25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Ausreise der freien Ausländer

   Ausreise der freien Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und
                                     Luxemburger.
   Auf Grund der Waffenstillstandsbedingungen werden alle freien
Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und Luxemburger mit Einschluß
von im Anklagezustand Befindlichen und bereits Verurteilten auf
ihren Wunsch sofort in die Heimat entlassen. Die Abreise muß mit
jeder sich bietenden Fahrgelegenheit sofort erfolgen. Ein Sammel-
transport findet nicht statt. Die Ausreisepapiere werden im Stadt-
hause, Zimmer N[umme]r 56, ausgefertigt.
   Auf die Ausreise Verzichtende haben eine schriftliche Verzicht-
erklärung abzugeben. Dieselben werden deshalb aufgefordert, sich am
Dienstag, dem 26. November 1918, vormittags von 9-12 Uhr im
Polizeibureau, Stadthaus, Zimmer N[umme]r 56, einzufinden, woselbst diese
Verzichterklärung zu Protokoll zu geben ist.
   Solingen, den 24. November 1918.
   Der Oberbürgermeister:               Der Arbeiter- und Soldatenrat.
              Dicke.                                    Kretzen. Boes.

17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1918 

Ein Vorschlag für die bevorstehende Unterbringung der französischen und amerikanischen Truppen im Rheinland wird in der Presse unterbreitet.

   –  Zur bevorstehenden Besetzung des Rhein-
landes wird geschrieben: Nach den bisherigen Zei-
tungsmitteilungen muß man annehmen, daß die
drei Festungen Mainz, Koblenz und Köln unmit-
telbar nach Ablauf des Waffenstillstandes oder
am Ende desselben von französischen und ame-
rikanischen Truppen besetzt werden. Wie dies auf
die Städte und das Land verteilt werden soll,
weiß man bis jetzt noch nicht. Deshalb möchte der
Einsender dieser Zeilen, welcher in den vier Kriegs-
jahren im Interesse der Heeresverwaltung öfter
im besetzten westlichen Gebiete war, kurz einige
Beobachtungen und Vorschläge mitteilen. Der Ver-
fasser hat diese Beobachtungen ganz besonders
gemacht in den Orten Charleville, Rethel, Cam
brat, Valenciennes, dann in Gent, Mons, Namur,
Antwerpen und in manchen anderen Städten. Hier
waren überall unsere Truppen in öffentlichen Ge-

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14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

Weil sie einem Agenten halfen, belgische Staatsangehörige über die Grenze zu schaffen, müssen drei Düsseldorfer ins Gefängnis.

   a. Düsseldorf. Beihilfe zur Selbstbefreiung feind-
licher Ausländer. Wegen dieser Beschuldigung mußten sich
die Arbeiter Franz Vanderstraten, Leon von Couvenbergh und die
Tagelöhnerin Ottilie Bleminke vor der Strafkammer verantworten.
Sie hatten einem Agenten, der belgische Staatsangehörige über die
Grenzen schaffte, solche Leute zugeführt. Der Angeklagte Va. erhielt
8 Monate, Cou. und Bl. je 6 Monate Gefängnis.

17. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1917

Aus verschiedenen Gründen wurden in Ohligs an einem Tag sieben Personen festgenommen.

Ohligs. Verhaftet. Gestern wurden hier sieben Per-
sonen festgenommen, darunter zwei Belgier, die sich ohne Er-
laubnis von ihren Arbeitsstellen in Duisburg entfernt hatten,
zwei Personen, die sich schon längere Zeit hier herumtrieben
und die angeblich aus Essen oder Dortmund sein sollen. Diese
Leute wurden dem Bezirkskommando übergeben, da sie im
Verdacht stehen, sich der Militärpflicht entzogen zu haben.
Ferner wurden zwei Soldaten verhaftet, weil sie den ihnen ge-
währten Urlaub überschritten hatten. Schließlich wurde noch
eine Person wegen Diebstahls verhaftet.

29. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1917

Ein belgischer Maurer wurde wegen absichtlicher Sachbeschädigung auf einer Heeresbaustelle in Benrath zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

   e. Richrath. Ein gefährlicher Mensch. An den Neu-
bauten der Benzinlagerwerke für die Heeresverwaltung in der Nähe
von Benrath wurde zur Beförderung von Baumaterialien ein elektri-
scher Aufzug benutzt. Unbefugten war die Benutzung des Aufzuges
auf das strengste verboten und aus Sicherheitsgründen alle Maschinen-
lager, d[as] h[eißt] die Schmierlöcher besonders verdeckt worden. Am 27. Juli
bemerkte ein Bauführer der Firma Zingraf in Düsseldorf den bel-
gischen Maurer Maximilian L. von hier an dem in Tätigkeit gesetzten
Aufzug und aus mehreren Lagern kam Rauch heraus. Auf den Zu-
ruf des Bauführers lief der Maurer davon und eine Besichtigung des
Aufzuges ergab, daß Sand in die Schmierlöcher gestopft und mehrere
Lager dadurch in Brand geraten waren. Wegen Sachbeschädigung
wurde der Maurer verhaftet und mußte sich vor der Strafkammer in
Düsseldorf verantworten. Der Angeklagte erzählte in gebrochenem
Deutsch, er habe lange auf Mörtel gewartet und sich schließlich diesen
mit dem Aufzug selbst in die Höhe gezogen. Entschieden stellte er in
Ab[rede] an den Aufzugslagern etwas gemacht zu haben. Viele Um-
stände, besonders frühere Schwätzereien, wurden gegen ihn ausgelegt.
Der Betriebsleiter der Neubauten führte als Zeuge aus, durch den
Brand der Maschinenlager hätte ein nicht zu übersehendes Unglück
entstehen können. Kurzschluß in der elektrischen Leitung würde sicher
entstanden sein und sich dieser Brand dann auf die Benzinlager über-
tragen haben. Wegen dem fehlenden Mörtel habe sich der Angeklagte
nicht aufzuregen brauchen, denn es habe sich für den Mann um Lohn-
arbeiten gehandelt. Das Gericht war der Ansicht, der Angeklagte
habe mit Absicht den Aufzug beschädigt, um einen Brand hervorzu-
rufen und verurteilte ihn zu der höchsten Strafe von 2 Jahren Ge-
fängnis. Weinend beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

18. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1917

Warnung vor der Unterstützung flüchtender Zwangsarbeiter

Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen rus-

sische oder belgische Arbeiter im wehrpflichtigen Alter
oder Kriegsgefangene auf Zureden oder mit Unter-
stützung von Inländern nach dem neutralen Ausland,
namentlich nach Holland, geflüchtet sind, um von dort
aus ihre Heimat zu erreichen.
Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß hier-
durch nicht nur die einheimische Wirtschaft durch Ent-
ziehung von Arbeitskräften geschädigt, sondern auch
wehrfähige Mannschaften dem Feinde zugeführt werden.
Wer das Entweichen in irgend einer Weise unterstützt,
macht sich des Landesverrates schuldig, der nach §§ 89,
90 Abs[atz] 1 Nr. 3 Reichsstrafgesetzbuches mit schwerer
Zuchthausstrafe bedroht wird.
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1. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Mai 1917

Illegaler Kohlenhandel an Solingens Nordbahnhof

   Solingen. Selbständig gemacht. Ein als Ablader
am Nordbahnhof beschäftigter Belgier hat aus den Waggons
erhebliche Mengen Kohlen beiseite geschaf[f]t und dann einen
schwunghaften Handel mit den jetzt so begehrten „schwarzen
Diamanten“ betrieben. Der Umsatz der Ware machte bei dem
jetzigen Kohlenmangel natürlich keine Schwierigkeiten.
Die Polizei hat den Mann jetzt aber verhaftet und das neu-
gegründete Geschäft geschlossen.

