17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1918 

Ein Vorschlag für die bevorstehende Unterbringung der französischen und amerikanischen Truppen im Rheinland wird in der Presse unterbreitet.

   –  Zur bevorstehenden Besetzung des Rhein-
landes wird geschrieben: Nach den bisherigen Zei-
tungsmitteilungen muß man annehmen, daß die
drei Festungen Mainz, Koblenz und Köln unmit-
telbar nach Ablauf des Waffenstillstandes oder
am Ende desselben von französischen und ame-
rikanischen Truppen besetzt werden. Wie dies auf
die Städte und das Land verteilt werden soll,
weiß man bis jetzt noch nicht. Deshalb möchte der
Einsender dieser Zeilen, welcher in den vier Kriegs-
jahren im Interesse der Heeresverwaltung öfter
im besetzten westlichen Gebiete war, kurz einige
Beobachtungen und Vorschläge mitteilen. Der Ver-
fasser hat diese Beobachtungen ganz besonders
gemacht in den Orten Charleville, Rethel, Cam
brat, Valenciennes, dann in Gent, Mons, Namur,
Antwerpen und in manchen anderen Städten. Hier
waren überall unsere Truppen in öffentlichen Ge-

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22. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Dezember 1917

Milderung des Urlaubsverbotes über Weihnachten für das Besatzungsheer

– (Milderung des Urlaubsverbotes über Weih-
nachten.) Für alle Familien, die ihren Ernährer im
Besatzungsheer haben, bedeutet eine neue Verfügung
des Kriegsministeriums eine hübsche Weihnachtsüber-
raschung. Danach wird die im Oktober ergangene
Urlaubseinschränkung, die bis zum Frühjahr 1918
wirksam sein sollte, für das Weihnachtsfest beträchtlich
gemildert. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums
wird das Urlaubsverbot für das Besatzungsheer in-
soweit gemildert, als es gestattet wird, verheiratete
Angehörige des Besatzungsheeres für die Weihnachts-
zeit in begrenztem Maße zu beurlauben, wenn der
Urlaubsort nicht über 300 Kilometer von der Garnison
entfernt liegt. In erster Linie werden solche Personen
berücksichtigt, die in den letzten Jahren das Weihnachts-
fest nicht bei ihren Angehörigen verleben konnten.