17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Eigenakten Bürgermeister Johann Lindlau“ 1918-1925, B 1942

Die Kraftwagen-Überwachungsstelle ordnet an, dass die Luftschiffhalle in Spich keine Kraftstoffe oder sonstige Materialien herausgibt, außer an dazu berechtigte Personen.

Befehl!

Die Luftschiffhalle Spich wird an-
gewiesen, nur gegen Ausweis des
Arbeiter und Soldatenrats und der
Kraftwagen-Überwachungsstelle Siegburg
Betriebsstoffe und Materialien heraus-
zugeben

                Siegburg, den 17.11.18
Kraftwagen-Überwachungsstelle
                                                           [Unterschrift]
[Stempel des Arbeiter- und Soldatenrates]

17. September 1914

eu i 1642 september 14 3

Kreisarchiv Euskirchen, EU I, Bd. 1642: Kriegszustand im Allgemeinen

Ausnahmeregelung für die Dienstfahrzeuge der Regierungspräsidenten, der Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte

Der Mininster des Innern

Das Königliche Kriegsministerium hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Dienstautomobile der Herren Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte den staatlichen und kommunalen Betrieben im Sinne des Erlasses vom 30. August d. Js. -V.3176- hinzugerechnet werden.

Im Interesse der Heeresverwaltung muß indes wiederholt darauf hingewiesen werden, daß auf eine möglichst ausgiebige Verwendung von Spiritus als Betriebsstoff Bedacht zu nehmen ist.

Die für die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte erforderlichen Überdrucke werden beigefügt.

Im Auftrage [Unterschrift]

An sämtliche Herren Reigerungspräsidenten

Eingangsstempel Regierungpräsident

Eingangstempel und z.d.A.Vermerk Landrat des Kreises Euskirchen vom 20. Sept. 1914