Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juni 1916
Unfallvorsorge
Heilverfahren nach Unfällen.
Bei Verletzungen ist es sehr wichtig, sofort das beste
Heilverfahren in die Wege zu leiten; das lehren uns
die Fälle, in denen dieser Grundsatz nicht genügend
beachtet wurde, wie z.B.: Ein 14jähriges Mädchen
erlitt beim Heben eines schweren Topfes durch außer-
gewöhnliche Anstrengung eine leichte Verletzung, be-
stehend in einer Zerrung der Muskeln des linken
Armes und des Schultergelenks. Der Vater ließ die
Verletzte von einem sogenannten „Heilkundigen“ be-
handeln, der, eine Ausrenkung des Schultergelenks
vermutend, wiederholte Einrenkungsversuche vornahm.
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