolle der zum Verkauf ge-
langenden Brote absolut notwendig. Uns sind eine ganze
Reihe von Fällen bekannt, in denen besonders das Schwarz-
brot heute nicht sein gesetzliches Gewicht hat. In einzelnen
Fällen sind diese Brote von den Kunden nachgewogen worden,
und es stellte sich ein Fehlquantum bis zu 250 Gramm beim
Schwarzbrot, bis zu 200 Gramm beim Kriegsbrot und bis zu
120 Gramm beim Graubrote heraus. Wir wollen heute von
der Namensnennung der Brotbäckereien, denen wir das Ge-
sagte nachweisen könnten, absehen, wollen auch feststellen daß
eine Firma auf Beschwerde in verschiedenen Fällen den Fehl-
betrag nachlieferte. Eine andere Brotlieferantin, bei der
wiederholt Beschwerde geführt wurde (Ohligs), sucht die Be-
schwerdeführer mit leeren Redensarten, oft mit faulen Witzen,
abzufertigen usw. Bei der Knappheit des den Verbrauchern
ausgewiesenen Quantums ist ein solches Benehmen mehr wie
ungehörig, und nur ganz bestimmte Gründe bewogen uns,
heute den Namen der Bäckerei nicht zu nennen. Wir bitten
aber alle Brotverbraucher, von jetzt ab regelmäßig ihre Brote
gleich in der Verkaufsstelle abwiegen zu lassen, wenn man selbst
keine genau wiegende Wage im Hause hat. Auch an die noch
nicht aufgehobene Bestimmung, keine frischen Brote zu ver-
kaufen erinnern sich viele Geschäfte nicht mehr. Wir fordern
die Konsumenten in ihrem eigenen Interesse auf, ohne irgend-
welche Rücksichtnahme in jedem einzelnen Falle Anzeige zu er-
statten. Bei der demnächst eintretenden Verkürzung der Brot-
ration ist dies doppelt notwendig. Die Behörde machen wir
auf diese Mängel aufmerksam und verlangen von ihr, die
Kontrolle zu verschärfen. Es geht ganz einfach nicht, daß bei
dem schon knapp genug bemessenen Quantum von einzelnen
Firmen die Not der Menschen noch besonders vergrößert wird
durch allerhand unreelle Manipulationen. In Zukunft werden
wir rücksichtslos die Firmen an den Pranger stellen.

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Jugendliche Gaunerin nimmt Kinder aus – Gefängnisstrafe

  Solingen. Hilf- und wehrlose Kinder in jugendlichem
Alter brandschatzte die Fabrikarbeiterin Amalie L. von hier. Dies
noch nicht großjährige Mädchen ist bereits mehrfach wegen Diebstahls,
Betrugs usw. vorbestraft; ihre letzte Strafe hat 9 Monate Gefängnis
betragen. Im März d[iesen] J[ahre]s machte sich die Angeklagte, die sich viel
umhertrieb, an 5 – 7 jährige Knaben und Mädchen, die für ihre An-
gehörigen Ausgänge besorgt und irgend etwas eingeholt hatten.
heran, umgarnte sie durch süße Redensarten und bewog sie schließ-
lich, für sie einmal einen kleinen Gang in ein benachbartes Haus
oder Geschäft zu tun. Ohne Arg und im Hinblick auf die in Aus-
sicht gestellte geldliche Belohnung kamen die betreffenden Kinder nicht
nur der Aufforderung nach, sondern gaben der listigen Person auch
ihren Korb, Paket oder was sie sonst gerade trugen, in „Verwahrung“
sahen die Dinge natürlich nicht wieder, denn, als sie von ihren ver-
geblichen Gängen zurückkehrten, war die Gaunerin verschwunden.
In einem Falle wurde die Person beobachtet, verfolgt und verhaftet.
Sie hat sich auf die geschilderte Weise Brot, Mehl und andere Dinge
erschwindelt. Das Schöffengericht verurteilte die Gaunerin, die nur
den Fall zugab, in dem sie erwischt worden war, zu einer Gefängnis-
strafe von 1 Jahre.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Berichte von Verhandlungen vor dem Schöffengericht Solingen

