Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. August 1917
Den Trachten und Abzeichen der Diakonissen wurde gesetzlicher Schutz zugesprochen.
– Berufstrachten. Den Schwestern der
dem Kaiserswerther Verbande angeschlosse-
nen Diakonissen-Mutterhäuser, ferner der
Rheinischen Frauenhilfe in Barmen und des
Rheinisch-Westfälischen-Diakonievereins in
Lennep ist für ihre Trachten und Abzeichen
der gesetzliche Schutz zuerkannt worden.