19. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1918

Die Mieten für Schleifstellen in der Solinger Schneidwarenindustrie werden erhöht.

                    Erhöhung der Schleifstellenmiete.
   Der Schleifereibesitzerverein hat eine Erhöhung der Schleif-
stellenmiete beschlossen. Die Erhöhung ist durch Anschlag in den
Schleifereien bekanntgemacht worden. Sie beträgt verschiedentlich
über 100 Prozent. Eine Erhöhung der Miete wird auch von den
davon betroffenen Schleifern für erforderlich gehalten, aber nicht in
dem Maße, wie erfolgte und zudem, ohne daß man sich vorher mit
den Schleifervereinen in Verbindung gesetzt hat. Die Gewerkschafts-
organisationen werden sich in ihren Versammlungen mit diesen
Dingen ebenfalls beschäftigen müssen.

12. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918

Im Solinger Stadtrat votierten die Vertreter der Hausbesitzer gegen den Solinger Beitritt zur Rheinischen Wohnungsfürsorgegesellschaft.

     Hausbesitzer und Wohnungsnot.
   Recht wenig Verständnis für die Forderungen der gegen-
wärtigen Zeit zeigten in der letzten Stadtratssitzung in So-
lingen einige Hausbesitzer unter Führung der Herren Dahmann
und Ruppert. Auf Grund des preußischen Wohnungsgesetzes
vom 28. März 1918 sind 20 Millionen Mark zur Förderung
der gemeinnützigen Bautätigkeit zur Verfügung gestellt. In
Ausführung dieser Bestimmung ist für die Rheinprovinz die
Gründung der Rhein[ischen] Wohnungsfürsorgegesellschaft m. b. H.
geplant und wird am 30. d[ieses] M[onats] verwirklicht werden. Der
Zweck dieser Gesellschaft ist nach der Satzung darauf gerichtet,
minderbemittelten Familien und Personen gesunde und zweck-
mäßig eingerichtete Wohnungen – sowei[t] möglich, in Ein- oder
Zweifamilienhäusern mit ausreichender Gartenzugabe – zu
billigen Pre[i]sen zu verschaffen. Dieses Ziel will die Gesellschaft
erreichen durch zweckdienliche wirtschaftliche Förderung und
Unterstützung der örtlichen gemeinnützigen Bautätigkeit. Auch
wird später die Geldbeschaffung für den Kleinwohnungsbau
zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören. Bisher haben den

Weiterlesen

7. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1918

Wegen des Mangels an Petroleum erbitten Mieter öfters den Anschluss ihrer Wohnung an das Gas- bzw. Stromnetz. Einige Vermieter lehnen dies ab.

   Solingen. Elektrische Beleuchtung. Die augen-
blickliche Petroleumknappheit, die sich Laufe des Winters
noch verschärfen kann, hat es mit sich gebracht, daß zahlreiche
Familien bei ihren Vermietern den Antrag gestellt haben, die
Wohnung an die Gas- oder Elektrizitätsleitung anzuschließen.
Leider ist von seiten einiger Hausbesitzer derartigen Bitten
gegenüber, die lediglich der Not der Zeit entspringen, nicht das
nötige Entgegenkommen gezeigt worden. Es muß erwartet
werden, daß jeder Vermieter den heutigen Zeitverhältnissen
in gebührender Weise Rechnung trägt und seine Mieter nach
Möglichkeit davor zu schützen sucht, daß diese an den
langen Winterabenden ohne jegliches Licht sind, oder größere
Summen für Kerzenbeleuchtung verausgaben müssen. Es ver-
steht sich von selbst, daß die Mieter, deren Wohnung infolge
eines Anschlusses an die Gas- oder Elektrizitätsleitung wert-
voller geworden ist, gegen einen aus diesem Grunde geforder-
ten angemessenen Aufschlag auf den Mietpreis keine Einwen-
dungen erheben werden. Sollte etwa der eine oder andere
Hausbesitzer selbst nicht in der Lage sein, die einmaligen Kosten
eines Anschlusses zu tragen, so werden ihm von seiten des
städtischen Gas- und Elektrizitätswerkes auf Antrag gern Zah-
lungserleichterungen gewährt werden. Es darf angenommen
werden, daß alle Haus- und Grundbeseitzer berechtigten Wün-
schen ihrer Mieter auf Anlegung von Gas- oder elektrischer
Beleuchtung in Zukunft mit Verständnis begegnen; andernfalls
müßte beim stellv[ertretenden] Generalkommando der Erlaß einer Verord-
nung beantragt werden, der den Hausbesitzern die Anschließung
an die Gas- oder Elektrizitätsleitung unter bestimmten Vor-
aussetzungen zur Pflicht macht.