                        Aus dem Gerichtssaal.
                        Schöffengericht Solingen
          Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben werden.
   Die Bestimmungen über den Handel mit Schuhen scheinen weder
bei den Händlern noch beim Publikum genügend bekannt zu sein,
oder sie werden nicht genügend beachtet. Die Verkäuferin Helene K.
von hier hatte ein Paar Schuhe einem Kunden zur Anprobe mitge-
geben, ohne einen Bezugsschein gefordert zu haben. Das ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen über den Schuhhandel unzulässig. Die
Verkäuferin hatte deshalb einen Strafbefehl in der Höhe von 10 M[ar]k
erhalten, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Der Vorsitzende
betonte, daß Auswahlsendungen von Schuhen nur gegen Bezugsscheine
abgegeben werden dürfen. Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben
werden, doch darf der Händler Schuhe zur vorübergehenden
Benutzung abgeben, die Leihzeit darf drei Tage nicht
überschreiten. Auch beim Verleihen von Schuhen muss
ein Bezugsschein beigebracht werden. Nach dieser Rechtsbelehrung
durch den Vorsitzenden zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück.

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28. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1917

Missbräuchliche Nutzung von Lebensmittelkarten

  Solingen. Lebensmittelkarten. Auf die in der heutigen
Ausgabe unserer Zeitung bekanntgegebene Verordnung gegen miß-
bräuchliche Benutzung von Lebensmittelkarten und dergl[eichen] möchten
auch wir an dieser Stelle ganz besonders aufmerksam machen. Wie
uns das Nahrungsamt mitteilt, sind gerade in den letzten Tagen
unglaublich viel Lebensmitte- und sonstige Karten als verloren und
gestohlen gemeldet worden. Es liegt nun klar auf der Hand, daß das
Nahrungsamt nicht in der Lage ist, alle die verlorenen und ge-
stohlenen Karten zu ersetzen, da doch sonst das ganze Kartensystem
hinfällig würde. Heute werden zweifellos die meisten als verloren
und gestohlen gemeldeten Karten mit Waren beliefert. Es ist dem
Nahrungsamt dadurch nicht möglich, eine gleichmäßige Verteilung
der Lebensmittel vorzunehmen. Wir warnen daher dringend, auf
nicht rechtmäßige zustehende Lebensmittel-und sonstige Karten Waren
zu beziehen, sondern die Karten sofort dem Nahrungsamt, Zimmer
21, einzusenden. Wer bei Praktiken der geschilderten Art erwischt
wird, kann sich auf eine gehörige Strafe gefaßt machen.

26. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1917

Betrugsversuch von Metzgern mit Fleischmarken in Solingen

   Solingen. Nach oben abgerundet. Eine eigenartige Ent-
deckung wurde hier auf der Kontrollstelle für Fleischmarken gemacht.
Mehrere Metzger hatten ihre Marken vorschriftsmäßig vor dem
Empfang des Fleisches, das sie von der Stadt beziehen, mit der An-
gabe abgegeben, es seien soundsoviel Stücke. Bei der Nachzählung
stellte sich aber heraus, daß in vielen Fällen die angegebenen
Zahlen nicht stimmten, es waren weniger Fleischmarken abge-
geben. In einem Falle betrug die Differenz über hundert
Marken. Wenn die Kontrolle diese „Irrtümer“ nicht rechtzeitig
festgestellt hätte, dann wären diese Metzger in den Besitz von großen
Fleischmengen gekommen, über deren Verbleib die Stadt keinerlei
Kontrolle gehabt hätte. Wir nehmen an, daß sich dieses städtische
Fleisch dann im Laden der Metzger in – Auslandsfleisch
verwandelt hätte und zu teuren Preisen verkauft worden wäre.
Jetzt ist ja glücklich durch die Regierungsverordnung vom Handel
mit teurem Auslandsfleisch ein Riegel vorgeschoben worden, so daß
dieser Unfug von selbst aufhört.

9. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Mai 1917

Betrugsfälle bei Kundenlisten und Lebensmittelkarten

   Solingen. Keine doppelten Eintragungen.
Bekanntlich hat die Stadtverwaltung die Kundenliste für die
Lebensmittelkarte eingeführt, um zu verhindern, daß einzelne
von zwei Stellen Waren beziehen. Trotzdem hat bis jetzt schon
festgestellt werden müssen, daß versucht worden ist, die er-
lassenen Vorschriften zu umgehen. Es ist in mehreren Fällen
vorgekommen, daß Händler die schon von einem anderen Ge-
schäft abgestempelten Lebensmittelkarten nochmals zur Ein-
tragung angenommen und zum zweiten Male, ja in einem
Falle zum dritten Male abgestempelt haben, so daß die Inhaber
in drei Listen stehen. Gegen diese Leute wird mit strenger Be-
strafung vorgegangen werden.

3. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1917

Das „Stromerleben“ eines Solinger Schleiferlehrlings führt zu einer Haftstrafe

   Solingen. Ein Stromerleben führte im letzten Viertel-
jahre der Schleiferlehrling Hermann W. aus Solingen. Weil ihm
die Arbeit nicht schmeckte, mied er sie, trieb sich vagierend umher,
nächtete in fremden Gebäulichkeiten und lebte von Betrug, Dieb-
stahl und Betteln. Sein Tätigkeitsfeld erstreckte sich über die Grenzen
Solingens hinaus bis auf Remscheider und Wermelskirchener Gebiet.
Zunächst betrog das junge Bürschchen mehrere Familien um Geld-
beträge bis zu 10 Mark und mehr. Er hatte den Leuten vorge-
schwindelt, billig, für 4 Mark das Pfund, Butter besorgen zu können.
Bei seinen Diebesfahrten bei Tag und Nacht erbeutete er alle nur
denkbaren Nahrungsmittel, sowie Kleider, Schuhe, Geldbeträge und
noch viele andere Dinge mehr; auch für eine – Brotkarte hatte er
gute Verwendung. Auch an kleinere Kinder machte sich W. heran und
schwindelte ihnen auf irgendeine Weise – um eine märchenhafte
Erzählung war er nie verlegen – Nahrungsmittel, die sie für das
Haus geholt, oder Geldbeträge ab. Trotz mehrfacher und eindring-
lichster Verwarnung ging W. nicht in sich, mied das Elternhaus und
häufte Straftat auf Straftat, so daß die Behörde schließlich mit
starker Hand eingriff und den verdorbenen Burschen dahin brachte,
wohin er gehörte, nämlich in eine Besserungsanstalt. Die Straf-
kammer verhängte über den geständigen jungen Menschen, ihm eine
mildere Behandlung zuteil werden lassend, 6 Monate Gefängnis,
ferner wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens 1 Woche Haft.

17. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Ein Bauer aus Gräfrath wurde wegen Mlichfälschung zu Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt.

   Gräfrath. Gemeine Milchfälschungen brachten
den Landwirt Ernst Schlipköter aus Gräfrath vor den
Strafrichter. Nachdem wiederholt Klagen über die schlechte
Beschaffenheit der von ihm gelieferten Milch laut geworden
waren, wurde diese eines Tages amtlich untersucht und diese
Untersuchung ergab, daß der profitsüchtige Bauer 10 Litern
Milch bloß 6½ bis 7 Liter Wasser zugesetzt hatte.
Das Schöffengericht hatte ihn dafür zu 1 Monat Gefäng-
nis und, um ihn auch gleichzeitig an seinem Geldbeutel zu
kränken, zu 500 Mark Geldbuße verurteilt. Hiergegen
hatte er Berufung eingelegt. Vor der Strafkammer meinte
er, wenn die Milch Wasser enthalten habe, habe vielleicht seine
eigene Frau dies aus Rache getan, denn er habe mit ihr in
Unfrieden gelebt und wenn die etwas beschränkte Frau gallig
sei, sei sie zu allem fähig. Mit dieser Ausrede hatte er keinen
Erfolg. Die Strafkammer bestätigte das Schöffengerichts-
urteil.

17. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Ein Elberfelder Kaufmann produzierte aus Kartoffelmehl und einigen Zusatzstoffen ein Produkt, welches er unter großem Aufwand als Gulaschtunke verkaufte. Vorrangig Arbeiterfamilien bzw. ärmere Menschen, zum Beispiel aus Solingen, fielen auf diesen Schwindel herein. Dem Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamt fiel der Betrug auf, sodass der Fall nun vor das Elberfelder Schöffengericht kam, wo der Angeklagte zu einer hohen Geldstrafe von 3000 Mark und der Zeitungsveröffentlichung des Falls verurteilt wurde.

