18. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1916

Die offizielle Begründung der Obst-Beschlagnahme zur Sicherstellung der Marmeladen-Herstellung

                      Obst-Beschlagnahme.
   Zu der jetzt erfolgten Beschlagnahme von Aepfeln und
Pflaumen für die Mus- und Marmeladenfabrikation zur
Versorgung des Heeres und der Zivilbevölkerung mit Marme-
lade wird jetzt offiziös mitgeteilt:
   Das Mus zum Brotaufstrich ist angesichts der Fettknapp-
heit von entscheidender Bedeutung. Nur ein verhältnismäßig
kleiner Teil der Haushaltungen kann sich den Bedarf durch
Selbsteinkochen sichern. Für die Mehrzahl der Bevölkerung,
ebenso wie für das Heer, muß der Vorrat durch Fabriken be-
schafft werden. Bei der Knappheit an Nahrungsmitteln ist der
Verbrauch von frischen Pflaumen und Aepfeln außerordentlich
gestiegen; sie werden vielfach unreif geerntet und von den
Hausfrauen zum Einkochen aufgekauft. So natürlich das vom
Standpunkt des Einzelhaushaltes ist, so muß doch die Gefahr
vermieden werden, daß von den Fabriken für das Heer und für
den Massenverbrauch zu wenig verarbeitet wird und dann
Mus und Marmelade nicht bis zum nächsten Sommer, sondern
etwa nur bis Januar oder Februar ausreichen. Die bisherigen
Ankaufsergebnisse der Marmelade-Industrie, die dem Kriegs-
ernährungsamt Mitte voriger Woche vorgelegen haben, ergaben
nun, daß kaum ein Zehntel der für Heer und Bevölkerung un-
bedingt nötigen Mengen angekauft waren. Der Industrie den
Ankauf zu beliebigen Preisen, wie im vorigen Jahre, freizu-
stellen hätte neue unerträgliche Preistreibereien hervorgerufen.
Die Festsetzung von Höchstpreisen für den Groß- und Klein-
handel genügt, wie die Erfahrungen bei den Pflaumen ergeben
haben, nicht, um die zur Marmeladenherstellung nötigen Obst-
mengen zu sichern. Es war Gefahr im Verzuge, wenn nicht
ein unheilbarer Schaden geschehen sollte. Deshalb ist die er-
wähnte militärische Anordnung ergangen.

23. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juni 1916

Gegen die herrschende Kartoffelnot fordert die „Bergische Arbeiterstimme“ von den Behörden Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gehamsterter Vorräte

     Geht den Hamstern auf die Finger!
mahnten wir wiederholt die Behörden. Mit besonderem Nach-
druck müssen wir bei der jetzt herrschenden Kartoffelnot diese
Forderung erheben. Eine Sünde und Schande ist es, wenn
jetzt noch Leute, die die Kartoffeln zentnerweise im
Keller haben, täglich diese begehrte Frucht vom Markte
holen lassen und sie denen, die gar nichts haben, fortnehmen.
Die Behörde scheint jetzt aber diesen Hamstern genauer auf die
Finger zu sehen. Heute wurde ein solcher Hamster erwischt.
Es wurde festgestellt, daß der Fabrikant Karl Müller,
Weyersbergerstraße 60, die ganze Woche Kartoffeln entnommen
hat, trotzdem er zwei Zentner davon in einem Keller auf-
gespeichert hatte. Gegen den Hamster ist ein Strafverfahren
eingeleitet.
   Viel würde gewonnen werden, wenn die Behörde diesen
Fall zum Anlaß nähme, eine peinliche Kontrolle aller Haus-
haltungen vorzunehmen. Diese dürfe sich nicht nur auf die
Kartoffelbestände erstrecken, sondern müßte auf alle Lebens-
mittel ausgedehnt werden. Wer Nahrungsmittel in großen
Mengen hat, bei dem müßte beschlagnahmt werden.

16. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Juni 1916

Aufforderung an die Frauen, aktiv Teil zur Bekämpfung des Lebensmittelwuchers beizutragen

   Solingen. Beschlagnahme von Lebensmit-
teln. Wie unsere Frauen ihr Teil zur Bekämpfung oder zur
Unterdrückung des Wuchers beitragen können, dafür liegt ein
Beispiel vor, das zur Nachahmung anfeuern sollte. In Ge-
schäften an der Kohlfurth wurde von einer Käuferin festgestellt,
daß dort noch zu Vorkriegs-Preisen erworbene Nahrungsmittel
lagerten, die dort dem Anschein nach Wucherpreise anlagern
sollten. Die Frau machte von dieser Tatsache einem unserer
Mitglieder der Preisprüfungsstelle Mitteilung. Dieser zeigte
den Fall der Polizei an. Die Behörde untersuchte die Sache und
fand alle Angaben vollinhaltlich bestätigt. Gestern wurden die
dort lagernden Waren beschlagnahmt. – Wenn unsere Haus-
frauen, die heute auf der Nahrungsmitteljagd durch so viele
Läden kommen und dort gewiß mancherlei Betrachtungen
machen, ihre Wahrnehmungen immer an der richtigen Stelle
zur Kenntnis brächten, dann könnte dem Nahrungsmittelwucher
mancher Abbruch getan werden!

12. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Mai 1916

Der Wurst-Diebstahl eines Dienstmädchens und seine unbeabsichtigten Folgen für die „Herrschaft“

   Solingen. Das Verhängnis im Hamsterbau.
Ein Mädchen aus Solingen stand seit sechs Jahren in den
Diensten einer Herrschaft in Düsseldorf. Das Mädchen erhielt
kürzlich von ihrem Bräutigam, der im Felde steht, einen Brief
mit der Bitte um etwas Wurst. Das Mädchen lief sich die
Beine ab, ohne in den Besitz von Wurst zu gelangen. Die
gnädige Frau aber, bei der das Mädchen in Stellung war,
gehörte zur Familie Hamster. Die Vorratskammer war gut
gefüllt, und so manche schöne, harte Wurst wartete dort
darauf, den Weg alles Fleischernen anzutreten. In Abwesen-
heit der Madame ging das Mädchen in seiner Wurst- und
Herzensnot kurz entschlossen in die Vorratskammer und nahm
von dem Ueberfluß eine Wurst, um sie ihrem Herzallerliebsten
zu schicken. Einer anderen Bediensteten hatte es sein Vor-
haben mitgeteilt und bemerkt, es wolle der Gnädigen die Wurst
bezahlen. Als die Madame nach Hause kam, war ihr erster
gewohnter Gang in die Vorratskammer, und schnell hatte sie
mit Hamsterblick den Verlust der Wurst entdeckt. Keine Ent-
schuldigung ließ die Frau gelten. Sie bezichtigte das Mädchen
des Diebstahls und drohte mit einer Anzeige. Das Mädchen,
das sich bisher im Leben nicht das geringste hatte zuschulden
kommen lassen, geriet in große Angst. Um der Sache ein Ende
zu machen, ging es zur Polizei und machte gegen sich selbst An-
zeige. Der vernehmende Kommissar horchte bei der Erzählung
des Mädchens hoch auf und erkundigte sich sehr interessiert nach
Art und Zahl der aufgespeicherten Fett- und Fleischwaren.
Dann machte sich der Beamte mit einigen Polizisten auf die
Strümpfe. Es wurde ein Wagen requiriert, und in sausender
Fahrt ging es zur Villa „Hamsterbau“. Die gnädige Frau
machte zuerst ein ganz verdutztes Gesicht, dann fing sie an zu
lamentieren, und als das nichts half, fing sie an, in einer Art
zu schimpfen, die jede Düsseldorfer Fischfrau aus dem Felde
der Konkurrenz geschlagen hätte. Es half aber alles nichts.
Die schönen Würste, Speckseiten und Schinken wanderten aus
dem Hamsterbau auf den Wagen, um ihrer natürlichen Be-
stimmung, menschliche Mägen zu füllen, entgegengeführt zu
werden.

8. Februar 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Neue Regelungen zur Beschlagnahme für Web-, Wirk- und Strickwaren

Hilden, 8. Febr. Zur Beschlagnahme für
Web-, Wirk- und Strickwaren! Die Düsseldorfer
Handelskammer fordert die von der Beschlagnahmever-
fügung betroffenen Geschäftsleute auf, sich zu ihrem eigenen
Vorteil mit den Bestimmungen eingehend und genau
vertraut zu machen. Wer irgendwelche Zweifel und Frau-
gen zu den Verfügungen W. M. 1000 und 1300 vom
1. Februar hat, erhält auf der Geschäftsstelle Auskunft.
Anfragen und Freigabeanträge sind am besten vor der Ab-
sendung an das Webstoffmeldeamt der Handelskammer
einzureichen. Wer mit der Erfüllung der Meldevorschrif-
ten nicht zurechtkommt, (Kriegerfrauen) kann sich jeder-
zeit auf der Handelskammer Rat einholen.

15. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1915

Die aktuelle Kartoffelnot zwingt den Landkreis Solingen zur Beschlagnahme bei den Landwirten

    Kartoffel-Beschlagnahme.
   Der Landrat macht bekannt:
   Auf Grund der neuen Bestimmung des Bundesrats werden
hiermit in den Landgemeinden des Landkreises
Solingen bis auf weiteres die gesamten Kartoffel-
vorräte bei den Landwirten für den Kreiskommunalver-
band beschlagnahmt.

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4. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. November 1915

Das stellvertretende Generalkommando präzisiert auf Anfrage die Beschlagnahmebestimmungen für Nickel, die für die Schneidwarenindustrie in Solingen von großer Bedeutung sind

Die Beschlagnahme der Nickelbäder.
   Tiefeingreifend in die Fabrikation Solinger Stahlwaren sind
die Bestimmungen über die Beschlagnahme von Nickel und Nickel-
salzen in unseren galvanischen Anstalten. Ueber die Auslegung der
Verordnungen herrschte vielfach noch keine Klarheit; diese wird in
einigen wichtigen Fragen geschaffen durch die Antwort, die das
Stellvertretende Generalkommando in Münster dem Besitzer einer
hiesigen galvanischen Anstalt, Fabrikant M., auf seine Anfrage ge-
geben hat. Die Antwort lautet:

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1. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1915

In der Generalversammlung der Konsumgenossenschaft „Solidarität“ in Ohligs wird zunächst einmal die schwierige Entwicklung in den vorigen Kriegsmonaten eingehend dargestellt. Anschließend kommt man zu den aktuellen Probleme in der Ernahrungs- und Versorgungslage. Eine einstimmig angenommene Resolution lehnt die bisherigen Maßnahmen der Regierung zur Regulierung der Lebensmittelpreise als vollkommen unzureichend ab und fordert, um eine weitere Unterernährung gerade der ärmeren Bevölkerung zu verhindern, die sofortige Beschlagnahme sämtlicher Nahrungsmittel.

Die Kriegs-Generalversammlung der
   Genossenschaft „Solidarität“.
   Die 13. Ordentliche Generalversammlung der Konsumgenossen-
schaft „Solidarität“ tagte gestern nachmittag im Hotel „Victoria“
in Ohligs. Die Versammlung war trotz des schönen, zu einem
Spaziergang ins Freie lockenden Tages, sehr zahlreich besucht. Der
Vorsitzende, Genosse Ernst Christmann, eröffnete die Versammlung.
Ein Antrag auf Umstellung einzelner Tagesordnungspunkte wird
abgelehnt.

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28. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Meldepflicht und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi) und Asbest

Solingen. Anzeigepflicht für Gummi. Das
stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps erlässt
eine Bekanntmachung über die Bestandserhebung und Beschlag-
nahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und As-
best sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung
dieser Rohstoffe. Die Verfügung ist schon am 24. Juli 1915,
mitternachts 12 Uhr, in Kraft getreten. Meldepflichtige und be-
schlagnahmt werden sämtliche Vorrate an Rohkautschuk, Kaut-
schuklösungen in rohem, halbfertigem und fertigem Zustand.
Vorräte bis zu 1 bezw. 10 Kilogramm sind befreit. Nur
meldepflichtig sind – diese Vorräte werden also vor-
läufig nicht beschlagnahmt – 1. Zahngummi, 2. Altgummiab-
fälle (z.B. alte Autoreifen, Luftschläuche, Fahrraddecken,
Gummiabfälle, auch Gummischuhabfälle), 3. Regenerate, 4. gum-
mierte Stoffe, Gewebe und Kleidungsstücke, z.B. Herrengummi-
mäntel und -Gummiumhänge, Ballonstoffe und Flugzeugstoffe
usw., 5. Fahrrad- und Aeroplangummi, z. B. Fahrraddecken
und Fahrradschläuche, Aeroplanraddecken, -schläuche, 6. Chirur-
gische und andere Waren, z.B. Hupenbälle, Gummisauger usw.
– doch sind diese zu 6. genannten Waren nur von Gummifabriken
und -Verkaufsgeschäften, sowie Gummiwarenhändlern und
Bandagisten anzugeben – , 7. Asbeste, 8. Asbestfabrikate, jedoch
sind von diesen Gegenständen in § 5 der Bekanntmachung ge-
wisse Mindestmengen von der Meldepflicht befreit.