11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Sofortmaßnahme zur Einrichtung zusätzlicher Gas- und elektrischer Anschlüsse in Solingen

Achtung!                               Achtung!
Beleuchtungs-Angelegenheiten.
   Es gilt den Familien, die wegen Petroleum-
mangel häufig im Dunklen sitzen müssen, möglichst
sofort Hilfe zu bringen.
   Es ist deshalb beschlossen worden, sofort soviel
Gas- und elektrische Anschlüsse herstellen zu lassen,
als die städtischen Werke herstellen können.
   Die Hauseigentümer; die ohne solche Anschlüsse
sind, haben die Anmeldung umgehend in den
Büros der städtischen Werke, Gasstraße, zu be-
wirken. Wo der Hauseigentümer die Anmeldung
unterläßt, hat sie der Mieter zu erstatten.
   Die Anschlüsse werden beschleunigt, eventuell
sogar gegen den Willen einzelner einsichtsloser
Hausbesitzer aufgeführt. Bei Bedürftigkeit werden
Ratenzahlungen, eventuell Zuschüsse gewährt.
   Die Werke benötigen für diese Arbeiten eine
Anzahl Installateure. Heimkehrenden Soldaten
oder Arbeitslosen wird aufgegeben, sich den Werken
sofort zur Verfügung zu stellen.
                Der Solinger Arbeiter- und Soldaten-Rat.

7. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1918

Wegen des Mangels an Petroleum erbitten Mieter öfters den Anschluss ihrer Wohnung an das Gas- bzw. Stromnetz. Einige Vermieter lehnen dies ab.

   Solingen. Elektrische Beleuchtung. Die augen-
blickliche Petroleumknappheit, die sich Laufe des Winters
noch verschärfen kann, hat es mit sich gebracht, daß zahlreiche
Familien bei ihren Vermietern den Antrag gestellt haben, die
Wohnung an die Gas- oder Elektrizitätsleitung anzuschließen.
Leider ist von seiten einiger Hausbesitzer derartigen Bitten
gegenüber, die lediglich der Not der Zeit entspringen, nicht das
nötige Entgegenkommen gezeigt worden. Es muß erwartet
werden, daß jeder Vermieter den heutigen Zeitverhältnissen
in gebührender Weise Rechnung trägt und seine Mieter nach
Möglichkeit davor zu schützen sucht, daß diese an den
langen Winterabenden ohne jegliches Licht sind, oder größere
Summen für Kerzenbeleuchtung verausgaben müssen. Es ver-
steht sich von selbst, daß die Mieter, deren Wohnung infolge
eines Anschlusses an die Gas- oder Elektrizitätsleitung wert-
voller geworden ist, gegen einen aus diesem Grunde geforder-
ten angemessenen Aufschlag auf den Mietpreis keine Einwen-
dungen erheben werden. Sollte etwa der eine oder andere
Hausbesitzer selbst nicht in der Lage sein, die einmaligen Kosten
eines Anschlusses zu tragen, so werden ihm von seiten des
städtischen Gas- und Elektrizitätswerkes auf Antrag gern Zah-
lungserleichterungen gewährt werden. Es darf angenommen
werden, daß alle Haus- und Grundbeseitzer berechtigten Wün-
schen ihrer Mieter auf Anlegung von Gas- oder elektrischer
Beleuchtung in Zukunft mit Verständnis begegnen; andernfalls
müßte beim stellv[ertretenden] Generalkommando der Erlaß einer Verord-
nung beantragt werden, der den Hausbesitzern die Anschließung
an die Gas- oder Elektrizitätsleitung unter bestimmten Vor-
aussetzungen zur Pflicht macht.

16. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. September 1918

Wegen Petroleummangel sollten die Wiesdorfer auf elektrisches Licht oder Gasbeleuchtung umsteigen.

   Wiesdorf. Petroleumversorgung im kommenden
Winter. Den Gemeinden werden im kommenden Winter für Be-
leuchtungszwecke nur 25 Prozent der vorjährigen Belie-
ferung überwiesen werden. Allen Ortseingesessenen wird empfoh-
len, sich möglichst bald mit Gas oder elektrischen Lichtanschluß zu
versehen. Petroleum kann nur in beschränktem Umfange abgegeben
werden.

16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Hilfreiche Tipps zum Energiesparen

         Wie spart man elektrische Kraft?
   Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung hat eine Be-
kanntmachung über die Einschränkung des Verbrauches elektrischer
Arbeit erlassen. Um Beispiele dafür zu geben, wie an elektrischer
Arbeit gespart werden kann, ist ein Merkblatt ausgestellt worden,
aus dem wir folgendes wiedergeben:

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16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Einwände gegen die Verdunkelungsmaßnahmen und ihre Erwiderung