7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

In Bergisch-Neukirchen sprach Bürgermeister Schröder mit Arbeitervertretern über die Lebensmittelversorgung, insbesondere die neue Molkerei.

   Bergisch-Neukirchen. Ernährungsangelegenheiten.
Am Dienstag, dem 3. d[ieses] M[ona]ts, fand im Rathause unter dem Vorsitz
des Herrn Bürgermeisters Schröder eine Versammlung
von Arbeitervertretern der einzelnen Werke statt. Herr
Bürgermeister Schröder teilte zunächst mit, daß er die Arbeiterver-
treter eingeladen habe, um mit ihnen wichtige Ernährungsfragen zu
besprechen und sie über den Stand der Lebensmittelversorgung zu
unterrichten, auch daß beabsichtigt sei, derartige Versammlungen für
die Folge häufiger abzuhalten, um den Arbeitervertretern Gelegen-
heit zu geben, sich ständig über den Gang der Lebensmittelversorgung
und die behördlichen Maßnahmen zu informieren, damit sie auch auf
ihre Arbeitskollegen und überhaupt auf die Bevölkerung belehrend
einwirken zu könnten. Er hoffe auf diese Weise ein engeres Zusammen-
gehen zwischen Arbeiterschaft und Behörde zu erreichen. Der Vor-
sitzende sprach dann über die Versorgung mit Herbstgemüse (Weiß-
kohl, Rotkohl, Möhren) für den kommenden Winter und schlug vor,
soweit es sich um Werksangehörige handele, die Bestellungen auf

Weiterlesen

17. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. August 1918

Aufforderung zur Aushändigung von Haushunden als Meldehunde

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
Militärisch wichtige Meldungen sind durch Hunde recht-
zeitig an die richtige Stelle gelangt.
Obwohl der Nutzen der Meldehunde überall bekannt
ist, gibt es noch immer Besitzer kriegsbrauchbarer Hunde,
welche sich nicht entschließen können, ihr Tier dem
Vaterlande zu leihen!
Es eignet sich Schäferhund, Dobermann, Airedale-
Terrier, Rottweiler, Jagdhunde, Leonberger, Neufund-
länder, Bernhardiner[,] Doggen und Kreuzungen aus
diesen Rassen, die schnell, gesund, mindestens 1 Jahr alt
und von über 50 cm Schulterhöhe sind. Die Hunde
werden von Fachdresseuren in Hundeschulen abgerichtet
und im Erlebensfalle nach dem Kriege an ihre Besitzer
zurückgegeben. Sie erhalten die denkbar sorgsamste
Pflege. Sie müssen kostenlos zur Verfügung gestellt
werden. Die Abholung erfolgt durch Ordonnanzen.
Also Besitzer: Eure Hunde in den Dienst des Vater-
landes!
Die Anmeldungen für Kriegshund- und Meldehund-
schulen an Inspektion der Nachrichtentruppen, Berlin-
Halensee, Kurfürstendamm 152, Abteilung Kriegs-
hunde, richten.
Im Königreich Bayern beheimatete Hunde bei In-
spektion der Nachrichtentruppen, München, Luitpoldstraße,
für gleiche Zwecke melden.

19. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Juni 1918.

Der Gutsbesitzer Freiherr von Loe aus Troisdorf spendet erhebliche Summen.

   Troisdorf.   Rittergutsbesitzer Freiherr
Diedrich von Loe zeichnete für die Ludendorff-
Spende 5000 Mk. und überwies der hiesigen
Gemeinde 45000 Mk. zu einer Stiftung zur
Gewährung außerordentlicher Unterstützungen
für ehemalige Kriegsteilnehmer und für Hin-
terbliebenen von solchen.

28. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Mai 1918

Die Stadt Ohligs organisiert einen Selbstschutz von Landwirten und Gartenbesitzer zum Schutz der Fluren

   Ohligs. Selbstschutz für die Fluren. Da die
Berufsbeamten zur Bewachung von Feld und Flur nicht aus-
reichen, beabsichtigt die hiesige Polizei, den Selbstschutz zu
organisieren. Dieser hat sich bereits im vorigen Jahre in ver-
schiedenen Gemeinden, in denen die Landwirte und Gartenbe-
sitzer von der Behörde zu Patrouillen, die sodann in ständigem
Wechsel den Wachtdienst übernahmen, zusammengestellt worden
waren, tadellos bewährt. Freitag mittag fand hier ebenfalls
eine Besprechung über die ins Leben zu rufende Einrichtung
statt, zu der eine größere Anzahl Landwirte und Gartenbesitzer
eingeladen worden war. Man war sich über die Einrichtung
und den Zweck der Sache sofort einig. Daß gesamte Stadt-
gebiet wurde in 10 Bezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wurde
ein Vertrauensmann bestimmt, der innerhalb desselben mit
den anderen Gartenbesitzern in Fühlung treten und dort selb-
ständig die Ausübung des Flurschutzes in die Hand nehmen soll.
Um den auch in letzter Zeit wiederholt gemeldeten Feld- und
Gartendiebstählen soviel wie möglich entgegenzutreten, wird
gebeten, diese Einrichtung, die für jeden Feld- und Gartenbe-
sitzer von größtem Interesse ist, nach jeder Richtung hin in der
Weise zu fördern, daß sich recht viele Mitbürger an der Aus-
übung des Flurschutzes beteiligen. Die Vertrauensmänner, die
in den ihnen zugewiesenen Bezirken demnächst ihre Tätigkeit
aufnehmen werden, werden zu jeder weiteren Auskunft gerne
bereit sein.

18. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1918

Erneuter Hinweis auf die Anleinpflicht für Hunde

                       Frei umherlaufende Hunde.
   Die Hundebesitzer werden nochmals daran erinnert, daß
ihr Viehzeug an der Leine geführt werden muß. Gerade in
der Jetztzeit, wo in Feld und Garten die jungen Pflanzen
stehen, geschieht es sehr oft, daß durch frei umherlaufende
Hunde die ganze opfervolle Arbeit der Gartenbesitzer wieder
illusorisch gemacht wird. Also beachte jeder die Verordnung
und sperre sein Viehzeug ein. Nichtbeachtung der Verordnung
zieht Geldstrafe nach sich bis zu 9 Mark oder entsprechende Haft.
Die Polizeibeamten sind angewiesen worden, jede Uebertretung
unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

5. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. April 1918

Hotelbesitzer fordern in Bonn mehr Lebensmittel ein.

   –  Die Vereinigung rheinischer Hotelbesitzer,
die dieser Tage in Bonn ihre Hauptversamm-
lung abhielt, richtete an die Regierungspräsi-
denten das dringende Ersuchen, sofort Maßnah-
men zu treffen, daß den Gaststätten eine zur
Fortsetzung der Betriebe ausreichende Belie-
ferung mit Lebensmitteln sichergestellt werde.
Man war aber einstimmig der Meinung, daß
die von den Kommunen bereitgestellten Men-
gen, nicht den Einheimischen, sondern nur dem
reisenden Publikum zugute kommen dürften.
Im Interesse der Weiterführung der Betriebe
bezw. Streckung der Vorräte wurde im allge-
meinen als Richtschnur aufgestellt, den Gästen
in Zukunft nur eine Suppe und einen Gang
zu verabreichen, dies gelte auch für Kur- und
Badeorte, soweit die Art der Kranken nicht
Ausnahmen bedinge. Für die Hergabe der
Säle soll künftig eine angemessene Miete erho-
ben werden.

3. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. April 1918

Der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird unter die Aufsicht der Behörden gestellt. Es gilt den Ankauf von Grund und Boden zu steuern.

