12. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1917

Ein Beschluss des Kreiswirtschaftsamtes sieht vor, Brot frische Kartoffeln zuzusetzen – die Umsetzung erweist sich als schwierig.

Hilden, 12. Nov. Der Beschluß des Kreiswirt-
schaftsamtes, im Landkreise Düsseldorf dem Brot frische
Kartoffeln zuzusetzen, bereitet in seiner Durchführung 
Schwierigkeiten. Dem Kriegswirtschaftsamte war es nicht
gelungen, eine Anlage für die Trocknung der Kartoffeln zu
gewinnen, um die Kartoffeln bis zum 1. Februar, von
welchem Tage an zum Backen des Brotes als Zusatz Kar-
toffelmehl geliefert wird, in einen Zustand zu bringen, der
ein eßbares Brot sichert. Infolgedessen sollten die Kar-
toffeln in frischem Zustande dem Brot zusetzt werden. In
Benrath hat man von diesem Zusatz abgesehen und be-
schlossen, die Kartoffeln als Zulage zur verminderten Brot-
ration zu verteilen, und auch in Hilden wird man in dieser
Richtung folgen müssen.

26. September 1916

26-09-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 486 vom 26.9.1916

Ausgabe von Fleisch in Benrath.

Fleischabgabe.
D. Benrath, 22. Sept[ember]. Heute, Samstag, wer-
den auf Feld W.2 des neuen Lebensmittelbuches
150 Gramm Fleisch, und zwar zur Hälfte Rind-
und Kalbfleisch und zur Hälfte Schweinefleisch
ausgegeben. Die Preise sind unverändert.

17. September 1916

17-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 475 vom 17.9.1916

Regelung des Verkaufs und der Lieferung von Kartoffeln.

Kartoffelversorgung.
D. Benrath, 15. Sept[ember]. Gemäß Festsetzung des
Herrn Landrats vom 18. August ist der Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger nur der Ge-
meinde oder den von ihr beauftragten Händ-
lern gestattet, soweit nicht der Bürgermeister
Ausnahmen hiervon ausdrücklich zulässt. Auf
Grund dieser Festsetzung ist bisher sowohl einer
Anzahl von Händlern der Aufkauf von Kar-
toffeln bei den Landwirten gestattet, als bei
letzteren auch die direkte Abgabe von Kartoffeln
an die Verbraucher zugelassen. Alle diese Aus-
nahmebewilligungen sind nunmehr hinfällig, so
daß ausschließlich die Gemeinde zum Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger berechtigt ist. Als
einzige Ausnahme gilt bis auf weiteres nur
noch der direkte Kartoffelverkauf vom Erzeuger
an den Verbraucher gelegentlich des
hiesigen Wochenmarktes, sofern die
Erzeuger den für den einzelnen Markttag fest-
zusetzenden Verkaufspreis einhalten. Vom
16. d[ie]s[e]s M[ona]ts ab regelt sich die Kartoffelversor-
gung ausschließlich nach der Verordnung des
Herrn Landrats vom 8. d[ie]s[e]s M[ona]ts. Wann und wo
die neuen Kartoffelkarten zur Ausgabe
gelangen werden, wird noch besonders bekannt
gemacht. Bis dahin müssen sich die einzelnen
Haushaltungen darüber schlüssig werden, ob sie
ihren Bedarf einstellen oder wöchentlich be-
ziehen wollen. Jedem, der über geeignete Räum-
lichkeiten verfügt, wird das Einkellern der ihm
für die Zeit vom 16. September bis 15. April
zustehenden Kartoffelmengen empfohlen. Auf
alle Fälle müssen sich die Verbraucher für eine
bestimmte Kartoffel-Verteilungsstelle ent-
schließen und sich bei dieser demnächst unter Vor-
zeigung der neuen Kartoffelkarte in die
Kundenliste eintragen lassen; denn nur
dann haben die Verbraucher damit zu rechnen,
daß sie ihren Kartoffelbedarf wunschgemäß
decken können. Für die Lieferung von Kartoffeln
kommen in Frage: 1. die Erzeuger, 2. die in-
dustriellen Betriebe, 3. die Gemeinde, 4. die Ver-
kaufsstellen (Händler). Die Gemeinde selbst wird
voraussichtlich nur zur zentnerweisen Abgabe
von Kartoffeln ab Güterbahnhof in der Lage
sein. Bei den Händlern werden die Kartoffeln
durchweg teurer sein, wie bei den übrigen Ver-
teilungsstellen, sie können aber bei zentner-
weisem Bezug die Kartoffeln ins Haus liefern.

15. September 1916

15-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 472 vom 15.9.1916

Anordnung über Vorberechtigte bei der Milchversorgung.