                          Zur Verdunkelung.
   Die Einwendungen gegen die auf militärische Anordnung hin
vorgenommenen Verdunkelungsmaßnahmen wollen noch immer nicht
verstummen. Es wird vor allem zum Ausdruck gebracht, daß von
den Privatleuten eine völlige Abblendung der Lichtquellen gefordert
sei, während die industriellen Anlagen und die Eisenbahnen in hellem
Lichte erstrahlten, wodurch die Abblendung der Privatwohnungen
und die starke Einschränkung der Straßenbeleuchtung wertlos würde.
   Demgegenüber wird von militärischer Seite darauf hingewiesen,
daß auch die Industrie und die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihre
gesamte Beleuchtung entsprechend abzublenden, um dem feindlichen
Flieger die Fernorientierung zu nehmen. Die Durchführung dieser
Maßnahme erfordert jedoch bei der Schwierigkeit in der Beschaffung
der hierzu benötigten Werkstoffe und Arbeitskräfte mit Rücksicht auf
die große Zahl der in Frage kommenden Lichtquellen naturgemäß
längere Zeit. Anderseits wird der Industrie durch rechtzeitige

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14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Die Uhren werden am 15. April wieder ein Stunde nach vorn, auf die Sommerzeit, gestellt.

    –  Die Sommerzeit nimmt bekanntlich am
15. April, nächsten Montag, in der Morgen-
frühe mit der Vorausstellung der Uhren um
eine Stunde ihren Anfang. Hierbei sei daran
erinnert, daß auch die meisten feindlichen Staa-
ten die Einrichtung nachgeahmt, also ihren
praktischen Wert anerkannt habe[n]. Das spricht
schon dafür. Die Erreichung des Hauptzwek-
kes, die Verminderung der Abendbeleuchtung
zur Ersparnis von Kohlen, hat für Handel
und Gewerbe den Vorteil der Ausgabenver-
ringerung, die allen Betrieben willkommen ist
und die sehr viele auch gut gebrauchen können.
Der längere helle Abend schafft mehr Annehm-
lichkeit und stört nicht die Nachtruhe. Für die
Tätigkeit der Landwirtschaft in den frühen
Morgenstunden stimmen freilich Theorie und
Praxis nicht immer, aber die Landbevölkerung
richtete sich schon immer nach der letzteren. Und
so wird sich dann wohl alles machen lassen.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Änderung der Polizeistunde

Hilden, 30. Jan. In Wirtekreisen wird hinsicht-
lich der vorgeschriebenen Polizeistunde häufig die
Ansicht vertreten, daß die 10-Uhr-Polizeistunde nur den
Schluß der Wirtschaftslokale zu dieser Zeit vorschreibt.
Nach den dieser Polizeistunde zugrunde liegenden Verord-
nungen muß aber auch die Beleuchtung in den Wirtschafts-
räumen eingestellt werden, weil die 10-Uhr-Polizeistunde zu
Beginn des Jahres 1917 lediglich aus Gründen der Licht-
ersparnis auf diese Stunde verlegt wurde.

1. Dezember 1917

Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung vom 1. Dezember 1917

Dieser kurze Artikel aus der Rubrik „Lokales und Vermischtes“ klärte die Ratinger über ihre Pflichten bezüglich der Hausbeleuchtung auf. Infolge der Verordnung über die Verdunkelung gegen Fliegergefahr bestand Unsicherheit, ob auch Haus- und Treppenflure von dieser Regelung betroffen waren. Durch die Vermeidung von Licht sollte verhindert werden, dass feindliche Kampfflugzeuge die Stadt im Dunkeln entdecken und bombardieren konnten.

*Beleuchtung der Haus- und Treppen-
flure. In der Bürgerschaft bestehen vielfach
Zweifel darüber, ob seit Inkrafttreten der
Verordnung über die Verdunkelung gegen
Fliegergefahr die Hauseigentümer bzw. die
nach dem Mietsvertrag zur Beleuchtung Ver-
pflichteten, noch verpflichtet sind, die Haus-
und Treppenflure bei Dunkelheit zu beleuch-
ten. An dieser Verpflichtung ist durch die
Verordnung nichts geändert. Die zur Be-
leuchtung Verpflichteten sind also nach wie
vor verpflichtet, während der Dunkelheit die
Haus- und Treppenflure zu beleuchten; sie
müssen daneben aber dafür Sorge tragen,
daß die Beleuchtung genügend abgeblendet
ist und kein Lichtschein nach außen fällt.
Von 9 Uhr abends ab ist nach §7 der
Bundesratsverordnung über Ersparnis von
Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln die
dauernde Beleuchtung der gemeinsamen
Hausflure und Treppen in Wohngebäuden
verboten!

26. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917

Anordnung weiterer Verdunkelungsmaßnahmen wegen möglicher feindlicher Fliegerangriffe und die Folgen für den Straßenverkehr

      Beleuchtungseinschränkung wegen
                        Fliegergefahr.
   Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffstätigkeit
feindlicher Flieger ist eine Anordnung erlassen worden, wonach die
öffentliche Beleuchtung noch mehr als bisher eingeschränkt wird. Da-
nach haben Geschäfte, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Restau-
rants, Cafés, Privathäuser, Privatwohnungen und dergleichen jeg-
liche Außenbeleuchtung zu unterlassen. Die Innenbeleuchtung ist
nicht nur nach der Straße, sondern in gleicher Weise auch nach der
Rückseite abzublenden. Hierzu dienen Vorhänge, Rolläden, dunkel-
blauer Anstrich der Fensterscheiben und mit dunklen Tapeten oder
dunkelblau angestrichenem Papier bespannte Lattenrahmen. Sofern
diese Verkleidungen nicht lichtundurchlässig sind, müssen die Licht-
stellen so abgeblendet oder aufgestellt werden, dass die Beleuchtung
von draußen nicht gesehen wird. Fuhrwerke und Radfahrer haben
wegen der nunmehr entstehenden größeren Verkehrsunsicherheit inner-
halb der größeren Ortschaften stets ihre Fuhrwerke zu beleuchten. Auf
die genaue Innehaltung der Vorschriften über Rechtsausweichen und
Linksüberholen wird besonders hingewiesen. Fuhrwerksleiter und
Radfahrer haben stets die rechte Straßenseite bei Dunkelheit einzu-
halten, insbesondere beim Einbiegen aus einer Straße in die andere
und nicht nur bei einer bevorstehenden Begegnung.

16. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1915

Das so lange entbehrte Petroleum“ ist endlich in Solingen eingetroffen. Die „Bergische Arbeiterstimme“ kritisiert aber, dass Hausbesitzer für ihre Treppenbeleuchtung kein Petroleum erhalten können.

   Solingen. Es ist Petroleum eingetroffen.
Das so lange entbehrte Petroleum ist nunmehr eingetroffen
und wird jetzt gestern in den einschlägigen Geschäften an die
Inhaber von Petroleumkarten abgegeben. Die Mengen, die
an die einzelnen Haushaltungen verkauft werden, sind so knapp
bemessen, das sich äußerste Sparsamkeit beim Gebrauch von
Petroleum empfiehlt. Als ein großer Mangel ist es anzusehen,
daß Leute, die verpflichtet sind, Treppenflure zu be-
leuchten, vom Petroleumbezug aufgeschlossen sind, wenn sie in
der Wohnung Gasanschluß haben. Die Treppen werden
doch fast überall durch Petroleumlampen beleuchtet. Dieser
Uebelstand wird vielleicht noch die Ursache manchen Unglücks-
falles in der Zeit der langen Abende sein.

8. November 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. November 1915

Die Hildener Zeitungsboten und Briefträger klagen immer noch über unveränderte Zustände bei der Beleuchtung von privaten Eingängen.

Hilden, 8. Nov. Ueber das Nichtbeleuchten von Fluren und Treppen wird von Zeitungsboten und Briefträgern immer noch geklagt. Für Unfälle, die hierdurch entstehen, haftet laut Gesetz der betreffende Besitzer oder Mieter, welchem die Beleuchtung oblag.

8. Oktober 1915

1915 10 08

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 08. Oktober 1915

In der dunkleren Jahreszeit beklagen sich vermehrt Briefträger und Zeitungsboten über mangelnde Beleuchtung

Hilden, 8. Okt. Beleuchtet Treppen und Flure! Briefträger und auch Zeitungsboten beklagen sich, daß sie vielfach im Finstern tappen müssen und dadurch nicht nur unnötig aufgehalten werden, sondern auch noch Leben und Gesundheit in Gefahr bringen. Man möge bedenken, daß der zur Beleuchtung Verpflichtete für jeden Schaden, der durch Nichtbeleuchtung entsteht, haftbar ist, was unter Umständen eine sehr teure Geschichte werden kann!

27. Februar 1915

1915 02 27

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. Februar 1915

Leserwerbung für den Umstieg auf Gas und elektrisches Licht

Sie können jeden, der früher Petroleumlicht brannte und jetzt Gaslicht oder elektrisches Licht brennt fragen, ob er mit dem Tausche nicht in jeder Hinsicht überaus zufrieden ist. Sie können sicher sein, jeder antwortet Ja!

26. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1915

Petroleummangel: Gasversorgung als Beleuchtungs-Alternative

   Wald. Der Petroleummangel macht sich auch
hier immer mehr bemerkbar. Zahlreiche Familien sind jetzt
schon auf Kerzenbeleuchtung angewiesen. Die Zahl der Gas-
anschlüsse steigert sich dadurch mehr und mehr, zumal das
Gaswerk den Konsumenten in jeder Weise entgegenkommt.
Besonders die Automatenanlagen ermöglichen auch dem Un-
bemittelten den Anschluß an das Gasnetz. Unverständlich ist,
daß nun einzelne Leute ihren Mitmenschen da noch Schwierig-
keiten bereiten. Es ist da ein Eigentümer in der Wiesen-
straße, der dabei noch ein Geschäft hat und sich weigert, den
Gasanschluß über sein Grundstück, das zudem den Zugang
für 20 Familien bildet, zu gestatten. Man sollte annehmen,
daß es in der jetzigen schweren Zeit keinem Menschen einfallen
sollte, seinen Mitmenschen das Leben schwer zu machen.
Außerdem sind wir allerdings der festen Ueberzeugung, daß
der Eigentümer den Anschluß zulassen muß.