      Gulaschwürfel vor Gericht.
   Eine höhere Leistung im Nahrungsmittelschwindel sind die
„Gulaschwürfel, Marke Gulaschkanone“, die der
Kaufmann Walter Siepmann von Elberfeld hergestellt und
unter marktschreierischer Reklame auch in unserer Gegend in
Massen in den Handel gebracht hat. Das Stück kostete 15 Pf[enni]g,
und nach den Versicherungen des Siepmann war das neue Er-
zeugnis geradezu Hervorragendes. Ein einziger Würfel,
so stand auf jedem geschrieben, sollte ausreichen zur Herstellung
einer „schmackhaften Gulaschtunke für eine Kartoffelmenge für
3 bis 4 Personen“. Die Würfel sollten sich zur Verwendung
besonders an fleischfreien Tagen eignen. Die Reklame verfehlte
ihren Zweck nicht, das neue Kriegserzeugnis wurde in großen
Mengen an Ladenbesitzer verkauft und von diesen weiter-
empfohlen. Käufer waren zumeist arme Leute. Wenn sie aber
gehofft hatten, für ihr Geld wenigstens etwas Gulaschähnliches
zu bekommen, dann haben sie eine große Enttäuschung erlebt.
Die größten Absatzgebiete des „Fabrikanten“ waren Städte mit
starker Arbeiterbevölkerung. So bezog beispielsweise eine ein-
zige Firma in Solingen innerhalb weniger Monate für
annähernd 3000 Mark solcher Würfel. Das Solinger
Nahrungsmittelamt war es dann auch, das zuerst hinter die
Sache hakte und Anzeige gegen Siepmann erstattete. Die

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9. September 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 9. September 1916

Privatpersonen bedienen sich weiterhin den Vermerken „Heeressache“ und „Feldpost“, um private Briefe an im Krieg stehende Angehörige, portofrei zu halten.

Hilden,9.Sept. Beim Königlichen Kriegsministe-
rium und anderen Militärbehörden gehen unter dem Ver
merk ,,Heeressache“ oder ,,Feldpost“ immer noch Briefe
von Privatpersonen ein, die keine rein militärdienstliche
Angelegenheiten betreffen und deshalb portopflichtig sind.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Absender,
die sich zu einer portopflichtigen Sendung einer von der
Entrichtung des Portos befreienden Bezeichnung bedienen,
sich einer Portohinterziehung schuldig machen und nach
dem Postgesetzt bestraft werden.

7. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1916

Milde Strafe für die Betrügereien einer junge Frau aus Gräfrath

   Gräfrath. Bittere Not zwang eine Fabrikarbeiterin aus
Gräfrath zu einer strafbaren Handlung und zur Bekanntschaft mit
Strafrichter und Gefängnis. Durch Krankheit gezwungen, zu feiern,
geriet das noch unbescholtene Mädchen, dem eine sehr geringe Unter-
stützung – wöchentlich nur 6 Mark – zustand, in eine derartig heikle
Lage, daß es, um wenigstens nicht hungern zu müssen, einige Borg-
zettel fälschte und dadurch einige Geschäftsleute um Nahrungsmittel
und Wäschestücke schädigte. In zwei Fällen blieb es bei einem Ver-
such, denn die Kinder, derer sich die Bedauernswerte als Werkzeug
bediente, wurden von den Argwohn schöpfenden Geschäftsleuten ab-
gewiesen. Die Strafkammer, vor die die Sache gebracht worden
war, ließ in weitem Maße Milde walten und das unter dem Drucke
der ungünstigen Verhältnisse gestrauchelte Mädchen mit 1 Monat
Gefängnis davonkommen; sie erklärte diese Strafe auch als durch die
Untersuchungshaft verbüßt.

31. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1916

Eine versuchte Köpenickade?

   Solingen. Der Herr Fliegerhauptmann.
Gestern verhaftete die Polizei in einem Restaurant an der
Kaiserstraße einen Mann, der sich den Gästen gegenüber als
Hauptmann in einer Fliegertruppe ausgegeben hatte. Die
Brust des „Kriegers“, der sich Ullrich nannte, schmückten die
Eisernen Kreuze erster und zweiter Klasse. Eine ganze Anzahl
Ordensbänder wiesen darauf hin, daß der Herr Hauptmann
auch der Inhaber sonstiger hoher Auszeichungen sei. Die
Räubergeschichten, die der „Fliegerhauptmann“ zum besten gab,
müssen wohl so hanebüchen gewesen sein, daß bei den Zu-
hörern Zweifel auftauchten. Zur „sachverständigen“ Be-
urteilung der vorgetragenen Erzählungen auf ihre Wahrschein-
lichkeit holte einer der Gäste schließlich einen Schutzmann. Der
Mann des Gesetzes erwies sich als ein ungläubiger Thomas
und verlangte von dem „Fliegeroffzier“,der nur so mit seinem
„Ehrenwort“ um sich schmiß, etwas „Schriftliches“. Nach
einigem Zögern rückte der angebliche Hauptmann ein Stück an-
geschmutztes Papier heraus, das sich bei näherem Betrachten als
ein Schein darstellte, in dem dem Inhaber beglaubigt wurde
daß er der deutschen Armee als Reservist angehöre. Der Ver-
haftete, dessen richtiger Name Peter Ohlerich ist und der
aus Siegburg stammt, wurde dem Bezirkskommando zuge-
führt. Es wird angenommen, daß der falsche Hauptmann hier
irgendeine Köpenickade aufführen wollte.

