2. Oktober 1916

1916-10-02-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Oktober 1916

Das Beschlagnahmeverbot für Zwetschgen wurde aufgehoben.

Hilden, 2.Okt. Das Beschlagnahmeverbot für
Zwetschen ist nach einer Anordnung des Kriegsministe-
riums mit Wirkung vom 1. Oktober einschließlich ab
aufgehoben worden. Der Handel mit Zwetschen ist von
nun ab frei. Die gesetzlichen Höchstpreise von 10 Mark
pro Zentner für den Erzeuger und 25 Pfennig pro Pfund
beim Kleinverkauf bleiben bestehen. Für Aepfel muß,
da der Marmeladenbedarf hiervon noch nicht annähernd
gedeckt ist, die Beschlagnahme zugunsten der Marmeladen-
fabriken weiter bestehen bleiben.

19. September 1916

1916-09-19-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. September 1916

Die Preise für Äpfel, Pflaumen und Zwetschgen werden geregelt

Hilden, 19.Sept. Im Anschluß an die Beschlag-
nahmeverfügungen für Aepfel, Pflaumen und Zwetschen
wird amtlich noch mitgeteilt: Die Preise der auf mili-
tärische Anordnung für Marmeladenzwecke beschlagnahm-
ten Pflaumen und Aepfel sind durch Anweisung an die
zum Ankauf ermächtigten Aufkäufer wie folgt geregelt:
Für Hauszwetschen gilt der bestehende Erzeugerhöchstpreis
von 10 Mark, für Wirtschaftsäpfel, zu denen auch die ge-
schüttelten und abgefallenen Aepfel der Tafelsorten ge-
hören, wird bis zu 7,50 M. für den Zentner gezahlt.
Für Fabrik- und Wirtschaftsäpfel wird nach Beendigung
des Einkaufs für die Marmeladenversorgung ein allge-
meiner mäßiger Höchstpreis festgesetzt werden. Die Mar-
meladenpreise werden später so niedrig festgesetzt wer-
den, wie es bei den derzeitigen Einstandspreisen irgend
angeht. Die Unmöglichkeit, anders als durch Beschlag-
nahme den Marmeladenbedarf zu decken, ist, wie noch-
mals betont wird, durch die stark gesteigerte Kauflust
der wohlhabenderen Bevölkerung hervorgerufen. Die Ver-
wendung im Haushalt zum Frischverbrauch, zum Ein-
kochen und zur Mostherstellung für den eigenen Bedarf
des Erzeugers bleibt nach wie vor unbeschränkt.

18. September 1916

18091916 extrablatt

Kreisarchiv Euskirchen, Extrablatt vom Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18.September 1916

Beschlagnahmung der Ernte von Äpfel, Zwetschen und Pflaumen

Unterhaltungsblatt und Anzeiger (amtl. Kreisblatt)
Redaktion, Druck und Verlag von F. W. Braselmann in Schleiden
Ausgegeben Schleiden, den 18. September 1916.
Bekanntmachung.
Zur Sicherstellung des andernfalls gefährdeten Bedarfs des Heeres und der Bevölkerung an Marmelade
und Mus wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf Grund des §9 des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juli 1851 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 folgendes
bestimmt:
§ 1
Die gesamten, noch nicht im Kleinhandel befindlichen Aepfel, Zwetschen
und Pflaumen werden, auch soweit sie noch nicht geerntet sind, beschlag-
nahmt. Der Absatz darf nur an Personen erfolgen, die einen mit dem
Stempel des Kriegsernährngsamtes versehenen Ausweis mit sich führen.
Weiterlesen

18. September 1916

1916-09-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. September 1916

Anordnung des Kriegsministeriums für die Beschlagnahmung von Pflaumen und Äpfel zur Mus- und Marmeladenfabrikation.

Hilden, 18.Sept. Sämtliche stellv. General-
kommandos haben auf Anordnung des Kriegsministeriums
die Beschlagnahme von Pflaumen undAepfel
für die Mus- und Marmeladenfabrikation zur Versorgung
des Heeres und der Zivilbevölkerung mit Marmelade be-
fohlen. Weiterlesen

9. September 1916

1916-09-09-03

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 9. September 1916

Über die Versorgungsengpässe mit Obst und die unverhältnismäßig hohen Pflaumenpreise

Hilden, 9 Sept. Wer vor kurzer Zeit Ausflüge
in die nähere und weitere Umgebung unternahm, den
machte beim Anblick der Obstpflanzungen das Herz im
Leibe lachen; durfte der doch zuversichtlich erwarten, an
dem reichen Segen mittelbar beteiligt zu werden.Ins-
besondere waren es die Apfel- und Pflaumenbäume, die
trotz des vorangegangenen Sturmes massenhaft gestützt
werden mußten, um nicht unter der schweren Bürde der
Zweige einzubüßen. Weiterlesen