27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Warnung vor Kauf von Militärgerät oder Kraftfahrzeugen wegen fehlender Eigentumsrechte im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Wer Heeresgut, insbesondere Kraftwagen und Pferde,
von andern Personen als den zur Veräußerung be-
fugten militärischen Stellen erwirbt, erlangt an diesen
Gegenständen kein Eigentum. Werden solche Kraft-
wagen und Pferde in Gewahrsam von Personen be-
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6. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. November 1918

Erklärung des Gerüchts der Bankkontenbeschlagnahmung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 4. Nov[ember]. Im Publikum soll der
Glaube verbreitet sein, daß bei den Banken, Spar-
kassen und Genossenschaften eines Tages die Guthaben
der Kunden beschlagnahmt werden können. Wie ein
solch unsinniges Gerücht aufkommen kann, ist nicht zu
erklären. Jeder, der die tatsächlichen Verhältnisse
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23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

In Ohligs und Weyer wurden zwei illegale Schlachtungen aufgedeckt.

   Ohligs-Weyer. Geheimschlachtungen? Am Sonn-
tagvormittag erhielt das nach Ansicht der Bewohner des Be-
zirks sonst recht stiefmütterlich behandelte Weyer „hohen“ Be-
such. Gegen 8 Uhr vormittags erschienen hier der Ohligser
Gendarm Hanig nebst Wagen und Pferd und ein Ohligser
Metzger und hielten vor dem Hause des Metzgers Karl Mutz.

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13. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. September 1918

Der Koffer eines Soldaten mit entwendeter Militärausrüstung wurde in Ohligs beschlagnahmt.

  Ohligs. Beschlagnahmt wurde vor einigen Tagen auf
dem Speicher eines an der Rosenstraße gelegenen Hauses ein Koffer,
der von einem Soldaten dorthin gebracht worden war. In demselben
befanden sich folgende, dem Militärfiskus gehörende Gegenstände:
1 Tornister mit Tragegerüst, 1 Mantel, 3 Drillich-Hosen, 2 Drillich-
Jacken und 1 Handtuch. Die Sachen wurden beschlagnahmt. Ein
Strafverfahren ist bereits eingeleitet.

8. Juni 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760, Bl. 77.

Die Rheinische Provinzial-Blinden-Unterrichts-Anstalt in Düren erhält 2278,53 Mark als Ausgleichszahlung für einen beschlagnahmten Nickelkessel.

7. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1918

Militärkommando hebt ein Hamsternest bei einem Solinger Landwirt aus

   Solingen. Ein Hamsternest ausgenommen. Reiche
Ausbeute machte in diesen Tagen ein Militärkommando, das bei
einem hiesigen Landwirt auf Veranlassung der höheren Behörde eine
eingehende Revision abhielt. Gefunden wurden eine größere Menge
Kartoffeln, Körnerfrüchte, mehrere hundert Pfund frisches Fleisch
und sonstige Sachen, die sonst rationiert sind. Diese wurden beschlag-
nahmt und werden der Allgemeinheit zugeführt werden. Derartige
Revisionen werden in nächster Zeit noch mehr stattfinden.

24. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. August 1917

Die bei der illegalen Schlachtung beschlagnahmte Schweine gehen in den Besitz der Stadt Solingen über

   Solingen. Die beschlagnahmten Schweine. Es
steht nunmehr wohl fest, daß die vor einigen Tagen gelegentlich
der Aufdeckung der Geheimschlächterei an der Hochstraße be-
schlagnahmten Schweine in den Besitz der Stadt Solingen über-
gehen werden. Die Entscheidung darüber steht dem Vieh-
handelsverbande zu. Selbstverständlich werden die Tiere später
der Stadt angerechnet werden. Das ist aber um so leichter zu
ertragen, als die Schweinelieferungen durch den Viehhandels-
verband an unsere Stadt in der letzten Zeit eigentlich nur in
der Theorie bestanden. Es zeugt von einer großen Gewissen-
losigkeit des Landwirtes, der die Schweine geliefert, daß er
auch drei trächtige Mutterschweine mit verkauft
hat. Eines der Tiere ist bereits dem Messer des Schlächters
zum Opfer gefallen, während die beiden andern sofort in sorg-
same Pflege gegeben worden sind, um mitzuhelfen, den Be-
stand von städtischen Schweinen zu vermehren.

6. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1917

Leichlingen führt neue drastische Bestimmungen zum Verkauf von Gemüse ein

Polizeiliche Anordnung.
   Auf Grund der §§ 5, 6f und 20 des Gesetzes über die Polizei-
verwaltung vom 11. März 1850 und des § 132 des Landesverwal-
tungsgesetzes vom 30. Juli 1883 ordne ich für den Umfang der Stadt-
gemeinde Leichlingen folgendes an:
   1. Alles Gemüse der hiesigen Gemeinde wird hierdurch be-
       schlagnahmt.
   2. Die Gemüsebauern sind verpflichtet, ihr sämtliches Gemüse,
       soweit es nicht im eigenen Haushalt Verwendung findet,
       jeden Mittwoch und Samstag bis spätestens 8 Uhr vormittags
       auf dem hiesigen Wochenmarkt zum Verkauf auszustellen.
   3. Der Verkauf darf vorläufig nur an Einheimische gegen Vor-
       zeigung der Lebensmittelkarte erfolgen. Größere Mengen, wie
       die des Wochenbedarfs einer Familie dürfen weder gekauft
       noch verkauft werden.
   4. Versuchsweise will ich es bis auf weiteres gestatten, daß die
       unter 3 erwähnten Mengen auch unmittelbar beim Erzeuger,
       Händler oder im Umherziehen, aber nicht auf dem Markt ge-
       handelt werden. Jeder Mißbrauch hat die Aufhebung dieser
       Anordnung zur Folge. Das Zurückhalten von verkaufsfähiger
       Ware ist strafbar.
   5. Das auf dem Wochenmarkt etwa nicht an Privatpersonen zum
       Verkauf gelangende Gemüse ist der Gemeinde als Käuferin zur
       Verfügung zu stellen.
   6. Gegen Verstöße werde ich mit größter Strenge einschreiten.
       Wer den Bestimmungen zu 1 bis 5 zuwiderhandelt, wird, so-
       weit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis
       zu 60 Mark, für den Fall des Unvermögens mit Haft bis zu
       7 Tagen bestraft.
   7. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent-
       lichung in Kraft.
   Leichlingen, den 5. Juli 1917.
                                                  Die Polizeiverwaltung.
                                               Der Bürgermeister: Klein.

27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Beschlagnahmte Gemüsekonserven werden zum Verkauf freigegeben

                   Bekanntmachung.
   Die im Stadtkreise Solingen bei den Händlern beschlagnahmten
Gemüse-Konserven werden hiermit zum Verkauf freigegeben. Die
Abgabe hat, soweit Vorrat reicht, mit 500 Gramm auf den Abschnitt
34 der Lebensmittelkarte zu erfolgen.
   Die Abschnitte sind seitens der Händler aufgerechnet bis zum
15. Juli 1917, Kölnerstraße 147, abzuliefern.
   Solingen, den 26. Juni 1917.
                                                           Der Oberbürgermeister.

18. Mai 1917

0_1_23_58_18_mai_1917
Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-58.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 18. Mai 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Freitag, den 18. Mai.

Ganz ruhig sollte der Uebergang von „Kriegsmäßig-würdig“ begangenen Feiertag zum Alltag nicht vorübergehen. In der Veranda u., als dort es dort zu kühl geworden war, nachher in der Wirtsstube saß ein größere Gesellschaft, bestehend aus Männlein und viel, sehr viel Weibervolk, die alle bemüht waren, durch ihre Gesänge auf den „Maien“, auf „Leennz“ u. „Liebe“ dem Frühling das Dasein zu verleiden u. ihn wieder davon zu jagen! Wir fragten uns: Es gibt doch eine Polizeistunde, deren Innehaltung besonders im Kriege streng durchgeführt wird? Wie ist es denn hier damit? Ahrweiler besitzt 2 Polizeibeamte, mit großen wallenden grauschwarzen Bärten; schon meilenweit durch ihr Äußeres erkennbar. Wenn nun einer dieser Sicherheitspersonen zur Aussicht der Sonntagsruhe ahraufwärts Weiterlesen

11. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1917

Beschlagnahmung von Kunstwolle

Vermischtes.
Schleiden, 10. April. Mit dem 1. April ist

eine Bekanntmachung W. IV. 2000/2. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung]
betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art in Kraft
getreten. Durch diese Bekanntmachung werden sämt-
liche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen
aller Art einschließlich karbonisierter, auch zusammen-
gestellter aus gemischten und gewolften wollenen und
halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil-
industrie und in Mischungen untereinander oder mit
anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller
Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt
jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich
um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die
Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit
es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen
mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die
Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft in Berlin erlaubt.
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17. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. März 1917

Beschlagnahmung von Lebensmittel in Ohligs

   Ohligs. Beschlagnahmt. Am Donnerstagnachmittag
wurde am Bahnhof ein Schließkorb mit 94 Pfund Mehl Inhalt
beschlagnahmt, der einem Walder Händler gehörte. Es
handelt sich hier um Mehl, das von auswärts und unter Um-
gehung der Anmeldung bei der Z.-E.-G. eingeführt wird. Der
Schließkorb war von Mühlhausen-Ost aus avisiert. Das Mehl
wurde, wie gesagt, beschlagnahmt und gegen den Empfänger
Anzeige erstattet. – Beschlagnahmt wurden bei der
Ehefrau Sch., deren Mann sich als Feldschlächter in der Etappe
befindet, ein Schinken, 3 Würste, 63 Eier, 8 Pfund Butter,
7 Pfund Nudeln, 10 Pfund Haferflocken, 10 Pfund Graupen,
10 Pfund Erbsen, 5 Pfund Rinderfett, 5 Pfund Reis, 1½
Pfund Kaffee, 10 Pfund Mehl, 2 Pfund Dörrgemüse und 40
Pfund Büchsenfleisch. Die aufgeführten Waren sind schätzungs-
weise angegeben und wahrscheinlich der Ehefrau von ihrem
Manne aus dem Felde zugeschickt worden. Sie sind sämtlich
beschlagnahmt und bei der Behörde abgegeben worden. Ob die
Waren von dem eingezogenen Ehemann in der Etappe recht-
mäßig erworben worden sind, wird die Untersuchung ergeben.

9. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1917

Beschlagnahmte Bohnen dienten in Wald als Pferdefutter

   Wald-Mangenberg. Bohnen als Pferdefutter.
Vor einigen Tagen wurden bei einem Fabrikanten mehrere
Säcke mit sogenannten Pferdebohnen beschlagnahmt. Der Mann
hatte die Bezeichnung „Pferdebohnen“ so wörtlich genommen,
daß er sie an seine Pferde verfüttert hat. Da aber die Pferde-
bohne jetzt eine gesuchte und gern gegessene Hülsenfrucht ist, die
der menschlichen Ernährung dient, sollen die beschlagnahmten
Bohnen diesem Zwecke jetzt zugeführt werden.

27. September 1916

19160927_Obstbeschlagnahme_434

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Bei der kriegsbedingten Beschlagnahme von Äpfeln und Pflaumen können für Privatpersonen keine Ausnahmen gemacht werden.

       – Ablehnung der Ausnahmen, betr.
Pflaumen- und Apfelbeschlagnahme. Beim
Kriegsernährungsamt gehen so viele Anträge
auf Bewilligung von Ausnahmen von den
Bestimmungen der militärischen Beschlag-
nahme von Pflaumen und Aepfel oft für
ganz kleine Mengen zu, daß es nicht mög-
lich ist, alle Anfragen schnell zu beant-
worten. Grundsätzlich müssen, wie das
Kriegsernährungsamt bekannt gibt, alle
Ausnahmen zugunsten von Privatpersonen
abgelehnt werden.