20. Juni 1916

BAST_20_06_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juni 1916

Die Verurteilung einer Ohligser Kartoffelhändlerin wegen Überschreitung der Höchstpreise und Betruges

   Ohligs. Uebervorteilung beim Kartoffel-
verkauf durch falsches Gewicht und Ueber-
schreitung der Höchstpreise führten zu einer Anklage
gegen die Ehefrau des Kartoffelhändlers Josef Kohnen von
hier. Mitschuldig sollten sich gemacht haben der Ehemann K.
und dessen Schwiegertochter, die Ehefrau Max Kohnen. Den
Eheleuten K. war schon mehrfach nachgesagt worden, daß sie
bei Kartoffellieferungen ins Haus Mindergewicht geliefert
hätten, und in verschiedenen Fällen konnte ihnen schließlich
tatsächlich nachgewiesen werden, daß sie bei Bestellung von
50 Pfund 5 bis 6 Pfund weniger geliefert, aber das bestellte
Gewicht berechnet hatten. Dazu waren den Leuten noch 5 und
10 Pf[enni]g für das „Einkellern“ der 50 Pfund berechnet worden.
Festgestellt wurde ferner, daß im Ladengeschäft des K. beim
becherweisen Verkauf von Kartoffeln, besonders an Kinder, der
Höchstpreis von 25 Pf[enni]g für den Becher um einige Pfennige
überschritten wurde, und zwar ganz sicher von Frau K., an-
geblich auch von deren Schwiegertochter. Der Ehemann K.
behauptete er habe davon nichts gewußt; er sei zur fraglichen
Zeit sehr krank gewesen und habe sich um das Geschäft nicht
kümmern können. Die Strafkammer sprach ihn nach längerer
Beweisaufnahme frei. Freigesprochen wurde auch die Ehe-
frau Max K., jedoch führte das Gericht zu diesem Freispruche
aus, daß dieser nur aus Mangel an ausreichenden Beweisen
erfolge, daß sie aber nach wie vor dringend verdächtigt sei.
Die Ehefrau Josef K. wurde des Betrugs und der Höchst-
preisüberschreitung schuldig befunden und zu 100
Mark Geldstrafe verurteilt.

17. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1916

„Nepper“ machen Solingen mit Schuhwaren unsicher

   Solingen. Warnung vor Schuhneppern! Die
überaus hohen Preise für Schuhwaren haben die Nepper, die
früher die Menschheit mit Anzugstoffen beglückten, dazu veran-
laßt, nunmehr „in Schuhen zu machen“. Diese Leute ziehen
jetzt hausierend durch unsere Gegend und verkaufen – „Mili-
tärschnürschuhe“. Die Schuhe sind noch nicht geschwärzt, um
bei den Käufern mehr Vertrauen zu erwecken. Die Sohlen
und Absätze der Schuhe sehen aus, als seien sie aus Kernleder.
In Wirklichkeit ist es eine Pappmasse, die sich bei Regenwetter
bald in ihre Bestandteile auflöst. Für die Schuhe, die beim
oberflächlichen Beschauen einen recht soliden Eindruck machen,
verlangen die Verkäufer 15 Mark und mehr. Bei den hohen
Preisen, die heute für das Besohlen von Schuhen bezahlt werden
müssen, wird sich mancher entschließen, solch ein Paar „derbe“
Militärstiefel zu erwerben, um dann zu spät einsehen zu müssen,
daß er gründlich hereingefallen ist. Von den Händlern wird
meistens angegeben, die Schuhe stammten aus einer Lieferung,
deren Abnahme von der Militärbehörde „Schönheitsfehler
wegen“ abgelehnt worden sei.