11. November 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. November 1916

Maßnahmen gegen arbeitslose Belgier in den besetzten belgischen Landesteilen

Zur Heranziehung der „Arbeitslosen“
in Belgien zur Arbeit.
Die Heranziehung der seit jetzt zwei ganzen Jahren

feiernden belgischen Arbeiter zu nutzbarer Arbeit, welche
die oberste Heeresleitung in Uebereinstimmung mit den
Obersten Reichsbehörden veranlaßt hat, wird nach wie
vor von unseren Gegnern scharf angegriffen. Das
ist nicht verwunderlich, weil diesen jedes Mittel recht
ist, um Deutschland herabzusetzen und zu schädigen.
Diese Maßregel ist nicht nur zum Nutzen Belgiens,
sondern auch mittelbar zum Nutzen Deutschlands –
also muß sie als barbarisch und völkerrechtswidrig
verschrien werden.
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22. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1915

Barmer Steinhauer muss nach Geschenken an Kriegsgefangene ins Gefängnis

                  Strafkammer Elberfeld.
   Kriegsgefangenen Geschenke zu machen, ist
nicht nur deutschen Staatsangehörigen, sondern auch Aus-
ländern verboten. Der Steinhauer Martin P. aus Barmen
versuchte am 29. August kriegsgefangenen Belgiern und Fran-
zosen, die in einer Fabrik an der Haspelerbrücke untergebracht
sind, ein Kautabak, Zigaretten, sowie ein kleines Messer ent-
haltendes Paket zuzustecken. Vorübergehende und der Wacht-
posten verhinderten das. P. wurde gestern auf 3 Tage ins
Gefängnis geschickt.

16. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1915

Haftstrafen für eine Frau wegen eines Obstgeschenks an französischen Kriegsgefangenen sowie für Ausländer wegen unerlaubtem Wohnortwechsel

                  Strafkammer Elberfeld.
   Mit französischen Gefangenen trat die Witwe
Ludmilla R. aus Haan in Verbindung. Gelegentlich eines
Spazierganges entfiel einem Kinde der noch unbescholtenen
Frau, einer Oesterreicherin, eine Birne und rollte in einen
Chausseegraben, den französische Gefangene ausbesserten. Einer
von ihnen reichte sie der Frau zuvorkommend zurück, sie ver-
zichtete jedoch auf die Annahme der Frucht und schenkte sie dem
Gefangenen. Hierin wurde eine strafbare Handlung erblickt,
die das Gericht mit 1 Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe, verurteilte. Das Gericht riet der Angeklagten,
ein Gnadengesuch einzureichen.

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30. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1915

Verbotener Verkehr mit Kriegsgefangenen.
bringt immer wieder Personen (meistens Frauen) auf die
Anklagebank. Gewöhnlich ist es die den Frauen angeborene
Neugierde, die zu dem verbotenen Verkehr Anlaß gegeben hat.
Zwischen Hilden und Benrath wurden im Mai französische
Kriegsgefangene beschäftigt. Diese Leute wollte die Ehefrau
J., eine geborene Belgierin, unbedingt einmal sehen und begab
sich am 12. Mai in Begleitung ihrer Tochter und von Freun-
dinnen in die Nähe der Arbeitskräfte der Franzosen. Sie
unterhielt sich ziemlich laut mit ihrer Tochter in französicher
Sprache und erregte dadurch lebhaftes Interesse bei den Kriegs-
gefangenen. Mit einem der Leute ließ sie sich in eine Unter-
haltung ein. Sie soll diesem auch Geld zugesteckt haben.
Bewachungsmannschaften brachten die Frau zur Anzeige, und
am Samstag hatte sie sich vor der Strafkammer in Düsseldorf
zu verantworten. Die Frau, die sich mit Unkenntnis der gesetz-
lichen Bestimmungen entschuldigte, wurde zu 1 Tag Gefängnis,
der geringsten zulässigen Strafe, verurteilt.

9. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juni 1915

Beispiele kriegsbedingter Urteile der Strafkammer in Elberfeld.

