Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Juni 1917
Beschlagnahmung von Tür- und Fenstergriffen
Vermischtes.
Schleiden, 31. Mai. Die Beschlagnahme der
Tür- und Fenstergriffe muß im vaterländischen Interesse
in etwa drei oder vier Monaten erfolgen. Die Be-
hörden werden bei größtem Entgegenkommen gegen
die Hausbesitzer für ganz Deutschland einheitliche
schwarze Ersatz-Klingen und Griffe nicht nur
liefern, sondern auch anbringen lassen. Den Haus-
wirten ist es freigestellt, sich nach ihrem Geschmack
auch andere Ersatzstücke zu beschaffen.