Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918
Bestimmungen zum Waffenstillstandsvertrag in der Rheinprovinz
An die Bevölkerung
der linksrheinischen Gebiete und der Umgebung
von Cöln, Coblenz und Mainz!
Die Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages
bedeuten für die linksrheinischen Gebiete und die rechts-
rheinischen Gebiete innerhalb eines mit 30 Kilometer
in Halbmesser um die Rheinbrücken von Cöln, Coblenz
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