Strafkammer Elberfeld.
   Ein Feldpostpaketmarder wurde vor einiger
Zeit in Barmen in der Person des am dortigen Hauptpostamt
als Aushelfer beschäftigten Georg B. entlarvt.  B. war im Ok-
tober vorigen Jahres als Hilfbeamter eingetreten. Seit
dieser Zeit wurde mehrfach Beschwerde darüber geführt, daß
Feldpostpaketchen nicht angekommen seien, und die Verwaltung
des Postamtes sah sich infolgedessen natürlich veranlaßt , ein-
zelne Beamte, die vielleicht in Frage kommen konnten, be-
obachten zu lassen. Insbesondere erschien B. verdächtig, weil
festgestellt worden war, daß die verschwundenen Paketchen
sämtlich durch seine Hände gelaufen waren. Eines Tages
wurde er auf frischer Tat erwischt, als er ein Paketchen, das
an einen im Felde stehenden Barmer zur Beförderung auf-
gegeben worden war, verschwinden ließ. Bei seiner amtlichen
Vernehmungen gab er nicht nur diese, sondern auch noch mehrere
andere Verfehlungen zu. In der gestrigen Verhandlung vor
der Strafkammer widerrief er das frühere Geständnis zwar,
das Gericht hielt ihn aber für schuldig und verurteilte ihn zu
5 Monaten Gefängnis.
          Eine empfindliche Strafe wurde über den Erd-
arbeiter Franz B. aus Solingen, einen Belgier, verhängt,
nämlich 2 Monate Gefängnis, weil er ohne polizeiliche Er-
laubnis seinen Aufenhaltsort Solingen verlassen hatte. Auf
diese Strafe wurde ihm ein Monat der erlittenen Unter-
suchungshaft angerechnet.
           Mehrere Mehlhändler aus Elberfeld und Barmen
wurden zu Geldstrafen von 5 bis 20 Mark verurteilt, weil sie
von ihren Mehlvorräten größere Mengen verkauft hatten, als
ihnen zustand.

15. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. April 1915

Die ersten Kriegsgefangenen (Franzosen und Belgier) sind in Wald eingetroffen.

Wald. Nun hat auch Wald seine Gefangene!
Am Dienstagnachmittag gegen 4 Uhr sind sie aus dem Senne-
lager hier eingetroffen, und im Lokale Schleiffer in Westers-
burg untergebracht. Die Leute werden dort auch beköstigt. Be-
reits gestern morgen haben sie in drei Gruppen von je 20
Mann an der Heid-, Wiedenhofer und Charlottenstraße mit
ihrer Kulturarbeit, die im Umgraben von Gärten und anderem
brachliegenden Lande besteht,begonnen. Die Gefangenen sind
Franzosen und Belgier und durchweg Personen im besten
Mannesalter.

6. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. April 1915

Osterspaziergang der französischen und belgischen Kriegsgefangenen in den Wupperbergen

   – Den seit einigen Tagen hier beschäftigten gefangenen
Franzosen und Belgiern wurde insoweit eine kleine
Osterfreude bereitet, als sie zu Spaziergängen (selbstverständlich
unter Beobachtung) ausgeführt und ihnen insbesondere die Schön-
heiten unserer Wupperberge gezeigt wurden. Die Gefangenen
waren trotz des schlechten Wetters von der Schönheit unserer
Gegend geradezu überrascht. Selbstverständlich hatten die roten
Hosen und bunten Uniformen zahlreiche Neugierige angelockt, so
daß sich der Zug in Widdert und Höhscheid geradezu verdoppelt
hatte. Die Gefangenen, unter denen sich auch gebildete Fran-
zosen befinden, sprachen sich über die hiesige Bevölkerung wie auch
über ihre Behandlung äußerst lobenswert aus. Sie finden es
hier bedeutend besser, als in den französischen Schützengräben.

29. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Dezember 1914

Die Solinger Polizeiverwaltung organisierte eine Weihnachtsbescherung für die Kinder der internierten Ausländer.

  Solingen. Eine Weihnachtsbescherung für die
Kinder der in Solingen internierten Ausländer-Familien hatte
am Weihnachtsabend die hiesige Polizeiverwaltung ausgerichtet.
Es handelte sich in der Hauptsache um Familien, die seit vielen
Jahren in Deutschland wohnen, allerdings noch die belgische
Staatsangehörigkeit besitzen. Die Kinder dieser Familien sind
in Deutschland erzogen und haben unsere Schulen besucht.