    –  Der Epidemie, Gutsbesitzer zu werden,
die in den Kreisen der Kriegsgewinnler in be-
drohlicher Weise umgeht, wird die neue Bun-
desratsverordnung über den Verkehr mit
Grundstücken in wirksamer Weise steuern.
Die reichgewordenen Kriegsgewinnler erstreben
den Erwerb von Landbesitz, teils um ihre ge-
sellschaftliche Stellung zu heben, teils weil
ihnen diese Anlage von Kapital unter den heu-
tigen Verhältnissen besonders vorteilhaft er-
scheint, teils auch um die Erfassung von Kriegs-
gewinn durch die Kriegssteuer zu erschweren.
Die Folgen derartiger Verschiebungen stehen
im Widerspruch mit den Zielen der Innen-
siedlung, der Kriegsernährung und der Volks-
wirtschaft. Es erwies sich daher als nötig,
den Verkehr mit land- und forstwirtschaftli-
chen Grundstücken unter behördlicher Aufsicht
zu stellen. Genehmigungspflichtig sind fortan
alle Rechtsgeschäfte dringlicher und schuldrechtli-
cher Art über Grundstücke, die über 5 Hektar
groß sind. Die Genehmigung darf nur ver-
sagt werden, wenn durch die Grundstücksüber-
tragung die ordnungsmäßige Bewirtschaftung
gefährdet wird, insbesondere bei Übertragung
an Nichtlandwirte, bei unwirtschaftlicher Zer-
schlagung, bei Aussaugung bisher selbständiger
Betriebe und bei Ausbeutung der Notlage des
Eigentümers. Zu dem gleichen Zwecke kann
die Veräußerung oder Entfernung von leben-
dem oder toten Inventar untersagt werden.
Gegen die Versagung der Genehmigung ist Be-
schwerde zulässig.

28. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1917

Neue Regelung der Heu- und Strohverteilung

                            Heu und Stroh.
   Im Hinblick auf die am 19. Nov[ember] d[iese]s J[ah]r[e]s vom Landrat
erlassene Anordnung über den Verkehr mit Heu und Stroh
wird uns mitgeteilt, daß die Abgabe auf Bezugsschein an die
bedürftigen Viehbesitzer nur für die Zeit bis zum 1. Januar
1918 erfolgt. Inzwischen wird das im Kreise vorhandene Heu
und Stroh festgestellt und der Ueberschuß demnächst nach be-
stimmten Grundsätzen durch Vermittelung der Gemeinden auf
die Bedürftigen verteilt. Ob diese Mengen ausreichen, er-
scheint uns bei dem großen Bedarf an Heu und Stroh fraglich.
Es ist daher allergrößte Sparsamkeit bei dem Verbrauch drin-
gend zu empfehlen. An Kleintierhalter, die nur für ihren
Bedarf erzeugen, kann unter solchen Umständen von jetzt ab
Heu und Stroh leider nicht mehr abgegeben werden. Auch
zu Streuzwecken darf nur das zur Verfütterung ungeeignete
Stroh verwendet werden, im übrigen muß für die Beschaffung
von Laubheu, Torfstreu und Heidekraut gesorgt werden. Be-
zugsscheine für die Viehbesitzer der Bedarfsgemeinden werden
nur vormittags auf dem Landratsamte ausgestellt.
   Pferde- und Viehbesitzer, die bis zum 1. Januar Bedarf
an Heu und Stroh haben und in den Ueberschuß-Bürger-
meistereien Hitdorf, Rheindorf, Langenfeld, Leichlingen, Mon-
heim, Bergisch-Neukirchen und Schlebusch wohnen, brauchen
wegen eines Bezugsscheins nicht zum Landratsam zu gehen,
sondern können einen solchen auf ihrem eigenen Bürger-
meisteramt erhalten für den Bedarf bis zu obigem Zeitpunkt.

20. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1917

Auch in Solingen ist es infolge des Krieges zu einem Stillstand auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Der kostenfreie öffentliche Wohnungsnachweis soll hier Abhilfe schaffen.