Milch für Säuglinge und Kranke.
D. Benrath, 14. Sept[ember]. Auf Grund der
Milchkarte haben die Inhaber zu bean-
spruchen: für Säuglinge bis zum vollendeten
1. Lebensjahr ¾ Liter, für Kinder vom Beginn
des 2. bis vollendeten 6. Lebensjahre ½ Liter,
für hoffende Frauen ½ Liter, für stillende
Mütter 1 Liter, für Kranke je nach ärztlicher
Anordnung ½ – 1 Liter täglich. Die den Klein-
handel mit Milch betreibenden Händler und
Milcherzeuger sind verpflichtet, die Inhaber von
Milchkarten als Kunden anzunehmen, in eine
Kundenliste einzutragen und ihnen die zu-
stehende Milch täglich zu verkaufen. Zur
Zurückweisung von solchen Vorberechtigten sind
die Händler und Milcherzeuger erst dann be-
rechtigt, wenn sie für so viel Milch Kunden ange-
nommen haben, als ihnen überhaupt zur Ver-
fügung steht. Sie dürfen erst dann, wenn die
Bevorrechtigen die ihnen anstehende Milch-
menge erhalten haben, die etwa übrig bleibende
Milch an andere Verbraucher abgeben. Die In-
haber der Milchkarten müssen die ihnen zu-
stehende Milch auf Verlangen des Lieferanten
bei diesem abholen; sie können mit ihm aber
auch die Zustellung der Milch vereinbaren. Diese
Anordnung tritt am 15.September in Kraft.

12. August 1918

12081916 Kaiserglückwünsche

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. August 1916

Geldgeschenk des Kaisers für einen Vater von 10 Soldaten

Benrath. Der Gärtner Ringe von hier, der
10 Söhne im Felde hat, von denen vier verwundet
sind, sandte dem Kaiser kürzlich eine Gruppenaufnahme
seiner Söhne. Darauf ging vom Kaiser ein Glück-
wunschschreiben und ein Geldgeschenk von 500
Mark ein.

21. September 1915

1915 09 21-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. September 1915

Geländeübung ins Bergische Land der Jugendkompagnien Hilden, Benrath und Ratingen

Hilden, 21. Sept. Begünstigt von schönstem Herbstwetter führten am letzten Sonntage die Jugendkompagnien von Hilden, Benrath und Ratingen eine größere Geländeübung ins Bergische Land und zwar nach Altenberge aus. Hier fanden für beide Konfessionen Gottesdienste statt, zu denen sich die Herren Pfarrer Ibeling und Vikar Bürschgens von hier in liebenswürdigster Weise zur Verfügung gestellt hatten. Der Sturmangriff auf die steilabfallenden Berge Altenbergs stellte an die Kräfte der Jungmannschaften große Anforderungen und kostete manche Schweißtropfen. Von Altenberg führte der Marsch über Odenthal, Schlebusch nach Opladen, wo die Kompagnien von der Bataillionsmusik des Infanterie-Regiments Nr. 39, Garnison Ratingen, abgeholt und zum Bahnhof gebracht wurden und ein stramm durchgeführter Parademarsch der etwa 330 Jungmannschaften den Schluß bildete. Gegen 8 Uhr kehrte die Jugendkompagnie nach Hilden zurück. 

14. Mai 1915

1915 05 14-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. Mai 1915

Französische Kriegsgefangene treffen in Hilden ein. Beschäftigt werden sie bei der Firma Balcke und Tellering in Hilden.

Hilden, 14. Mai. Anfang nächster Woche werden hier 120 gefangene Franzosen eintreffen, die bei der Firma Balcke u. Tellering beschäftigt werden. Unterkunft finden die Gefangenen in Benrath, von wo aus sie sich täglich zur Arbeitsstätte begeben. Bekanntlich werden in Benrath seit einiger Zeit ebenfalls kriegsgefangene Franzosen beschäftigt, welche dann gemeinsam untergebracht werden.

30. April 1915

1915 04 30

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. April 1915

Die gefangene und in Benrath beschäftigten Franzosen erregen insbesondere das Aufsehen von Kindern. Das (und ein Zwischenfall am Rhein) nimmt das Rheinisches Volksblatt zum Anlass, Eltern darauf hinzuweisen ihre Kinder nicht ohne Aufsicht zu lassen.

Hilden, 30. April. Die in Benrath beschäftigten gefangenen Franzosen scheinen auch auf die Hildener Jugend eine große Anziehungskraft auszuüben. In Scharen ziehen die kleinen Neugierigen nach Benrath. Hiergegen ist an sich nichts einzuwenden. Die Hauptsache ist nur, daß die Kinder von ihren Eltern ermahnt und darauf hingewiesen werden, in welcher Weise sie sich gegenüber den Franzosen zu verhalten haben. Hierbei sind die gleichen Gesichtspunkte maßgebend wie sie für uns Erwachsene die Richtschnur bilden. Abgesehen hiervon bringt das Wandern der Jugend seine Gefahren mit sich. So hatte sich vorgestern eine Anzahl Hildener Jungens am Rhein in einen Kahn begeben. Zwei Knaben fielen in das Wasser, zum Glück an einer Stelle, die nicht tief war und eine Rettung möglich machte. Hieraus ergibt sich, daß es nicht zweckmäßig ist, wenn die Kinder solche „Besichtigungsreisen“ ohne Begleitung der Eltern unternehmen.

29. April 1915

29.4.15 Langenfeld

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 29.4.1915

Bericht über eine Gemeinderatssitzung in Langenfeld.

 Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
=r. Langenfeld, 28. April. In der letzten Ge-
meinderatssitzung teilte der Vorsitzende
mit, daß zum Neubau der katholischen Schule
Immigrath eine staatliche Beihilfe von 15 000
Mark bewilligt worden ist. Ferner sei zur Neu-
deckung des Weges von Immigrath nach Rich-
rath von der Provinz als letzte Rate eine Bei-
hilfevon 2300 M[ar]k bewilligt worden. Für die
Ausbesserung des Weges bekommt die Gemeinde
nun im ganzen 4300 Mark von der Provinz. Weiterlesen