Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918
Wer den Behörden bei der Ergreifung entflohener Kriegsgefangener hilft, kann Geldbelohnungen oder sogar eine Ehrenurkunde erhalten.
Belohnung.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos 7. Armee-
korps geht uns folgendes zu:
Es kommt vielfach vor, daß Gefangene, die aus Gefangenen-
lagern entwichen sind, sich tagelang umhertreiben, ehe ihre Wieder-
ergreifung gelingt. Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, daß
es durchaus im vaterländischen wie auch im eigenen Interesse liegt,
die Behörden beim Ergreifen von entwichenen Gefangenen zu unter-
stützen, da durch diese auch die Sicherheit in hohem Maße gefährdet
wird. Jeder muß es für seine Pflicht halten, irgendwelche Wahr-
nehmungen über solche verdächtigen Personen ohne Verzug beim
nächsten Aufsichtsorgan mitzuteilen und selbst alles, was zur Er-
greifung solcher dienen kann, beizutragen. Den Personen, welche bei
der Wiederergreifung Kriegsgefangener besondere Umsicht zeigen,
wird seitens des stellvertretenden Generalkommandos die gebührende
Anerkennung nicht versagt. Je nach Lage des Falles werden für die
Wiederergreifung im Einzelfalle Geldbelohnungen bis zur Höhe von
20 Mark gewährt. In gewissen Fällen erfolgt auch Anerkennung
durch Aushändigung einer besonders für diesen Zweck hergestellten
von Seiner Exzellenz, dem kommandierenden General unterzeichneten
Ehrenurkunde.