  Solingen. Wohnungswechsel. Der Umstand, daß seit
Ausbruch des Krieges die Bautätigkeit für die Herstellung von
Häusern fast ganz geruht hat, fängt allmählich auch in Solingen an,
sich bei der Anmietung von Wohnungen bemerkbar zu machen.
Allgemein geht wohl das Bestreben dahin, während des Krieges
die Wohnung möglichst nicht zu wechseln. Einmal fehlt es bei
dem Mangel an Arbeitskräften vielfach an der erforderlichen Hilfe
beim Umzuge und dann bietet auch die Durchführung der Räumung
in den von den Kriegerfrauen benutzten Wohnungen erhebliche
Schwierigkeiten und Umstände. Es stehen daher für den Wohnungs-
wechsel nur verhältnismäßig wenige Wohnungen zur Verfügung
und für die Familien, die gezwungen sind, sich um eine neue
Wohnung umzusehen, ist es nicht immer leicht, das Gewünschte zu
finden. Es sei daher nochmals darauf hingewiesen, daß für
den Stadtkreis Solingen ein öffentlicher Wohnungsnach-
weis im Gewerbegerichtsgebäude, Zollernstraße 20, besteht,
der von den Mietern und Vermietern unentgeltlich benutzt werden kann.
Der Solinger Haus- und Grundbesitzerverein unterstützt diese Ein-
richtung und verlangt von seinen Mitgliedern, daß sie die zur Ver-
mietung stehenden Räume dem Wohnungsnachweis alsbald an-
zeigen. Anmeldeformulare sind auch bei dem Geschäftsführer des
Haus- und Grundbesitzervereins zu erhalten. Die freien Woh-
nungen können dem Wohnungsnachweis ebenfalls durch Fernsprecher
(N[umme]r 134) angemeldet werden.

17. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Oktober 1917

Vaterländische Veranstaltung im Hotel Kölner Hof

Schleiden, 15. Oktober. Die gestern abend im Hotel
Kölner Hof veranstaltete vaterländische Versammlung
erfreute sich eines zahlreichen Besuches. Der Land-
tagsabgeordnete Kesternich hob in seiner spannenden
Rede, die auf die Zuhörer den Eindruck machte, daß
das Gesagte die innerliche Ueberzeugung des Redners
war, den Friedenswillen und die Friedensbereitschaft
der deutschen Regierung und des deutschen Volkes
hervor. Nachdem aber alle Friedensangebote S[eine]r
Maj[estät] des Kaisers und des Reichstages vom Feinde
mit Hohn zurückgewiesen seien, blieb dem deutschen
Reiche nichts übrig, als den ihm schnöde aufgedrun-
genen Kampf zu einem für unser Land siegreichen
Ende und zu einem ehrenvollen Frieden durchzufechten.
Weiterlesen

27. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1917

Die Ergebnisse der Besitz- und Kriegssteuerveranlagung zeigen die „kollossale“ Vermögensvermehrung durch den Krieg in Stadt- und Landkreis Solingen

Besitz-und Kriegssteuern im Kreise Solingen.
       Kolossale Vermehrung der Vermögen
zeigen die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Veranlagung zur
Besitz-und Kriegssteuer im Stadt-und Landkreis Solingen.
Die Besitzsteuer wird bekanntlich alle drei Jahre von Ver-
mögen über 10 000 Mark erhoben, wenn der Vermögens-
zuwachs 3000 Mark übersteigt. Die Kriegssteuer
wird als einmalige Steuer erhoben von den Vermögen, die sich
während des Krieges um mehr als 3000 Mark vermehrt haben.
Die Kriegssteuer beträgt 5 – 50 Prozent des Vermögenszu-
wachses nach folgender Staffelung:

Weiterlesen

14. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1917

Freiwillige Nachtwachen für die Gärten in Solingens Südstadt

   Solingen. Freiwillige Nachtwachen für die
Gärten! Daß die Bewachung der auf dem Böckerhof liegen-
den offenen Gärten als eine dringende Notwendigkeit erachtet
wird, bewies die große Zahl der Anlieger, die bei der Zu-
sammenkunft am Freitagabend beschlossen, freiwillige Wachen
für die Gärten zwischen Bismarckplatz, dem Botanischen Garten
bis zur Göbenstraße zu übernehmen. Zu demselben Zweck
werden hiermit die Pächter der Gärten zwischen Bülowplatz-
Bismarckstraße-Beckmannstraße-Wolfsfeld-Ritterstraße zu
einer kurzen Besprechung auf Montag den 16. d[iesen] M[ona]ts, abends
8 Uhr, auf den Bülowplatz freundlichst eingeladen.