Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 475 vom 17.9.1916
Regelung des Verkaufs und der Lieferung von Kartoffeln.
Kartoffelversorgung.
D. Benrath, 15. Sept[ember]. Gemäß Festsetzung des
Herrn Landrats vom 18. August ist der Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger nur der Ge-
meinde oder den von ihr beauftragten Händ-
lern gestattet, soweit nicht der Bürgermeister
Ausnahmen hiervon ausdrücklich zulässt. Auf
Grund dieser Festsetzung ist bisher sowohl einer
Anzahl von Händlern der Aufkauf von Kar-
toffeln bei den Landwirten gestattet, als bei
letzteren auch die direkte Abgabe von Kartoffeln
an die Verbraucher zugelassen. Alle diese Aus-
nahmebewilligungen sind nunmehr hinfällig, so
daß ausschließlich die Gemeinde zum Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger berechtigt ist. Als
einzige Ausnahme gilt bis auf weiteres nur
noch der direkte Kartoffelverkauf vom Erzeuger
an den Verbraucher gelegentlich des
hiesigen Wochenmarktes, sofern die
Erzeuger den für den einzelnen Markttag fest-
zusetzenden Verkaufspreis einhalten. Vom
16. d[ie]s[e]s M[ona]ts ab regelt sich die Kartoffelversor-
gung ausschließlich nach der Verordnung des
Herrn Landrats vom 8. d[ie]s[e]s M[ona]ts. Wann und wo
die neuen Kartoffelkarten zur Ausgabe
gelangen werden, wird noch besonders bekannt
gemacht. Bis dahin müssen sich die einzelnen
Haushaltungen darüber schlüssig werden, ob sie
ihren Bedarf einstellen oder wöchentlich be-
ziehen wollen. Jedem, der über geeignete Räum-
lichkeiten verfügt, wird das Einkellern der ihm
für die Zeit vom 16. September bis 15. April
zustehenden Kartoffelmengen empfohlen. Auf
alle Fälle müssen sich die Verbraucher für eine
bestimmte Kartoffel-Verteilungsstelle ent-
schließen und sich bei dieser demnächst unter Vor-
zeigung der neuen Kartoffelkarte in die
Kundenliste eintragen lassen; denn nur
dann haben die Verbraucher damit zu rechnen,
daß sie ihren Kartoffelbedarf wunschgemäß
decken können. Für die Lieferung von Kartoffeln
kommen in Frage: 1. die Erzeuger, 2. die in-
dustriellen Betriebe, 3. die Gemeinde, 4. die Ver-
kaufsstellen (Händler). Die Gemeinde selbst wird
voraussichtlich nur zur zentnerweisen Abgabe
von Kartoffeln ab Güterbahnhof in der Lage
sein. Bei den Händlern werden die Kartoffeln
durchweg teurer sein, wie bei den übrigen Ver-
teilungsstellen, sie können aber bei zentner-
weisem Bezug die Kartoffeln ins Haus liefern.